Anpassungen des Richtplans Kanton Bern

  17.12.2019 Kanton

Der Regierungsrat hat die Anpassungen 2018 am Richtplan Kanton Bern beschlossen. Der Richtplan wird alle zwei Jahre einem Controlling unterzogen. In Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Fachstellen wird jeweils die Umsetzung der Strategien und Massnahmen überprüft und allfälliger Handlungsbedarf ermittelt. Im Richtplancontrolling 18 wurden zwei Strategiekapitel und 16 Massnahmen angepasst und der Vernehmlassung und öffentlichen Mitwirkung unterzogen. Neu aufgenommen wurden die Inhalte des Leitbilds Luftverkehr, die kantonalen Interessen für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz sowie die Ausarbeitung eines Logistik- und Güterverkehrskonzepts. Schliesslich soll im Rahmen der Planungen aller Stufen die Erhaltung und Aufwertung der Ortsbilder besser berücksichtigt werden.

Änderung der Verordnung über die Ordnungsbussen
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Änderung der Verordnung über die Ordnungsbussen genehmigt. Sie muss an das neue eidgenössische Ordnungsbussengesetz angepasst werden, das am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Bisher waren Ordnungsbussenverfahren auf Bundesebene nur bei Verstössen im Bereich des Strassenverkehrs sowie bei gewissen Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes möglich. Neu können Übertretungen von insgesamt 17 Bundesgesetzen mit Bussen geahndet werden.

Parlamentarische Initiative «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter»
Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt grundsätzlich die Parlamentarische Initiative «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» des Berner Nationalrats Matthias Aebischer. Die Initiative will die Kantone dabei unterstützen, strategiegebundene Massnahmenpakete im Bereich der frühen Kindheit zu entwickeln und umzusetzen. Die Vorlage lasse Raum für flexible, innovative und autonome Vorgehensweisen der Kantone, hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats fest. Im Gegensatz zu anderen Kantonen stellt Bern mit dem Konzept «Frühe Förderung» seit 2009 und auf eigene Kosten ein bedarfsgerechtes Angebot bereit, das laufend erweitert wird. Deshalb verlangt der Regierungsrat im Sinn der Gleichbehandlung, dass Kantone mit einem bereits bestehenden Programm eine Anschubfinanzierung für ergänzende Massnahmen beantragen können.

PD


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