Noch maximal zu fünft

  24.03.2020 Coronavirus, Gesellschaft, Politik, Saanenland

An seiner Sitzung vom 20. März hat der Bundesrat beschlossen, unter Androhung von Ordnungsbussen Ansammlungen von mehr als fünf Personen zu verbieten. Ebenso erliess er neue Weisungen für das Baugewerbe und beschloss weitere 32 Milliarden Franken für die Wirtschaft.

Schon zuvor hat der Bundesrat die Bevölkerung eindringlich aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Insbesondere Personen, die krank oder über 65 Jahre alt sind. Nach draussen gehen sollte nur, wer zur Arbeit oder zum Arzt muss, oder wer Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen muss. Dadurch sollen besonders gefährdete Personen geschützt und eine Überlastung der Intensivstationen in den Spitälern verhindert werden.

Es drohen Bussen
Da diese Massnahmen sowie das Abstandhalten noch zu wenig umgesetzt wurde, hat der Bundesrat am 20. März beschlossen, Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum zu verbieten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Bei Versammlungen von unter fünf Personen sei gegenüber anderen Personen ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Polizei kann bei Nichteinhaltung eine Ordnungsbusse verhängen. Diese Weisung ist letzten Freitag um Mitternacht in Kraft gesetzt worden, heisst es in der entsprechenden Medienmiteilung.

100 Franken Busse
Dieses Versammlungsverbot werde polizeilich überprüft, gibt Jolanda Egger, Mediensprecherin der Kantonspolizei Bern, auf Anfrage bekannt. Es gehe nicht in erster Linie darum, zuwiderhandelnde Personen mit Ordnungsbussen zu belegen, erklärt sie. «Im Vordergrund steht die Sensibilisierung der Bevölkerung, nicht das Verteilen von Bussen.» Dennoch haben die Polizeibeamten die Möglichkeit, uneinsichtige Personen mit einem Bussgeld in der Höhe von 100 Franken zu bestrafen. Dafür würden in Zukunft mehr Polizeibeamte im öffentlichen Raum unterwegs sein. Es würden allerdings nicht mehr Polizeibeamte beschäftigt, sondern Beamte eingesetzt, die in der gegenwärtigen Situation im Innendienst entbehrlich seien, so die Kapo-Mediensprecherin.

Kantone dürfen Betriebe schliessen
Um die Schliessung von Baustellen zu verhindern und die Angestellten besser zu schützen, verpflichtet der Bundesrat die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie, die Empfehlungen des Bundesrates betreffend Hygiene und Abstandhalten einzuhalten. Ebenso sollen sie dort die Anzahl der anwesenden Personen limitieren sowie die Organisation anpassen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen in Pausenräumen und Kantinen zu verhindern. Laut Medienmitteilung können die Kantone bei Nichteinhaltung einzelne Betriebe schliessen.

Über 40 Milliarden für die Wirtschaft
Ebenfalls am 20. März hat der Bundesrat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassenden Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Zusammen mit den bereits am 13. März beschlossenen Massnahmen sollen damit über 40 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Nun wird das Parlament mit einbezogen und noch diese Woche soll die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) darüber befinden. Ziel der auf verschiedene Zielgruppen ausgerichteten Massnahmen ist, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbstständige aufzufangen. Ebenso wurden im Kultur- und Sportbereich Massnahmen ergriffen, um Konkurse zu verhindern und einschneidende finanzielle Folgen abzufedern. Mit den neuen Massnahmen sollen Härtefälle so weit wie möglich vermieden und «die betroffenen Personen und Branchen unbürokratisch, gezielt und rasch unterstützt werden», wie es in der entsprechenden Medienmitteilung des Bundes heisst.

KEREM S. MAURER/PD


 


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