Merkblatt zur Quarantänepflicht bei der Einreise aus Risikoländern

  16.07.2020 Coronavirus, Kanton, Volkswirtschaft, Tourismus, Saanenland, Saanen

Einreisende aus bestimmten Länder sind seit dem 6. Juli 2020 verpflichtet, sich zehn Tage lang in Quarantäne zu begeben. Um Einreisende besser über die geltenden Bestimmungen zu informieren, hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern dazu ein Merkblatt verfasst. Neben den gesetzlichen Bestimmungen zur Quarantänepflicht findet sich auf dem Merkblatt auch der Vermerk zum kantonalen Onlineformular, welches innert zwei Tagen ausgefüllt werden muss. Das Merkblatt steht ab sofort online zur Verfügung und wird auch den Berner Flughäfen Belp und Saanen abgegeben.

Zusammenarbeit mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Um möglichst viele Auslandreisende über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren hat die GSI ein Schreiben an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Kanton Bern verfasst. Die Arbeitgeber werden darin aufgefordert die Angestellten auf die Quarantänepflicht bei Einreisen aus Risikoländern zu sensibilisieren. Die GSI dankt den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Kanton Bern, dass sie einen Beitrag dazu leisten, dass Mitarbeitende nach der Rückreise aus einem Risikoland die entsprechende Online-Meldung ausfüllen und sich in Quarantäne begeben. Dies ist ein wichtiger Beitrag, um die Ausbreitung des Coronavirus im Kanton Bern einzudämmen.

Pressedienst GSI

https://tinyurl.com/y7g4fltk

 


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