Alle noch geschlossenen Betriebe dürfen per 6. Juni öffnen

  29.05.2020 Coronavirus, Gesellschaft, Kultur, Politik, Volkswirtschaft, Tourismus, Sport, Schweiz

Ab dem 6. Juni 2020 werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend gelockert. Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen können wieder durchgeführt werden und neu sind spontane Versammlungen von maximal 30 Personen erlaubt. Alle Freizeitbetriebe und touristischen Angebote können wieder öffnen. Der Bundesrat hat zudem entschieden, die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz auf den 19. Juni 2020 zu beenden.

Die beiden Lockerungsschritte vom 27. April und 11. Mai hatten keinen Anstieg der epidemiologischen Indikatoren zur Folge. Die Zahl der Neuinfektionen ist seit ein paar Wochen auf tiefem Niveau stabil, ebenso die Zahl der Hospitalisationen und der Todesfälle. «Diese erfeuliche Entwicklung sieht man unserem land an», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien. «Wir sind offensichtlich an einem anderen Punkt als noch vor zehn Wochen. Vor allem wissen wir, dass man dieses Virus in Schach halten kann und wir wissen auch wie: Indem man die Distanz- und Hygieneregeln einhält.» Und das sei ja in vielen Fällen auch gar nicht so schwierig. Deshalb habe der Bundesrat für den 6. Juni eine ganze Reihe von weiteren Lockerungen beschlossen. Es stelle sich bei vielen Dingen nicht mehr die Frage, ob man das tun dürfe – zum Beispiel ob man schwimmen, reisen oder ins Kino gehen oder eine Geburtstagsparty planen dürfe. Die Frage sei vielmehr: Wie macht man das? Wie sorgen zum Beispiel die Schwimmbäder, die Kinos, die Campingplätze dafür, dass wir keine unnötigen Risiken eingehen? Nun höre die Zuständigkeit des Bundesrates auf und es beginne die Verantwortung der Betreiber, so Sommaruga. «Die Betreiber und Veranstalter müssen dafür sorgen, dass wir das Ansteckungsrisiko möglichst tief halten.» Das sei ja auch in deren Interesse. Gleichzeitig könne jede und jeder Einzelne das Wichtigste selber machen: Händewaschen, Abstand halten und wo nötig eine Maske tragen. «So können wir die Fallzahlen tief halten und all die Dinge geniessen, die jetzt wieder möglich sind», betonte die Bundespräsidentin.

Nachverfolgung enger Kontakte muss sichergestellt sein
Der Bundesrat lockert per 6. Juni 2020 die verbliebenen Einschränkungen weitgehend. Bedingung sei, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden seien und die Hygiene- und Abstandsregeln müssten weiterhin eingehalten werden. «Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte, Contact Tracing, sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten», schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung.

30 statt 5 Personen
Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen wird gelockert: Die Obergrenze wird per morgen Samstag, 30. Mai 2020 von bisher 5auf 30 Personen erhöht.

Unterschriftensammlungen im öffentlichen Raum seien mit entsprechendem Schutzkonzept ab dem 1. Juni wieder zulässig. Den Initiativ- und Referendumskomitees stehe ein Standardschutzkonzept zur Verfügung. Bis Ende Mai gilt noch der Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren.

Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt
Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören unter anderem Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen.

Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben jedoch bis am 31. August 2020 untersagt.

Restaurationsbetriebe: grössere Gruppen erlaubt – mit Datenregelung
In Restaurationsbetrieben wird ab dem 6. Juni die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben und Aktivitäten wie Billard oder Livemusik sind wieder möglich. «Die Betriebe sollen die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen, bei Gruppen von mehr als vier Personen sind sie verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen», schreibt der Bundesrat. Der Zwei-Meter-Abstand zwischen den Tischen muss bleiben und die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend. Und alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen. Dies gilt auch für Discos und Nachtclubs. Sie müssen zudem Präsenzlisten führen und pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich.

Bergbahnen, Campings, Zoos und Schwimmbäder wieder offen
Ab dem 6. Juni können auch Bergbahnen, Campingplätze und touristische Angebote wie Rodelbahnen oder Seilparks wieder geöffnet werden. «In den Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr.» Wieder öffnen können auch alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Casinos, Freizeitparks, Zoos und botanische Gärten, ebenso Schwimmbäder und Wellnessanlagen.

Sportveranstaltungen wieder möglich
Für Sportveranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Der Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten ab dem 6. Juni ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt. «In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlisten geführt werden.»

Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem engem Körperkontakt wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz sind voraussichtlich bis am 6. Juli 2020 untersagt.

Auch Sing- oder Musikproben sind gestattet. «Der Bundesrat will nicht mehr vorschreiben, ob man singen darf», so Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Es sei nicht die Frage, ob, sondern wie man sich organisiere. Man müsse sich jeweils überlegen, welches die besten Massnahmen seien, um das Risiko zu mindern. Distanz halten und/ oder Nachverfolgung seien auch hier zentral. Wenn immer möglich sei die Distanz einzuhalten – «als Schutz für einen selber und die anderen», so Sommaruga. «Und wenn dies nicht möglich ist, weiss man, wer dabei ist», ergänzte sie und appellierte an die Eigenverantwortung.

Ferienlager gestattet – Grosseltern dürfen Enkelkinder wieder hüten
Auch Ferienlager für Kinder und Jugendliche sind ab dem 6. Juni mit den entsprechenden Schutzkonzepten möglich. «Kinder und Jugendliche sollen die Tage möglichst in gleichbleibenden Gruppen verbringen», schreibt der Bundesrat. Für Lager gilt eine Obergrenze von 300 Teilnehmenden, zudem müssen Präsenzlisten geführt werden.

Aber auch die ältere Generation bekommt ihre Freiheiten zurück. Die positive Lage erlaube es, Empfehlungen für besonders gefährdete Personen aufzuheben, sagte Bundesrat Alain Berset. Senioren können wieder ihr soziales Leben aufnehmen und Grosseltern dürfen ihre Enkelkinder ab sofort wieder hüten.

Präsenzunterricht in den Mittel-, Berufs- und Hochschulen
Auch Präsenzunterricht in Mittel-, Berufs- und Hochschulen (Sekundarstufe II, Tertiärstufe und Weiterbildung) ist ab dem 6. Juni 2020 wieder erlaubt. Wie der Unterricht vor Ort wieder aufgenommen werde, liege im Entscheid der Kantone oder der Bildungsinstitutionen. Diese könnten den Unterricht flexibel gestalten und die Möglichkeiten von Fernunterricht weiter nutzen.

Empfehlungen zu Homeoffice bleiben bestehen
Die Unternehmen hätten eingehend Erfahrungen mit Homeoffice gesammelt, so der Bundesrat. «Gestützt darauf, entscheiden sie selber über die Rückkehr an den Arbeitsplatz.» Der Bundesrat empfiehlt jedoch weiterhin, wo möglich im Homeoffice zu arbeiten, auch um Spitzenauslastungen im öffentlichen Verkehr zu vermeiden. «Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben geschützt.» Der Arbeitgeber bleibe in der Pflicht, besonders gefährdete Personen von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Sei die Präsenz vor Ort unabdingbar, müsse er die betreffende Person schützen, indem er die Abläufe oder den Arbeitsplatz entsprechend anpasse.

Grenzöffnungen
Wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter erläuterte, werden die Grenzkontrollen gegenüber Deutschland, Österreich und Frankreich per 15. Juni aufgehoben werden. Italien hat die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen zu seinen Nachbarstaaten auf den 3. Juni angekündigt. «Die Schweiz wird ihre Grenzen zu Italien noch nicht öffnen», betonte die Verkehrsministerin. Wie sie sagte, soll dieser Schritt aber in den kommenden Wochen samt allfälligen begleitenden grenzsanitarischen Massnahmen mit Italien und weiteren Nachbarländern koordiniert werden. Die Personenfreizügigkeit und die Reisefreiheit im gesamten Schengen-Raum soll bis spätestens 6. Juli vollständig wiederhergestellt werden.

Ausserordentliche Lage endet am 19. Juni 2020
Der Bundesrat hat angesichts der epidemiologischen Entwicklung auch entschieden, die ausserordentliche Lage nach Epidemiengesetz per 19. Juni 2020 zu beenden. Ab dann gilt wieder die besondere Lage. Parallel dazu bereite der Bundesrat die Überführung der relevanten Covid-Bestimmungen in ein dringliches und befristetes Covid-19-Gesetz vor, das voraussichtlich am 19. Juni 2020 in die Vernehmlassung geschickt werden soll.

Der Bundesrat wird am 24. Juni 2020 über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen sowie weitere Lockerungen beschliessen.

Daniel Koch geht in Pension
Daniel Koch, Delegierter des BAG für Covid-19, stand diese Woche zum letzten Mal vor den Medien Red und Antwort. Das «Schweizer Gesicht der Corona-Krise» geht in seinen wohlverdienten Ruhestand.

PD/ANITA MOSER


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