Umzüge sind weiterhin zulässig

  31.03.2020 Coronavirus

Der Bundesrat zog am Samstag eine erste Zwischenbilanz. Zügeln ist unter Einhaltung der Massnahmen des BAG möglich.

«Die schlimmsten Prognosen, die vor Wochen gemacht wurden, sind sicher nicht eingetroffen», betonte Daniel Koch, Leiter Übertragbare Krankheiten beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), am Samstag anlässlich einer Pressekonferenz. «Im Moment sind 280 Patienten unter einem Beatmungsgerät. Das ist für die Schweiz doch enorm viel. Wenn man sich das vorstellt, das sind 280 Patienten, die um ihr Leben kämpfen und Hunderte von Pflegenden, die das ermöglichen», so Koch. Mittlerweile dürften diese Zahlen weiter gestiegen sein.

Bis am 30. März waren laut BAG 15’475 Personen positiv getestet worden, 295 Menschen sind im Zusammenhang mit der Covid-19-Erkrankung gestorben, wie die Verantwortlichen gestern Mittag an einer Pressekonferenz informierten. Der Anstieg sei einigermassen gleich wie an den Vortagen, so Daniel Koch. «Es ist jedoch noch zu früh, um Schlussfolgerungen zu ziehen.» Ein Ausgangssperre wurde nicht verhängt, die Bevölkerung ist aber nach wie vor angehalten, sich an die Vorgaben zu halten. «Abstand halten und zu Hause bleiben», so der Appell.

Nicht in den Süden fahren über Ostern
Die Infektionswelle gehe weiter, die Kurve steige relativ steil an, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Samstag. Damit verletzliche Personen geschützt würden und das Gesundheitssysstem nicht überlastet werde, «ist es jetzt essenziell, unabdingbar, dass man die Massnahmen weiter einhält.» Die wärmeren Tage werden kommen, Ostern steht vor der Tür – eine Zeit, in der es viele in den Süden zieht. Berset erinnerte an den jährlichen Osterstau vor dem Gotthard. «Dieses Jahr sollte dieser Stau ausfallen», appellierte der Bundesrat eindringlich. Alain Berset vergleicht die Situation gerne mit einem Marathon – einem Marathon, den die ganze Bevölkerung gemeinsam laufe. Man sei noch lange nicht am Ziel. Und um die Krise zu bewältigen, brauche es die Zusammenarbeit von allen.

Umzüge sind weiterhin zulässig
Der Bundesrat hat am 27. März 2020 Massnahmen im Mietrecht im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus geprüft. Umzüge seien weiterhin zulässig, sofern die Empfehlungen des BAG eingehalten werden. Weiter hat der Bundesrat die Fristen bei Zahlungsrückständen bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage verlängert. Dies für Zahlungsrückstände im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus und für Mieten, die zwischen dem 13. März und dem 31. Mai 2020 fällig werden. Weiter ruft der Bundesrat Vermieter- und Mieterschaft ausdrücklich dazu auf, sich gemeinsam um einvernehmliche Lösungen zu bemühen.

Zusätzliche Massnahmen möglich
Der Bundesrat kann den Kantonen im Kampf gegen das Coronavirus erlauben, kurzzeitig die Tätigkeit bestimmter Wirtschaftsbranchen einzuschränken oder einzustellen, wenn die epidemiologische Situation dies erfordert. Hintergrund dieser Regelung ist ein Entscheid des Kantons Tessin, Betriebe und Baustellen für eine befristete Dauer zu schliessen.

PD/ANITA MOSER


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