Erläuterungen zu den Geschäften

  12.11.2019 Saanen, Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung vom 6. Dezember, 20.00 Uhr, Hotel Landhaus Saanen

Finanzplan 2020-2024
Orientierung über Ergebnisse des Finanzplans der Jahre 2020–2024

Gemäss Organisationsreglement sind die Resultate des Finanzplans den Stimmberechtigten zur Kenntnis zu bringen. Der Finanzplan ist nicht ein Mehrjahresbudget, da mit ihm weder Kredite bewilligt noch Ansprüche auf die Ausführung der darin enthaltenen Vorhaben entstehen. Er dient dem Gemeinderat jedoch als Führungsinstrument und bildet die Grundlage für die Festsetzung der Steueranlagen, Gebührenansätze sowie Prioritäten bei den Investitionsvorhaben.

Steueranlagen und Gebührenansätze
Steueranlagen:
Die Neubewertung der amtlichen Werte, welche durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern auf das Steuerjahr 2020 umgesetzt wird, bildete das Hauptthema bei der Erstellung, Beratung und Beschlussfassung zum Finanzplan 2020–2024. Die Erhöhung dieser Werte erlaubt es dem Gemeinderat, den Stimmberechtigten die Senkung der allgemeinen Steueranlage sowie auch der Anlage für die Liegenschaftssteuern zu beantragen, wobei bei der Entscheidfindung darauf geachtet werden musste, dass die Liquidität auch in den kommenden Jahren trotz Steuersenkung gewährleistet und auch ein Abbau des bestehenden Fremdkapitals möglich bleibt.

Ab dem Jahr 2020 bilden daher folgende Steueranlagen die Grundlage des Finanzplans 2020–2024:
– allgemeine Steueranlage: 1,3 der einfachen Steuer
– Liegenschaftssteueranlage: 1,0‰ des amtlichen Wertes
Unter diesen Voraussetzungen zeigt der Finanzplan auf, dass die finanzielle Lage der Einwohnergemeinde Saanen auch in den nächsten Jahren als gesund bezeichnet werden kann, auch wenn ab den Jahren 2023 Aufwandüberschüsse ausgewiesen werden (hauptsächlich aufgrund der Zunahme der Abgabe in den Finanzausgleich sowie der Abschreibungen).

Gebührenansätze:
Aufgrund der per 2019 erfolgten Senkung der Gebührentarife in den Bereichen Wasser, Abwasser und Abfall werden in den kommenden Jahren Aufwandüberschüsse prognostiziert, womit die vorhandenen Reserven in den jeweiligen Spezialfinanzierungen abgebaut werden können.

Investitionsprogramm
Das Investitionsprogramm sieht für die Jahre 2020–2024 Projekte im Umfang von knapp CHF 168 Mio. vor. Nebst den weiterhin sehr hohen Investitionen im allgemeinen Haushalt sind auch umfangreiche Projekte in den spezialfinanzierten Bereichen Wasser und Abwasser geplant. Zudem stehen bei den Liegenschaften des Finanzvermögens Ausgaben für die Sanierung diverser Liegenschaften an.

Finanzplanergebnisse
Der Finanzhaushalt der Einwohnergemeinde Saanen kann für die kommenden Jahre als gesund bezeichnet werden. Die geplanten Investitionen werden jedoch voraussichtlich nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden können, weshalb mit einer Zunahme der Verschuldung gerechnet werden muss. Diese Situation muss vom Gemeinderat bei zu fällenden (Investitions-)Entscheiden entsprechend berücksichtigt werden.

Der Gemeinderat hat den Finanzplan 2020–2024 an seinen Sitzungen vom 15. und 29. Oktober 2019 beraten und verabschiedet.

2. Budget 2020
Genehmigung Budget 2020, Festsetzung Steueranlagen und Gebührenansätze

Das Budget 2020 rechnet mit folgenden Ergebnissen:
Ergebnis Gesamthaushalt CHF –408’218.00

Ergebnis allgemeiner Haushalt CHF 0.00 *)

Ergebnis Wasserversorgung CHF –70’462.00

Ergebnis Abwasserentsorgung CHF –186’086.00

Ergebnis Abfallentsorgung CHF –151’670.00 *) zusätzliche Abschreibungen = CHF 4’816’227.00

Das Budget 2020 basiert auf folgenden Steueranlagen und Gebührenansätzen:

Steueranlagen
(Kompetenz Gemeindeversammlung):
Gemeindesteuern: 1,3 der einfachen Steuer (neu, vorher 1,4)
Liegenschaftssteuern: 1,0‰ des amtlichen Wertes (neu, vorher 1,5‰)
Feuerwehrersatzabgabe: 4% der Staatssteuer, maximal CHF 400.00

Gebührenansätze (Kompetenz Gemeinderat, alle unverändert): Wasserzins: CHF 14.85 je Belastungswert (BW) für Wohnungen CHF 0.90 je m3 für Gewerbe nach Wasseruhren

Abwassergebühren: CHF 14.05 je BW (94.61% des jährlichen Wasserzinses)

Abfallgrundgebühren:
CHF 16.– je Bewohnergleichwert für Private
100% der berechneten Grundgebühr von CHF 16.– pro BW für das Gewerbe

Ein ausführliches Budget kann bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage www.saanen.ch bezogen werden.

Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung wie folgt:
a) Genehmigung Steueranlage von 1,3 für die Gemeindesteuern. b) Genehmigung Steueranlage von 1,0‰ des amtlichen Wertes für die Liegenschaftssteuern und 4% der Staatssteuer, max. CHF 400.–, für die Feuerwehrersatzabgabe.
c) Genehmigung Budget 2020 bestehend aus: siehe Tabelle 1.

3. Rechnungsprüfungsorgan ROD: Wiederwahl
Wiederwahl des Rechnungsprüfungsorgan ROD

Am 9. Dezember 2016 wählte die Gemeindeversammlung die Firma ROD Treuhand AG für die Revision der Gemeinderechnungen der Jahre 2017– 2019. Das auf Gemeinden spezialisierte Unternehmen mit Geschäftssitz in Urtenen-Schönbühl begleitet und prüft die Einwohnergemeinde Saanen und ist im Besonderen für die Revision der Gemeinderechnung zuständig.

Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Wiederwahl der Firma ROD Treuhand AG zur Revision der Gemeinderechnungen der Rechnungsjahre 2020–2023.

4. Sport Events Gstaad GmbH: Sanierungsbeiträge
Bewilligung von Sanierungsbeiträgen in der Gesamthöhe von CHF 1,3 Mio.

Die Sport Events Gstaad GmbH ist seit dem Jahr 2000 die Organisatorin des alljährlich stattfindenden Beachvolleyball-Turniers in Gstaad. Seither ist dieser Anlass zu einem äusserst beliebten und volkswirtschaftlich wertvollen Grossanlass geworden und ist aus dem Veranstaltungskalender unserer Region nicht mehr wegzudenken. Bereits seit einigen Jahren kämpft die Gesellschaft jedoch mit finanziellen Problemen, weshalb ein Gesuch um Ausrichtung von Gemeindebeiträgen für die Sanierung und damit das Überleben des Turniers eingereicht wurde.

Der Gemeinderat von Saanen hat beschlossen, im Grundsatz auf das Gesuch einzutreten und die Firma Transliq AG, Bern, mit der Erstellung eines Sanierungsberichtes beauftragt. Gemäss diesem Bericht ist das Fremdkapital der Sport Events Gstaad GmbH aktuell weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten gedeckt, was eine Benachrichtigung des Richters bedingen würde. Es besteht ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen Erträgen und Aufwendungen. Die Liquidität ist nicht mehr sichergestellt, was die Zuführung von zusätzlichen Mitteln unumgänglich macht. Das Ziel der Sanierung muss die Beseitigung der Überschuldung, die Verfügbarkeit der erforderlichen Liquidität sowie zukünftig ausgeglichene (positive) Jahresergebnisse sein. Der Gemeinderat hat erkannt, dass dieses Turnier für unsere Region von sehr grosser Bedeutung ist und demzufolge erhalten bleiben sollte. Er ist der Auffassung, die Gesellschaft mit Gemeindebeiträgen sowie flankierenden Massnahmen auf gesunde Beine stellen zu können. Es sind daher folgende Leistungen definiert worden: siehe Tabelle 2 (oben).

Bedingungen:
– Das Darlehen und das unwiderrufliche Zahlungsversprechen sind ausschliesslich zur Bezahlung von überfälligen Kreditoren und Darlehen zu verwenden.
– Die Sport Events Gstaad GmbH hat ein Finanzgremium einzusetzen, welches sich um die finanziellen Belange der Gesellschaft kümmert.
– Die Sport Events Gstaad GmbH hat während der Dauer von fünf Jahren die Firma Transliq AG, oder eine andere kompetente Firma, zu mandatieren, um halbjährlich die finanzielle Situation der Gesellschaft zu beurteilen. Der jeweilige Halbjahresbericht ist der Einwohnergemeinde Saanen zur Kenntnis zu bringen.

Das verlangte Finanzgremium wurde in der Zwischenzeit eingesetzt und die Firma Transliq AG wird mit dem erwähnten Mandat beauftragt (auf Kosten der Sport Events Gstaad GmbH).

Diese Gemeindebeiträge belasten die Erfolgsrechnung der Einwohnergemeinde Saanen während der Darlehensdauer mit jährlich CHF 200’000.– sowie im Jahr der Auszahlung des Zahlungsversprechens mit zusätzlich maximal CHF 300’000.–.

Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Bewilligung der nachfolgenden Gemeindebeiträge an die Sport Events Gstaad GmbH: siehe Tabelle 2 (oben).

Bedingungen:
– Das Darlehen und das unwiderrufliche Zahlungsversprechen sind ausschliesslich zur Bezahlung von überfälligen Kreditoren und Darlehen zu verwenden.
– Die Sport Events Gstaad GmbH hat ein Finanzgremium einzusetzen, welches sich um die finanziellen Belange der Gesellschaft kümmert.
– Die Sport Events Gstaad GmbH hat während der Dauer von fünf Jahren die Firma Transliq AG, oder eine andere kompetente Firma, zu mandatieren, um halbjährlich die finanzielle Situation der Gesellschaft zu beurteilen. Der jeweilige Halbjahresbericht ist der Einwohnergemeinde Saanen zur Kenntnis zu bringen.

5. Weggenossenschaft Bärgsimne–Bire– Schneit, Alperschliessung: Gemeindebeitrag
Genehmigung Gemeindebeitrag CHF 609’250.–

Die damalige Weggenossenschaft Bärgsimne hat im 2008 der Gemeinde das geplante Erschliessungsprojekt Plani-Schneit vorgestellt, welches vorsah, das Gebiet vom Plani oder Grischbachtal her zu erschliessen. Beide Varianten wurden aber von den betroffenen Alpeigentümern abgelehnt.

Im Anschluss hat die Weggenossenschaft die Ausarbeitung eines neuen Projekts in Auftrag gegeben, um die Alpen Vorderi und Mittleri Schneit sowie Schwändli/Guggli via Bire von der Simne her neu zu erschliessen. Das ausgearbeitete Projekt wurde den zuständigen kantonalen Ämtern zur Prüfung unterbreitet und gutgeheissen. Der Gemeinderat von Saanen stimmte 2013 einem provisorischen Beitrag zu.

Aufgrund der positiven Zusagen wurde die Genossenschaft Bärgsimne-Bire-Schneit nach aktueller Gesetzgebung neu gegründet und durch den Regierungsrat 2016 genehmigt. Es wurde ein Projekt ausgearbeitet, ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt und das Bauprojekt den verantwortlichen Fachstellen nochmals vorgestellt. Die Gesamtlänge der neuen Strasse beträgt ca. 6,6km, davon liegen knapp 4,8km auf Gebiet der Gemeinde Saanen (CHF 1’925’568), der Rest auf Gebiet der Gemeinde Zweisimmen (CHF 699’432). Die Strasse wird mit einem Naturbelag erstellt werden (tongebundene Verschleissschicht). Für die Vergabe der Bauarbeiten wurde gemäss dem öffentlichen Beschaffungswesen eine Ausschreibung durchgeführt. Von den sechs eingereichten Angeboten erhielt die MvS AG, Feutersoey, den Zuschlag, die Bauausführung ist 2020 vorgesehen. Aufgrund dessen wurden die Kosten neuberechnet. Die Genossenschaft hat nun die Gemeinde Saanen um eine definitive Kostenbeteiligung an den Totalkosten von CHF 2’625’000 gebeten.

Bund und Kanton haben für die Basiserschliessung sowie die Anfahrt Bire Beiträge zugesichert (CHF 1’850’000). Die Anfahrt Schwändli/Guggle ist aufgrund der grossen Steigungen nicht Beitragsberechtigt, weshalb seitens Gemeinde Saanen ein Zusatzbeitrag (30% von CHF 747’119) gesprochen wird. Die schweizerische Berghilfe hat ebenfalls Beiträge zugesichert, werden diese aber erst nach den definitiven Entscheiden durch die öffentliche Hand sprechen. Die Kosten stellen sich wie folgt zusammen: siehe Tabelle 3.

Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Zustimmung zu einem Gemeindebeitrag von 23%, maximal CHF 609’250.–, an das Projekt Alperschliessung Bire-Schneit, zulasten Konto 6180.5660.05.

6. Trottoir Lauenenstrasse: Nachkredit
Genehmigung des Nachkredites von CHF 363’078.–

Im Dezember 2012 stimmte die Gemeindeversammlung mit grossem Mehr dem Projekt «Neubau Trottoir Lauenenstrasse» und dem Kredit von CHF 2’361’000.00 zu. Die Hauptarbeiten am Trottoir Lauenenstrasse wurden in den Jahren 2014/2015 ausgeführt, im 2016 wurden schliesslich noch die Leitplanken montiert und der Deckbelag eingebaut. Im Laufe des Jahres 2018 wurden uns auch die restlichen Rechnungen zugestellt und das zuständige Planungsbüro konnte die noch offenen Ingenieurkosten zusammenstellen. Die definitiven Kosten für den Neubau Trottoir Lauenenstrasse sehen wie folgt aus: Tabellen 4 und 5.

Auflistung Mehrkosten
– Neue Regenwasserableitung in Louwibach
– Verankerung und Vernagelung Wohnhaus
– Vernagelung und Fundamentverstärkung Natursteinmauern
– Erstellung neue Mauern und Mauererhöhungen
– Zusätzliche öffentliche Beleuchtungen
– Diverse kleinere zusätzliche Arbeiten

Noch nicht bezahlte Kosten
Ingenieurhonorar: CHF 116’611.35
Anteil Deckbelag Badweidlistrasse: CHF 23’455.70

Die erwähnten Beträge stehen noch aus, sind jedoch Bestandteil der Kostenüberschreitung von CHF 363’078.00. Aufgrund der Kostenüberschreitung von mehr als 10% muss der Nachkredit von der Gemeindeversammlung genehmigt werden.

Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Genehmigung des Nachkredites von CHF 363’078.00 zulasten Konto Nr. 6150.5010.18, Trottoir Lauenenstrasse (Krambrücke–Badweidli), Neubau.

7. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).
Saanen, 12. November 2019
Der Gemeinderat von Saanen

 


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