Erste Lockerungen ab 27. April

  17.04.2020 Coronavirus

Der Bundesrat lockert schrittweise die Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus.

ANITA MOSER
In der ersten Etappe lockert der Bundesrat ab dem 27. April die Massnahmen bei Einrichtungen, die nur eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen, Schutzkonzepte einfach umsetzen können und keine bedeutenden Personenströme verursachen. Die Massnahmen im stationären medizinischen Bereich werden gelockert, Spitäler dürfen wieder alle Eingriffe vornehmen. Ebenso können ambulante medizinische Praxen ihren normalen Betrieb wiederaufnehmen und wieder sämtliche, auch nicht dringliche Eingriffe vornehmen. Dazu gehören unter anderem Praxen für Zahnmedizin, Physiotherapie und medizinische Massage. Damit sollen auch negative Folgen verhindert werden, die durch einen Verzicht auf Behandlungen und Untersuchungen entstehen könnten.

Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt können ebenfalls wieder öffnen, zum Beispiel Coiffeurgeschäfte, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Kosmetiksalons. Geöffnet werden auch Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden. Zudem können auch unbediente öffentliche Einrichtungen wie Waschanlagen wieder öffnen. Schliesslich wird die Limitierung auf den engen Familienkreis bei Beerdigungen wieder aufgehoben.

Ab dem 27. April werden zudem die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufgehoben. Wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden, dürfen sie verkauft werden.

Schulen öffnen ab dem 11. Mai
In der zweiten Etappe sollen ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Den Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April fällen.

Dritte Etappe am 8. Juni 2020
Am 8. Juni sollen in einem dritten Schritt die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Gleichzeitig sollen Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen und das Versammlungsverbot gelockert werden. Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai beschliessen. Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst. Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet er in einer seiner nächsten Sitzungen.

So rasch wie möglich und so langsam wie nötig
Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolgt dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von Covid-19-Fällen gekommen ist. Zwischen den einzelnen Schritten muss genügend Zeit verstreichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können. Kriterien sind die Anzahl Neuinfektionen, Spitaleinweisungen und Todesfälle sowie die Spitalbelegungszahlen.

Schutzkonzepte
«Bevor Läden öffnen, müssen sie ein überzeugendes Schutzkonzept vorlegen», betonte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. «Ein Konzept, das aufzeigt, wie die Kundschaft und die Angestellten geschützt werden.» Das gelte für alle, die ihre Angebote am 27. April wieder machen dürften. Ob mit Masken, wird noch entschieden. Man wolle unbedingt verhindern, dass es zu einem Rückschlag komme, so Sommaruga.

Distanz- und Hygieneregeln einhalten
Der Bundesrat behalte sich vor, Lockerungen anzupassen, er wolle aber ein «stop and go» verhindern, so Bundesrat Alain Berset. Der Bundesrat appelliert eindringlich an die Bevölkerung, die Distanz- und Hygieneregeln auch künftig einzuhalten. Auch gilt nach wie vor ein Ansammlungsverbot von mehr als fünf Personen.

PD/ANITA MOSER

Medienmitteilung des Bundesrates: https://tinyurl.com/ydgb5fbm 

Erwerbsersatz-Anspruchhttps://tinyurl.com/yblk54gg

 

 


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