Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

  10.12.2019 Gsteig, Kirche

Erläuterungen zu den Traktanden der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 15. Dezember, ca. 10.30 Uhr, Kirche Saanen.

1. Protokoll der Versammlung vom 6. Juni 2019/Genehmigung
Das Protokoll wird an der Versammlung vorgelesen. Es liegt auf dem Sekretariat zur Einsichtnahme auf.

2. Finanzplan 2019–2024/Kenntnisnahme
Es sind vom 2020 bis 2024 Investitionen von rund Fr. 1,17 Mio. prognostiziert. Diese können ohne Aufnahme von Fremdkapital finanziert werden. Der Handlungsspielraum der Erfolgsrechnung (inkl. Abschreibung der geplanten Investitionen) beläuft sich in den Folgejahren 2021 bis 2024 im positiven Bereich. Als Grundlage dienten die Budgetzahlen 2020.

3. Budget 2019 inkl. gleichbleibendem Steuersatz/Genehmigung
Das Budget 2020 rechnet mit der gleichbleibenden Steueranlage von 0,153 wie im Vorjahr.

Bei einem Aufwand von Fr. 2’113’049.– und einem Ertrag von Fr. 2’315’400.– resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 202’351.–.

4. Litzi-Grundstück, Wispile, Gstaad/Kompetenzerteilung an Kirchgemeinderat/Beschluss
Die Kirchgemeinde Saanen hat 1956 das Grundstück Litzi von Fritz Reichenbach, Gstaad, käuflich erworben. Bei der Überbauung des Nachbargrundstücks (Wohn- und Gewerbehaus, Parkhaus) wurde das Gelände der Kirchgemeinde irrtümlich unterirdisch überbaut, weshalb der Kirchgemeinderat mit den Eigentümern des betroffenen Teils den Erben Reichenbach am 18. Oktober 1990 einen Dienstbarkeitsvertrag abschloss. Dieser Vertrag regelt die unterirdischen Überbaurechte, die Vonund Zufahrtsrechte sowie die unterirdischen Grenzan- und Näherbaurechte.
Da die 51 m2 ursprünglich für die Autoeinstellhalle und Hilfsinstallationen vorgesehene Fläche im Nachhinein auch gewerblich genutzt wurde, beantragte der Kirchgemeinderat der Versammlung vom 6. Dezember 1992, mit den Erben Reichenbach einen Zusatzvertrag betreffend Regelung einer finanziellen Entschädigung von Fr. 4000.– pro Jahr abzuschliessen. Die Versammlung stimmte dieser Vereinbarung zu.

Bei der Erbengemeinschaft Reichenbach ist mittlerweile eine neue Generation zuständig.

Beide Vertragsparteien möchten dies nun neu regeln. Das Geschäft wäre heutzutage bereits in Ratskompetenz zu beschliessen. Möglich wäre eine Kapitalisierung der Entschädigung oder der Verkauf der überbauten 51 m2 an die neuen Vertragspartner. Der Kirchgemeinderat beantragt der Versammlung die Kompetenzübertragung zur Ausarbeitung einer neuen Vereinbarung oder zum Verkauf der unterirdisch überbauten Fläche.

5. Ersatzwahlen Kirchgemeinderat für die restliche Amtsdauer 2018–2021
Die Kirchgemeinderäte Stephan Friedli und Martin Kurmann sowie die Präsidentin Brigitte Zahnd haben auf Ende Jahr demissioniert. Sie hatten sich vor zwei Jahren bei der Fusion der Kirchgemeinden Gsteig und Saanen bereit erklärt, im Rat zu verbleiben, um die Übergangszeit mit ihren Kenntnissen gut überbrücken zu können.

Der Kirchgemeinderat schlägt der Versammlung für die restliche Amtszeit 2018–2021 folgende Personen als Ersatz vor:
– Reichenbach Tanja, Gstaad
– Schopfer Rudolf, Saanen
– Wehren Ronny, Saanen

6. Wahl Präsidentin für die 1. Amtsdauer 2020–2023
Brigitte Zahnd hat nach vier Jahren als Präsidentin auf Ende Jahr demissioniert. Vorher gehörte sie bereits fünf Jahre dem Kirchgemeinderat Saanen als Mitglied an. Der Kirchgemeinderat schlägt der Versammlung als neue Präsidentin ab 2020 zur Wahl vor:
– Steiner Monika, Grund (bisher Kirchgemeinderätin, Vizepräsidentin Kirchgemeinde Saanen von 2016–2017)

7. Ersatzwahl Abgeordnete/r Kirchlicher Bezirk Obersimmental-Saanen
Die Abgeordneten Jacques Gimmel und Ruth Baumann von der ehemaligen Kirchgemeinde Saanen haben per Ende Jahr ihre Demission eingereicht. Der Kirchgemeinde Saanen-Gsteig stehen nach der Fusion gemäss den aktuellen Mitgliederzahlen total sieben Abgeordnete zu. Somit ist nur eine Ersatzwahl vorzunehmen.

Der Kirchgemeinderat beantragt als neue Abgeordnete des Kirchlichen Bezirks Obersimmental-Saanen ab 2020 die Wahl von:
– Hauswirth Beatrice, Saanen (Kirchgemeinderätin)

8. Verschiedenes
Die Kirchgemeindeversammlung kann Anträge, die ein nicht traktandiertes Geschäft betreffen und in ihre Kompetenz fallen, erheblich oder unerheblich erklären. Als erheblich beschlossene Anträge sind vom Kirchgemeinderat einer späteren Versammlung zum Entscheid vorzulegen.

KIRCHGEMEINDERAT SAANEN


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