Ab Januar 2020 gilt die neue Polizeigesetzgebung

  31.12.2019 Kanton

Bessere rechtliche Voraussetzungen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität: Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das neue Polizeigesetz und die Ausführungsbestimmungen per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.

Das neue Polizeigesetz wurde in der Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 mit 76,4 Prozent der Stimmen angenommen. Es bringt verschiedene Verbesserungen mit sich: Mit zusätzlichen Möglichkeiten bei der polizeilichen Vorermittlung kann schwere Kriminalität wie Pädophilie im Internet stärker bekämpft werden. Das Polizeigesetz verbessert den Schutz von Opfern von Stalking und häuslicher Gewalt, meist Frauen und Kinder. Damit werden besonders verletzliche Personen zusätzlich geschützt. Schliesslich sinkt wegen der Pauschalierung der polizeilichen Interventionskosten der administrative Aufwand der Polizei.

Gegen drei Bestimmungen des neuen Polizeigesetzes ist allerdings eine Beschwerde vor Bundesgericht hängig. Angefochten sind die Regelungen zur Kostenauflage bei Veranstaltungen mit Gewaltanwendung, zur Wegweisung von Campierenden bzw. Fahrenden und zur polizeilichen Observation. Der Regierungsrat setzt die drei genannten Bestimmungen wegen des laufenden Verfahrens vorerst nicht in Kraft. Die polizeiliche Observation als unverzichtbares Instrument der Verbrechensbekämpfung bleibt aber gestützt auf die bisherige Bestimmung des Polizeigesetzes vom 8. Juni 1997 möglich.

Die neue Polizeiverordnung konkretisiert die Bestimmungen des Polizeigesetzes, so namentlich im Bereich der Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und den Gemeinden.

PD


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote