Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr ab 6. Juli

  03.07.2020 Coronavirus

Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat der Bundesrat entschieden, für den öffentlichen Verkehr – dazu gehören auch Bergbahnen – ab Montag, 6. Juli schweizweit eine Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren einzuführen. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben.

Nachdem der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie weitgehend aufgehoben hat, sind wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs. Dabei kann der empfohlene Abstand oft nicht eingehalten werden. «Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni steigenden Fallzahlen verstärkt der Bundesrat die Schutzmassnahmen und beschliesst in einem Grundsatzentscheid eine durchgehende Maskenpflicht in allen öffentlichen Transportmitteln», schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung.

Maskenpflicht auch in Bergbahnen oder auf Schiffen
Wie der Bundesrat schreibt, müssen ab Montag, 6. Juli Personen ab 12 Jahren in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen eine Maske tragen. Bisher galt im öffentlichen Verkehr die dringende Empfehlung, zu Stosszeiten eine Maske zu tragen. Diese sei aber wenig befolgt worden. Mit seinem Entscheid reagiere der Bundesrat auch auf Empfehlungen von Experten und auf den Wunsch einiger Kantone. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) empfehlen ebenfalls das Tragen einer Maske, wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann.

Quarantäne für Reisende aus gewissen Gebieten
Seit Mitte Juni sei es wiederholt zu einer Ausbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz gekommen, nachdem infizierte Personen aus Ländern des Schengenraums und aus Nicht-Schengen-Staaten eingereist seien. «Deshalb muss sich ab Montag, 6. Juli, für zehn Tage in Quarantäne begeben, wer aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreist.» Das BAG führe eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst werde. Die betroffenen Personen würden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. «Sie müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden.» Die Flug- und Reisebusgesellschaften würden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren.

Einreisebeschränkungen werden bis 20.  Juli aufrechterhalten
Der Bundesrat hat zudem in seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 von den Empfehlungen des Rates der EU, die coronabedingte Einreisebeschränkungen ab dem 1. Juli 2020 für 15 Staaten aufzuheben, Kenntnis genommen. Die Schweiz werde diesen Empfehlungen voraussichtlich folgen, jedoch erst per 20. Juli 2020 und mit Ausnahme von Serbien. «Das EJPD beabsichtigt demnach, auf dieses Datum hin Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sowie die EU-Staaten ausserhalb des Schengen-Raums (Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern) von der Liste der Risikoländer zu streichen.» China soll in Umsetzung der EU-Empfehlung ebenfalls von der Liste gestrichen werden, sofern die Reziprozität für Einreisende aus der Schweiz gewährleistet sei. PD/ANITA MOSER https://tinyurl.com/y7n363h5

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BERN: REGISTRIERUNGSPFLICHT IN BARS UND CLUBS

Wie der Regierungsrat des Kantons Bern in einer Medienmitteilung schreibt, begrüsst er den Entscheid des Bundesrats, eine generelle Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr einzuführen. Zudem hat der Regierungsrat im Grundsatz entschieden, dass sich Besucherinnen und Besucher von Bar- und Club betrieben in einer noch zu definierenden Art ausweisen und registrieren lassen müssen. Die entsprechende Verordnung werde der Regierungsrat erarbeiten und den formellen Beschluss nächste Woche fassen. Weiter hat der Regierungsrat auch festgelegt, wie die vom Bundesrat gelockerte Covid-19-Verordnung im Kanton Bern umgesetzt werden soll. Bei Veranstaltungen halte er an seiner restriktiven Praxis fest, wie es in der Medienmitteilung heisst. «Der Regierungsrat wird keine Ausnahmen zur Covid-19-Verordnung mit mehr als tausend Teilnehmenden bewilligen, auch nicht bei 1.-August-Feiern.»

PD/ANITA MOSER

 


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