Regierungsrat verschärft Regeln für Club und Barbesuche

  14.07.2020 Coronavirus

Damit das Contact-Tracing im Fall einer Infektion möglichst optimal gewährleistet ist, sind die Club- und Barbetreiber unter anderem verpflichtet, die Handynummern und E-Mail-Adressen der Gäste zu erheben und deren Angaben anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen. Die neuen Regeln gelten seit Freitag, 10. Juli 2020.

Der Regierungsrat hat die Regeln zum Erheben von Kontaktdaten der Gäste in Clubs und Bars aufgrund der Bundesvorgaben genauer definiert. Die rechtlichen Grundlagen dafür hat er in der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie in Bar- und Clubbetrieben sowie in Diskotheken und Tanzlokalen festgelegt.

Zusätzliche Auflagen für Betriebe und Gäste
Die für die Führung von Bars und Clubs sowie von Diskotheken und Tanzlokalen verantwortlichen Personen sind seit letztem Freitag verpflichtet, dem Kantonsarztamt den Namen und die Adresse ihres Betriebs sowie ihre vollständigen persönlichen Kontaktangaben zu melden. «Zusätzlich müssen sie höchstens drei zusätzliche Kontaktpersonen definieren, die das Kantonsarztamt bei Bedarf ebenfalls kontaktieren könnte», hält der Regierungsrat in einer Medienmitteilung fest.

Vor dem Einlass müssen die Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokale ihre Gäste mit Namen, Vornamen und Wohnort sowie mit Handynummer und E-Mail-Adresse registrieren, die Angaben der Gäste anhand eines amtlichen Ausweises überprüfen und ihre Handy-Nummer verifizieren. Die Kontaktdaten seien in einer nach Tagen geführten elektronischen Gästeliste aufzubewahren. Die Details zum Umgang mit diesen Daten sind in der Covid-19-Verordnung besondere Lage geregelt.

«Die für die Betriebe verantwortlichen Personen sorgen dafür, dass immer eine der Kontaktpersonen jeweils zwischen 7 Uhr und 22 Uhr erreichbar ist. Schliesslich müssen sie sicherstellen, dass dem Kantonsarztamt auf Anfrage die elektronische Gästeliste innerhalb von höchstens zwei Stunden übermittelt wird», heisst es weiter.

Optimale Voraussetzungen für Contact-Tracing schaffen
Die neuen Bestimmungen sollen dazu beitragen, dass beim Auftreten eines Infektionsfalls ein wirksames Contact-Tracing gewährleistet ist. Das Kantonsarztamt könne Gäste, die mit einer infizierten Person in Kontakt standen, unverzüglich per SMS und/oder E-Mail kontaktieren, um ihnen die im konkreten Fall angezeigten Verhaltensregeln mitzuteilen. Die schärferen Kontrollen der Personendaten sollen auch falsche Angaben auf den Gästelisten verhindern.

Ein wirkungsvolles Contact-Tracing sei in Club- und Barbetrieben sowie in Diskotheken und Tanzlokalen besonders wichtig: Die Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus sei dort wegen der geschlossenen Räume, der hohen Gästezahlen, der freien Zirkulation der Gäste sowie wegen des engen Kontakts beim Tanzen und der Nähe bei Gesprächen eine grosse Herausforderung. Deshalb müssten auch die Veranstalterinnen und Veranstalter ihre Schutzkonzepte konsequent umsetzen, fordert der Regierungsrat.

PD/ANITA MOSER


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