Es dürfen wieder Gottesdienste gefeiert werden

  29.05.2020 Coronavirus

Ab Pfingstsonntag werden in der gesamten Schweiz wieder Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte gefeiert werden können. Dies hat der Bundesrat bereits vor Auffahrt kommuniziert. Nach den erlassenen Lockerungen bezüglich des Versammlungsverbotes vom vergangenen Mittwoch steht dem nun nichts mehr im Weg. Alles jedoch unter strikter Einhaltung der gesundheitlichen Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit.

ANJA MOOSMANN
Vor gut einer Woche hat das BAG bereits das Rahmenschutzkonzept für die Wiederaufnahme von Gottesdiensten und religiösen Zusammenkünften erlassen. Voraussetzung für eine funktionierende Wiederaufnahme sei, dass jede religiöse Gemeinschaft und Einrichtung über ein eigenes Schutzkonzept verfüge. Vorgaben des Bundes schaffen den dafür notwendigen Rahmen (siehe Kasten). Die Verantwortung zur Umsetzung der jeweiligen Schutzkonzepte jedoch liege bei den einzelnen Institutionen sowie den Teilnehmenden selber, so das BAG.

Besondere Hygiene- und Distanzregeln
Auch wenn die Zahlen der täglichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus tief bleiben, müssen sich auch Gottesdienstteilnehmer an einige Regeln halten. Die Mitwirkenden und Vorstehenden der Feiern sollen zahlenmässig auf das Minimum beschränkt werden. So müssen in Kirchen und religiösen Einrichtungen weiterhin die geltenden Abstandsregeln eingehalten werden. Für die Besucher muss die Möglichkeit der Händedesinfektion an den Ein- und Ausgängen bestehen. Alle benutzten Oberflächen müssen vor und nach dem Gottesdienst oder der religiösen Zusammenkunft sorgfältig gereinigt werden. Maskenpflicht gilt in den religiösen Einrichtungen keine. Der Mindestabstand zwischen den sitzenden Personen muss in den gut belüftbaren Räumen mindestens 2 Meter betragen (ca. 4m2 pro Person). Die Organisatoren werden angehalten, Platzmarkierungen vorzunehmen und allenfalls Sitzreihen auszulassen beziehungsweise Stühle wegzulassen. So informiert beispielsweise die katholische Kirche Gstaad, dass ab kommendem Sonntag der Zugang zum Gotteshaus auf maximal einen Drittel seiner ordentlichen Besucherkapazität begrenzt sei. Die Einhaltung der notwendigen Abstände werde sichergestellt, etwa mit der Sperrung jeder zweiten Sitzreihe oder dem Entfernen von Stühlen. Farbige Markierungen der Plätze würden die Orientierung erleichtern. Weiter habe man Möglichkeiten zur Händedesinfektion bei der Austeilung der Kommunion. Auch die reformierte Kirche Saanen-Gsteig ruft zur Einhaltung der Hygienevorschriften auf. So werden die Gottesdienstbesucher angehalten, mit ausreichendem Abstand in der Kirche Platz zu nehmen. Eine verantwortliche Person der reformierten Kirchgemeinde wurde damit beauftragt, die Besucher/innen diesbezüglich zu unterstützen. Anschliessend an den Gottesdienst sei dieser als Audio auf der Homepage der Kirchgemeinde abrufbar. Dies, da die Platzzahl in der Kirche beschränkt sei.

Mit oder ohne Gemeindegesang?
Das Rahmenschutzkonzept des BAG sieht vor, vorerst auf Gemeindegesang zu verzichten und die weiteren epidemiologischen sowie wissenschaftlichen Entwicklungen abzuwarten. Beim Singen bestehe ein mögliches Übertragungsrisiko, da durch die Atemluft vermehrt winzige Tröpfchen freigegeben würden, war in den Medien zu lesen. Wichtig sei, dass die Distanzregeln eingehalten würden und der Gemeindegesang reduziert werde.

Kein Ausschluss von besonders gefährdeten Personen
Das Schutzkonzept des Bundes verlangt, dass Personen der Risikogruppe nicht von Gottesdiensten ausgeschlossen werden. Sie sollen aber ermutigt werden, sich weiterhin so gut wie möglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen und religiöse Angebote wo möglich über andere Kanäle in Anspruch zu nehmen. Die Teilnahme von besonders gefährdeten Personen sei jedoch eine individuelle Entscheidung. Grundsätzlich werde diesen Personen jedoch nach wie vor empfohlen, sich nicht an Orte mit Menschenansammlungen zu begeben. Um die Personen aus der Risikogruppe oder auch Überzählige aus Platzmangel nicht heimschicken zu müssen, hat sich etwa die Evangelisch-methodistische Kirche entschieden, mit den Gottesdiensten noch abzuwarten, bis weitere Lockerungen ausgesprochen werden.

Hochzeiten, Taufen oder Beerdigungen mit bis zu 300 Gästen möglich
Bis zum vergangenen Mittwoch wurde empfohlen, Termine für Taufen, Trauungen und vergleichbaren religiösen Feiern nach Möglichkeit zu verschieben, da die Einhaltung von Distanzregeln und die Hygienemassnahmen schwierig umzusetzen seien. Nach dem Bundesratsentscheid vom vergangenen Mittwoch sind nunmehr Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Somit sind auch diese Feiern unter Einhaltung der geltenden Regeln wieder möglich.

Für Beerdigungen galten bereits länger etwas andere Regeln. So waren diese bereits in den letzten Wochen im engeren Familienkreis und unter Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln möglich.


GRUNDSÄTZLICHE VORAUSSETZUNGEN:

– Möglichkeit zur Begrenzung und Kontrolle der Teilnehmerzahl. Richtmass von 4m2 pro sitzender Person, Richtmass bei sich durch den Raum bewegenden Personen: 10m2 pro Person.
– An Veranstaltungen mit grossen Besucherzahlen (z.B. Prozessionen) ist zu verzichten.
– Aufnahme Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionsketten und deren Aufbewahrung während 14 Tagen.
– Einhaltung der geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln des Bundes.
– Vermeiden von Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten (abhängig von den aktuell gültigen Vorgaben des BAG zu Ansammlungen und Veranstaltungen).
– Einlass und Auslass kontrolliert und gestaffelt.


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote