Aktion gegen Ausbeutung – drei Personen in Haft

  21.01.2020 Saanen

Im Nachgang zu der koordinierten Aktion gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften vom vergangenen Dienstag in Saanen und Gstaad sind drei tatverdächtige Personen in Untersuchungshaft versetzt worden. Sie stehen unter dringendem Verdacht, während mehreren Jahren vorwiegend serbische Frauen massiv ausgenutzt und ausgebeutet zu haben. Der Aktion sind aufwendige Ermittlungen von fast einem Jahr vorausgegangen. Diese werden fortgeführt.

Die zwei Frauen und der Mann, welche am Dienstag, 14. Januar bei einer koordinierten Aktion gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften in Saanen und Gstaad angehalten und festgenommen worden sind (siehe AvS vom 17. Januar), wurden in Untersuchungshaft versetzt. Wie die Kantonspolizei mitteilt, hat sich der dringende Tatverdacht, dass die drei Personen serbischer Herkunft ausländische Arbeitskräfte illegal beschäftigt und vor allem in Bezug auf den Arbeitsumfang und die Entlöhnung massiv ausgebeutet haben, nach den ersten Einvernahmen weiter erhärtet.

Im Zuge der Aktion seien auch sieben Frauen serbischer Nationalität angehalten worden, welche mutmasslich Opfer der Ausbeutung geworden seien. Für die Betroffenen wurden teilweise Schutzmassnahmen eingeleitet. Gemäss den bisherigen Erkenntnissen seien die Frauen von den Tatverdächtigen in die Schweiz geholt und auf Mandatsbasis vorab als Reinigungskräfte und Haushälterinnen an Dritte vermittelt worden. «Es muss davon ausgegangen werden, dass sie – ohne Freizeit und Ruhetage – regelmässig überlange Arbeitstage leisten mussten, in ihrer Bewegungsfreiheit teilweise eingeschränkt und zu Konditionen massiv unter dem branchenüblichen Mindestgehältern entlöhnt wurden», heisst es in der Mitteilung.

Auslöser für die Ermittlungen, welche bislang fast ein Jahr in Anspruch genommen hätten, seien Hinweise aus der Bevölkerung sowie Erkenntnisse aus polizeilichen Abklärungen, wonach ausländische Frauen mutmasslich illegal angestellt und zu Konditionen deutlich unter dem Mindestlohn als Reinigungskräfte vermittelt würden.

Die kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben eröffnete in der Folge Verfahren wegen Verdachts auf Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft, Wucher, Erpressung, Nötigung und Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG). Die Ermittlungen, bei denen nebst den Tatverdächtigen und mutmasslichen Opfern auch zahlreiche Auskunftspersonen einvernommen werden, gestalten sich laut Mitteilung aufwendig und entsprechend zeitintensiv und seien weiterhin im Gang.

PD/ANITA MOSER


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