Längere Öffnungszeiten für Take-aways

  03.04.2020 Coronavirus

Durch zusätzliche Sofortmassnahmen will der Regierungsrat des Kantons Bern die Bereiche Gastronomie und Tourismus sowie öffentlich zugängliche Einrichtungen weiter entlasten. Neu dürfen Take-aways sieben Tage pro Woche bis jeweils 21 Uhr geöffnet sein. Weiter hat die Regierung einen Fristenstillstand bei kantonalen und kommunalen Volksbegehren beschlossen.

Im Nachgang zum vom Bundesrat beschlossenen Massnahmenpaketes zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen durch das Coronavirus sind in diesen Tagen verschiedene Schreiben und Anträge beim Kanton eingereicht worden, welche fordern, dass Unternehmen oder Personen, die bisher nicht oder nicht genügend vom Massnahmenpaket des Bundes unterstützt werden, sofort ergänzende Unterstützung seitens der öffentlichen Hand erhalten. «Der Regierungsrat erwartet, dass diese wirtschaftspolitischen Anliegen und Ausfälle alle auf Bundesebene befriedigt respektive ausgeglichen werden», heisst es in einer Medienmitteilung.

Beherbergungsabgaben sind gestundet
Der Regierungsrat hat am 26. März 2020 die Sondermassnahmen der Wirtschaftsförderung in Kraft gesetzt, wobei er einen Rahmenkredit für die Wirtschaftsförderung von 35 Millionen Franken gesprochen und bereits eine erste Tranche von 15 Millionen Franken zur Umsetzung freigegeben hat. «Zurzeit liegen über 50 Gesuche vor, von denen mehr als die Hälfte bereits bewilligt wurde.» Der Regierungsrat hat zudem die Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise angepasst. Die bisherigen Massnahmen werden um folgende weitere ergänzt: Der Kanton kann als Immobilieneigentümer Restaurants, Bars, Läden und anderen Einrichtungen, die von der bundesrechtlichen Schliessung betroffen sind, die Nettomiet-, Pacht- und Baurechtszinse erlassen. Auf Gesuch hin können die entsprechenden Zinsen für die Monate April, Mai und Juni 2020 ganz oder teilweise erlassen werden.

Zur Entlastung des Tourismusbereichs werden sämtliche Beherbergungsabgaben bis zum 31. Dezember 2020 gestundet. Die Übernachtungen müssen jedoch weiterhin gemeldet werden.

Take-aways (als Take-away tätige Gastrobetriebe und gewöhnliche Takeaways) dürfen sieben Tage pro Woche bis jeweils 21 Uhr geöffnet sein. Der Abholdienst bei den Gastrobetrieben ist bis 21 Uhr möglich. Für Hauslieferungen gelten die gesetzlich festgelegten Öffnungszeiten für Gastgewerbebetriebe (5.00 Uhr bis 0.30 Uhr). Die vom Bund erlassenen Vorschriften betreffend Hygiene und sozialer Distanz müssten eingehalten werden, hält der Regierungsrat fest. «Sollten sich aufgrund der neuen Regelungen Probleme hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben des Bundes (Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum) ergeben, bleibt eine weitergehende Einschränkung der Öffnungszeiten mittels Notverordnung durch den Regierungsrat vorbehalten.»

Fristenstillstand bei kantonalen und kommunalen Volksbegehren
Der Regierungsrat hat wegen des Coronavirus einen Fristenstillstand für kantonale und kommunale Volksbegehren beschlossen. Dieser dauert bis am 31. Mai 2020. «Während dieser Zeit dürfen keine Unterschriften gesammelt werden, weder aktiv auf der Strasse, noch per E-Mail oder im Internet.» Unterschriftenbogen im Internet seien zu entfernen oder deren Herunterladen sei zu sperren. Mit dem Fristenstillstand sollen die Volksrechte gewahrt werden, denn die aktuell geltenden Einschränkungen der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit beeinträchtigten das Sammeln von Unterschriften stark.

Drive-in Corona-Testzentrum ist in Betrieb
Seit gestern Donnerstag ist auf dem BEA-Expo-Areal in Bern das erste Drive-in-Corona-Testzentrum der Schweiz mit Online-Anmeldung und auch für Personen ausserhalb der Risikogruppen in Betrieb. Personen mit Verdacht auf das Coronavirus können sich im eigenen Fahrzeug schnell testen lassen. Das Testzentrum ist ein vom Bund gutgeheissenes Pilotangebot, das später auf weitere Standorte in der Schweiz ausgeweitet werden soll. Das Zentrum wird in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Roten Kreuz, der Ofac (Berufsgenossenschaft der Schweizer Apotheker) sowie den Firmen Medgate und Viollier betrieben.

Zuweisung nur über Online-Fragebogen
Das neue Testzentrum hat eine maximale Kapazität von täglich rund 200 bis 300 Testerfassungen. Das Gelände ist gut mit dem Auto erreichbar. Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Personen mit Fahrrad oder Motorrad können aus Sicherheitsgründen nicht getestet werden.

Für den Test ist keine Zuweisung eines Arztes nötig. Mit einem einfachen Online-Fragebogen ist es möglich, abzuklären, ob ein Test angezeigt ist. «Ist dies der Fall, erhält die betreffende Person ein Test-Ticket und wird aufgefordert, das Zentrum aufzusuchen, um sich testen zu lassen. Ein vorgängig gelöstes Ticket ist Bedingung, um einen Test zu erhalten», heisst es in einer Medienmitteilung.

https://coronacheck.abilis.ch


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