Finanzielle Unterstützung läuft an

  27.03.2020 Coronavirus, Politik, Volkswirtschaft, Wirtschaft

Der Bundesrat will die wegen der Corona-Krise darbende Wirtschaft mit Liquidität versorgen, zum Beispiel mit Überbrückungskrediten, die möglichst schnell und unbürokratisch gewährt werden. Die Banken spielen dabei eine zentrale Rolle.

«Das Ziel der Verordnung ist die schnelle und unbürokratische Bereitstellung von Beträgen für jeden, der durch die Pandemie wirtschaftlich und finanziell in Bedrängnis geraten ist.» So beschrieb es Bundesrat Ueli Maurer an der Pressekonferenz letzte Woche. Ebenfalls letzte Woche informierten die Banken im Saanenland auf Anfrage, dass deren Liquidität gesichert ist. Auch sie sind entsprechend dieser Verordnung verpflichtet, ihren Kunden Geld zur Verfügung zu stellen.

Überbrückungshilfen für KMU
Dabei gehe es in erster Linie um Überbrückungshilfen für KMU, um laufende Fixkosten zu decken, so Finanzminister Maurer. Für den einzelnen Unternehmer bedeutet dies die Möglichkeit, einen zinslosen Kredit von bis zu 500’000 Franken zu erhalten. Diese würden ohne grosse Prüfung grundsätzlich sofort gewährt und auch ausbezahlt, sagte Bundesrat Ueli Maurer an der Pressekonferenz am Mittwoch.
«Der Zinssatz auf diesen Darlehen bis 500’000 Franken ist null und es gibt auch keine Gebühren.» Die Sicherheit für die Banken geht dabei vom Bund aus, der zu hundert Prozent für diese Beträge bürgt. Liegt die Kreditmenge über 500’000 Franken, wird ein Zins von einem halben Prozent erhoben und der Bund bürgt für 85 Prozent des Betrages. Die jeweilige Bank verbürgt sich für die übrigen 15 Prozent. Diese finanziellen Unterstützungen gelten nicht für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 500 Millionen Franken, wie Maurer betonte.

Die Banken der Region sind für kurzfristige und dennoch individuelle, für den Kunden angepasste Kreditlösungen bereit.

Unbürokratischer und rascher Prozess
Betroffene Unternehmen können Überbrückungskredite im Umfang von höchstens 10 Prozent ihres Jahresumsatzes bis maximal 20 Millionen Franken von ihren jeweiligen Banken beantragen. «Gewisse Minimalkriterien sind zu erfüllen, insbesondere muss die Unternehmung erklären, dass sie aufgrund der Corona-Pandemie wesentliche Umsatzeinbussen erleidet», schreibt der Bundesrat. Der Kreditantrag ist seit gestern auf der Webseite covid19.easygov.swiss verfügbar.

Die Stabilität der Schweizer Wirtschaft sicherzustellen, sei weiterhin oberste Priorität des EFD. «Die Finanzmarktaufsicht Finma und die Schweizerische Nationalbank SNB unterstützen das Liquiditätspaket des Bundesrats und rollen ihrerseits weitere Massnahmen aus.»

Der Bundesrat bemühe sich zur Rettung der Wirtschaft zu klotzen, nicht zu kleckern, kommentierte der Bundeshausredaktor in der Tagesschau von Mittwochabend auf SRF 1. «Das grössere Übel wäre nichts zu tun und dann haben Sie morgen Zehntausende von Arbeitslosen, Konkursen und das wollen wir wirklich nicht», betonte Ueli Maurer.

Zusätzliche Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft
Der Bundesrat hat am 25. März weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie betreffen die Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenversicherung, die Kurzarbeitsentschädigung und die berufliche Vorsorge. Die neuen Massnahmen zugunsten der Arbeitnehmenden führen zu geschätzten Mehrkosten für die Arbeitslosenversicherung im Betrag von rund 600 Millionen Franken pro Monat.

Die neuen Massnahmen dienten insbesondere dazu, die administrative Belastung sowohl bei den Antragstellenden wie auch bei den ausführenden Organen in den Kantonen zu reduzieren. «Letztere müssen die Gesuche um Entschädigung schnellstmöglich verarbeiten können», heisst es in der Medienmitteilung.
• Im Bereich der Arbeitslosenversicherung (ALV) wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen spätestens einen Monat nach Ablauf der Covid-19-Verordnung 2 einreichen. Als Kontrollperiode gilt die ganze Gültigkeitsdauer dieser Verordnung.
• Das erste Beratungs- und Kontrollgespräch nach der Anmeldung bei der Wohngemeinde oder beim RAV findet vorübergehend telefonisch und innerhalb von 30 Tagen nach der Anmeldung statt.
• Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.
• Die Rahmenfrist für den Leistungsbezug wird um zwei Jahre verlängert, sofern der vollständige Bezug in der laufenden Rahmenfrist nicht möglich ist.
• Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit (KAE) wird aufgehoben.
• Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von drei auf sechs Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden.
• Dem Willen des Bundesrats angepasst wird zudem die Verordnung, die die Kurzarbeitsentschädigung für arbeitgeberähnliche Angestellte ausrichtet. Sie erhalten 3320 Franken für eine Vollzeitstelle. Es handelt sich dabei um eine Pauschale, die keine Kürzung erfährt.

Massnahme im Bereich der beruflichen Vorsorge
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass die Arbeitgeber für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden dürfen. «Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken.» Für die Arbeitnehmenden habe die Massnahme keine Auswirkungen: «Der Arbeitgeber zieht ihnen wie unter normalen Umständen ihren Beitragsteil vom Lohn ab und die gesamten Beiträge werden ihnen von der Vorsorgeeinrichtung gutgeschrieben.»

PD/ANITA MOSER/JENNY STERCHI

 


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