Urnenabstimmung vom 7. Juni 2020: Ergänzende Erläuterungen

  19.05.2020 Gsteig

Das vom Bundesrat wegen der Corona-Pandemie erlassene Versammlungsverbot hat den Gemeinderat mit Zustimmung des Regierungsstatthalters Obersimmental-Saanen bewogen, anstelle der ordentlichen Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung durchzuführen. Anlass dazu gaben die beiden dringlichen Geschäfte:
– Verpflichtungskredit für Trottoirneubau Erle Holzere Feutersoey und
– Betrieb des Hotel-Restaurants Bären Gsteig mit eigener GmbH
Den Stimmberechtigten wurden die Abstimmungsunterlagen mit einer ausführlichen Botschaft zugestellt. Der Aufforderung, sich für Fragen oder ergänzende Auskünfte an die Gemeindebehörde zu wenden, sind einige Bürger nachgekommen. Dabei musste zur Kenntnis genommen werden, dass vor allem der am 8. Mai im «Anzeiger von Saanen» erschienene Bericht zum Hotel-Restaurant Bären zu Mutmassungen verführte. Der darin grosszügig ausgenutzte journalistische Spielraum schaffte mehr Verunsicherung als Klarheit. Der Gemeinderat erachtet es deshalb als wichtig, mit ergänzenden Erläuterungen allfällige Fragen zu beantworten.

Warum nicht das Ende des Lockdowns für Versammlungen abwarten?
Es war lange Zeit unsicher, wann und ob eine Gemeindeversammlung im gewohnten Rahmen stattfinden kann. Dem Gemeinderat ist der direkte Meinungsaustausch an einer Versammlung sehr wichtig. Fragen können beantwortet und zu Irrtümern kann sofort Stellung genommen werden. Obwohl dieser Dialog wichtig ist, erachtete der Gemeinderat einen Entscheid als unaufschiebbar. Um die bisherige, gute Aufbauarbeit der aktuellen Pächter nicht zunichte zu machen und, sofern die Stimmberechtigten zustimmen, den Betrieb nahtlos weiterführen zu können, wäre eine Abstimmung zu einem späteren Zeitpunkt nicht geschäftsfördernd. Die Vorbereitungszeit für die Organisation des Betriebes und zur Rekrutierung des Personals wäre zu kurz. Eine weitere vorübergehende Schliessung des «Bären» wäre für die Weiterführung schlecht.

Betrieb durch Gemeinde?
Leider führten die letzten Mietverhältnisse nicht zum erhofften Erfolg. Die allgemein bekannten Schwierigkeiten in der Gastronomie beeinflussten diese Misserfolge wesentlich. Jeder neue Mieter startete dadurch auf einer nochmals tieferen Stufe. Es wurde immer schwieriger, jemanden zu finden, der dieses Wagnis eingeht. Die jüngere Vergangenheit mit ständigem Mieterwechsel, die von jedermann an einen gemeindeeigenen Betrieb erhöhten Ansprüche, die erschwerten Betriebsabläufe, die limitierten Umsatzmöglichkeiten und das damit verbundene finanzielle Risiko reduziert die Anzahl möglicher, guter Bewerber drastisch.

Die Gemeinde Gsteig ist nun aber seit Jahrzehnten Besitzerin des denkmalgeschützten Hotel-Restaurants Bären, und der Gemeinderat sieht sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in der Pflicht, eine mögliche Lösung für den Weiterbetrieb zu suchen. Auch wenn der Betrieb eines Hotel-Restaurants nicht zu den Aufgaben einer Gemeinde gehört, ist es nach etlichen Misserfolgen ein Versuch wert, ihn selber zu betreiben. Sollte sich der erhoffte Erfolg tatsächlich ergeben, so wäre in einigen Jahren auch wieder eine Vermietung denkbar.

Gründung einer GmbH
Die Idee, den Betrieb mittels einer gemeindeeigenen GmbH selbst zu führen, war bereits vor vier Jahren ein Thema. Diese Idee wurde nun wieder aufgegriffen und aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre diskutiert. Der Gemeinderat, unterstützt durch die Empfehlung der Liegenschaftskommission, beantragt nun den Stimmberechtigten diese Variante zur Weiterführung des Betriebes.

Die zu gründen vorgeschlagene GmbH wäre wohl eine privatrechtliche Gesellschaft, die aber zu 100 Prozent im Besitz der Gemeinde wäre. Insofern würden die Stimmberechtigten mit der Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 170’000.– (durchschnittlich Fr. 34’000.– im Jahr) also ihrer eigenen Gesellschaft für die ersten fünf Jahre eine Defizitgarantie gewähren. Damit könnte dem Betrieb die Aufbauphase garantiert und die nötige Stabilität verliehen werden.

Organisation
Die in der Botschaft vorgestellte Organisation ist eine mögliche Variante. Der Gemeinderat hat wohl Vorabklärungen getroffen, aber selbstverständlich noch keine Entscheide gefällt. Im Falle einer Zustimmung zum geplanten Konzept würde die Detailplanung auch unter Einbezug von Bürgervertretern erfolgen.

Ein Fass ohne Boden?
Obwohl sich der Gemeinderat mit dem geplanten Konzept nach einiger Zeit einen gewissen Erfolg erhofft, sind schwarze Zahlen nicht garantiert. Sollte sich wider Erwarten der Versuch zu einem finanziellen Abenteuer entwickeln, würde er selber die Notbremse ziehen. Diese Möglichkeit hätten aber auch die Stimmberechtigten, wenn sie anhand des ihnen jährlich präsentierten GmbH-Rechnungsergebnisses oder wegen anderer Gründe keine weitere Zukunft sähen.

Gemeinderatsantrag wird abgelehnt
Was geschieht, wenn der Antrag des Gemeinderates abgelehnt wird? Die Stimmberechtigten sind auf dem Stimmzettel aufgefordert, den Gemeinderat wissen zu lassen, welche Variante er weiter zu verfolgen hat, falls sein Antrag abgelehnt werden sollte. Würde die Mehrheit eine «Suche nach einem neuen Pächter» befürworten, würde die Vermietung des Betriebes in den entsprechenden Kanälen inseriert.

Bei einer «vorübergehenden Schliessung» müssten verschiedene Stilllegungsmassnahmen getroffen werden. Zur teilweisen Deckung der damit verbundenen wiederkehrenden, erheblichen Kosten könnte auch eine Vermietung der Wohnung im Dachgeschoss angestrebt werden. Parallel müsste der Gemeinderat unter aktivem Einbezug der Bevölkerung die weitere Zukunft des «Bären» definieren.

Würde der «Verkauf» die meisten Stimmen auf sich vereinen, würde sich der Gemeinderat um mögliche Käufer bemühen.

Offenes Ohr
Da wie eingangs erwähnt, leider keine öffentliche Meinungsbildung stattfinden kann, werden die Stimmberechtigten ermuntert, sich bei weiteren Fragen oder Unklarheiten an den Gemeinderatspräsidenten Markus Willen zu wenden.

DER GEMEINDERAT


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote