Parolen der glp zur kommenden Gemeindeversammlung

  03.12.2019 Saanenland

Die Traktanden der anstehenden Gemeindeversammlung von Saanen gaben an der glp-Mitgliederversammlung vom 26. November zu intensiven Diskussionen Anlass.

Der Finanzplan 2021–2024 mit immer noch happigen Investitionsausgaben wurde zur Kenntnis genommen. Die geplanten Steuersenkungen wurden mit geteilten Gefühlen aufgenommen. Wir fragen uns, ob der in vergangenen Jahren mantrahaft zitierte Schuldenabbau so wirklich noch erfolgen kann. Ohne die Einführung einer Zweitwohnungssteuer (Art. 265a Steuergesetz Kanton Bern) zumindest ausdiskutiert zu haben, finden wir die Senkung der Liegenschaftssteuern noch nicht angebracht. Eine stärkere Senkung der Liegenschaftssteuern mit gleichzeitiger Einführung einer Zweitwohnungssteuer könnte sich die glp aber absolut vorstellen.

Der Sanierung des Beachvolleyball-Turniers wird unter Murren zugestimmt. Die Kompetenzen und Fähigkeiten des neu zu installierenden Finanzgremiums, von welchem uns die Personen unbekannt sind, können wir nicht einschätzen. Dieses Finanzgremium sollte unserer Ansicht nach nicht ausschliesslich aus Gesellschaftern der GmbH bestehen. Die momentane einzige und alleinige Unterschriftsberechtigung für die GmbH durch den Geschäftsführer und zugleich Mehrheitsinhaber muss unter den Bedingungen neu geregelt werden. Die von der Gemeinde gestellten Bedingungen sind genau einzuhalten und rigoros durchzusetzen. Es ist sehr unglücklich, wenn die öffentliche Hand für die Sanierung einer privaten Institution geradestehen muss, auch wenn diese dankenswerterweise nicht gewinnorientiert arbeitet und die Attraktivitätssteigerung der Region als Ziel hat.

Die neu geplante Strasse Bärgsimne-Bire-Schneit stösst auf wenig Gegenliebe. Durch Strassen bedingt entstehen Einschnitte in der Landschaft. Mehr Strassen führen zu mehr Verkehr. So gut wie alle Liegenschaften sind schon heute mit einer Strasse beziehungsweise einem Weg erschlossen. Es besteht die latente Möglichkeit einer zukünftigen alternativen Erschliessung des Rellerlis, welche wir vehement ablehnen. Wir sind der Ansicht, dass dies im Grundbuch beziehungsweise vertraglich ausgeschlossen werden müsste. Wir sind nicht dagegen, die Landwirtschaft zu unterstützen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob von Grundstückbesitzern, welche möglicherweise die Liegenschaft zukünftig nicht mehr landwirtschaftlich nutzen, der betreffende Anteil an den Strassenbaukosten innerhalb eines gewissen Zeitrahmens zurückverlangt werden müsste.

Die aufgeführten Argumente für die doch ansehnliche Überschreitung des Kredites (+15%) für den Bau des Trottoirs Lauenenstrasse überzeugen nur bedingt. Wie effizient funktioniert die Kostenkontrolle? Müsste ein Teil des Trottoirs zurückgebaut werden, wenn die Versammlung die Zustimmung verweigert?

Anschliessend wurden die Traktanden der Gemeindeversammlung in Zweisimmen durchgearbeitet und durchdiskutiert. Diesen wurde allen einstimmig zugestimmt.

GLP


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