Erläuterungen zu den Geschäften

  25.08.2020 Saanen, Gemeinde

Einladung zur Gemeinde-Urnenabstimmung vom Sonntag, 27. September 2020 (gleichzeitig mit dem eidgenössischen Urnengang)

Aufgrund der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus wird anstelle der für den 4. September 2020 vorgesehenen Gemeindeversammlung am Sonntag, 27. September 2020, ein Urnengang angeordnet mit folgenden Geschäften:

1. Jahresrechnung 2019: Genehmigung
Genehmigung der Jahresrechnung 2019 mit einem Aufwand Gesamthaushalt von CHF 79’338’259.32, einem Ertrag Gesamthaushalt von CHF 94’833’665.58 und einem Ertragsüberschuss Gesamthaushalt von CHF 15’495’406.26.

Die Jahresrechnung 2019 weist folgende Eckdaten aus: siehe Tabelle 1.
Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 15’495’406.26 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 651’607.00, womit eine Besserstellung von CHF 16’147’013.26 verzeichnet wird.
Ergebnis Allgemeiner Haushalt: Der Allgemeine Haushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 15’126’228.16 ab. Dieses ausserordentlich erfreuliche Ergebnis ist hauptsächlich auf Mehrerträge in den Steuern sowie den Eingang einer Erbschaft (CHF 1,2 Mio.) zurückzuführen. Dieser Ertragsüberschuss wird dem Bilanzüberschuss zugeführt, welcher damit neu CHF 31’059’067.36 beträgt.

Die grössten Unterschiede zu den Budgeterwartungen im Steuerertrag waren:
Investitionen: Die Nettoinvestitionen betrugen 2019 nur CHF 4’683’148.15 (budgetiert CHF 14’358’000.–). In diversen Bereichen (Schulliegenschaften, Gemeindestrassen, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) konnten die Projekte nicht wie geplant realisiert werden. Zudem hat die BDG AG Ende 2019 das Darlehen für die Talstation Rellerli vollumfänglich zurückbezahlt (CHF 2,7 Mio.).
– Anzahlung Autodrehleiter (Feuerwehr) CHF 605’647.05
– Planungskosten Schulanlage Rütti

CHF 329’632.10
– Fussweg Laiterie–Amthaus Saanen

CHF 227’854.80
– für Investitionen in Gemeindestrassen CHF 1’541’610.25
– Swisscom FTTS (Breitbandausbau)

CHF 459’728.–
– Pumpwerk Flugplatz Saanen (inkl.
Zuleitungen) CHF 3’898’017.40
– Abwasserentsorgungen (Rahmenkredit 2015 – 2019) CHF 316’170.10
– Sportzentrum Gstaad, Erweiterung/
Sanierung CHF 722’905.70 Die folgenden in der Kompetenz der Stimmberechtigten liegenden Verpflichtungskredite konnten im Rechnungsjahr 2019 abgeschlossen werden: siehe Tabelle 2. Bilanz: Die Bilanz hat sich wie folgt entwickelt: siehe Tabelle 3.

Dank des guten Rechnungsergebnisses konnte das Fremdkapital um knapp CHF 14 Mio. reduziert werden (u.a. Rückzahlung von Darlehen). Dadurch konnte der Bruttoverschuldungsanteil auf unter 70% gesenkt werden (Vorjahr 80,6%). Das Eigenkapital steigt um über CHF 20 Mio. und beträgt neu über CHF 122 Mio. (davon ca. CHF 56 Mio. finanzpolitische Reserve und Bilanzüberschuss). Nachkredite: Alle im 2019 notwendigen Nachkredite betrafen entweder gebundene Ausgaben oder lagen in der Kompetenz des Gemeinderates. Die Stimmberechtigten haben demnach keine Nachkredite zu genehmigen.
Geldflussrechnung: Die Geldflussrechnung gibt Auskunft über die Herkunft und Verwendung der Geldmittel. Das Rechnungsjahr 2019 weist folgende Geldflüsse aus: siehe Tabelle 4.

Aufgrund des ausgezeichneten Rechnungsergebnisses konnten im Jahr 2019 entsprechend Schulden zurückbezahlt werden.
Finanzkennzahlen: Die wichtigsten Kennzahlen für das Rechnungsjahr 2019 lauten: siehe Tabelle 7 (Allgemeiner Haushalt) und Tabelle 8 (Gesamthaushalt).

Das neue Rechnungsmodell (HRM2) wurde im 2016 eingeführt. Daher wird der 5-Jahresdurchschnitt dieser Kennzahlen erstmals mit dem Abschluss des Jahres 2020 dargestellt werden können.
Antrag Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung die Genehmigung der Jahresrechnung 2019 wie folgt: siehe Tabelle 5.

Download Jahresrechnung 2019 auf www. saanen.ch oder erhältlich bei der Finanzverwaltung Saanen.

2. Antrag auf Erheblichkeit Sepp
Doppmann: Abschreibung
Erheblichkeitsantrag der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2019

An der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2019 hat der Souverän folgenden Erheblichkeitsantrag angenommen: «Der Gemeinderat von Saanen wird beauftragt zu prüfen, ob die Gemeinde eine CO2 -Rückgewinnung für die Fernwärmezentralen vorschreiben kann.» Gemäss schriftlicher Auskunft des kantonalen Amts für Umwelt und Energie kann die Gemeinde keine CO2-Rückgewinnung vorschreiben. Energie, die aus Biomasse, wie beispielsweise Holz, gewonnen wird, wird vom Gesetzgeber als erneuerbare Energie eingestuft. Die Begründung liefert das Bundesamt für Umwelt: «Per Definition wird bei der Verbrennung von Holz gleichviel CO2 frei, wie die Bäume im Verlauf ihres Wachstums der Atmosphäre entzogen haben. Die gleiche Menge CO2 gelangt in die Umwelt, wenn Holz ungenutzt im Wald verrottet. Heizen mit Holz ist deshalb CO2-neutral.»

Antragssteller Sepp Doppmann wurde am 4. Februar 2020 durch die Gemeindeverwaltung bereits über die Rechtslage informiert und ist mit den Erläuterungen einverstanden.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung wie folgt: Abschreibung und Erledigung des Antrages auf Erheblichkeit von Sepp Doppmann.

3. Sportzentrum Gstaad AG:
Verlängerung Leistungsvertrag
Genehmigung des neuen Leistungsvertrages für weitere 10 Jahre

Am 10. Dezember 2010 bewilligten die Stimmberechtigten einen Leistungsvertrag mit der Sportzentrum Gstaad AG. Mit diesem sind in den vergangenen zehn Jahren die Defizite der Kostenträger Hallenbad, Schwimmbad Saanen sowie Kunsteisbahn Gstaad (Eisbahnareal) durch die Gemeinde Saanen finanziert worden. Das höchste Defizit über alle drei Kostenträger wurde im Geschäftsjahr 2017/2018 bezahlt (CHF 1’201’816.–) und das kleinste im Jahr 2010/2011 (CHF 952’770.–). Im Schnitt betrug das übernommene Gesamtdefizit CHF 1’020’000.– im Jahr. Die übrigen Kostenträger (Kunsteishalle, Tennishalle, Gastronomie und Beherbergungshäuser) wurden nicht mit Steuergeldern unterstützt und mussten daher durch die Sportzentrum Gstaad AG eigenfinanziert werden. Die Rechnungsergebnisse der letzten zehn Jahre zeigen auf, dass die Sportzentrum Gstaad AG über alle Kostenträger hinweg ein positives finanzielles Resultat ausweisen konnte, was bedeutet, dass die nicht mit Steuergeldern finanzierten Kostenträger zusammengerechnet kostendeckend betrieben werden konnten.

Da die zehnjährige Laufzeit dieses Vertrages am 30. September 2020 endet, ist die Beschlussfassung über einen neuen Vertrag notwendig. Der neue Vertrag sieht wiederum eine zehnjährige Laufzeit vor (Geschäftsjahre der Sportzentrum Gstaad AG vom 1. Oktober 2020–30. September 2030). Wie bisher sollen die Defizite der gleichen vorerwähnten drei Kostenträger von der Gemeinde finanziert werden. Die zu übernehmenden Defizite sind jährlich anhand der Budgeteingaben festzulegen. Nach wie vor soll ein Bonus-/Malussystem kostenbewusstes Handeln fördern. Dieses sieht vor, dass die Sportzentrum Gstaad AG 10% des Differenzbetrages als Bonus erhält, wenn die effektiven Resultate unter den vereinbarten budgetierten Ergebnissen ausfallen sollten. Fallen die Defizite höher aus, muss die Sportzentrum Gstaad AG einen Malus von 10% des Differenzbetrages bezahlen. Die vereinbarten Defizite gelten als Kostendach, d.h., es wird das Defizit je Kostenträger bis maximal zum vereinbarten Betrag übernommen. Fällt das Defizit höher aus, muss dies die AG aus eigenen Mitteln selbst finanzieren (zusätzlich zum anfallenden Malus). Der Gemeinderat von Saanen hat darüber diskutiert, allenfalls auch weitere Kostenträger in den Leistungsvertrag aufzunehmen. Er hat sicher jedoch dagegen entschieden, da die übrigen Kostenträger in den letzten zehn Jahren, wie bereits erwähnt, zusammen betrachtet eigenfinanziert werden konnten und somit keine Steuergelder beanspruchen. Der Gemeinderat hat zudem festgestellt, dass die Eintrittspreise im Sportzentrum im Vergleich zu anderen Anbietern eher günstig sind. Er hat daher die Sportzentrum Gstaad AG aufgefordert, den vorhandenen Spielraum nach oben auszunützen und die Eintrittspreise anzupassen, womit die Defizite der Zukunft entsprechend tiefer ausfallen sollten. Die Finanzkommission hat dieses Geschäft vorberaten und festgehalten, dass die finanziellen Auswirkungen mit jährlichen Kosten zulasten der Einwohnergemeinde Saanen von ca. CHF 1’000’000.– tragbar sind.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung wie folgt: Genehmigung des neuen Leistungsvertrages mit der Sportzentrum Gstaad AG für die nächsten 10 Jahre, d.h. für deren Geschäftsjahre 2020/21 bis 2029/30.

4. Grossanlässe der EWG Saanen:
Neuordnung Globalbudget der Jahre
2021–2024
Bewilligung Globalbudget von CHF 1’500’000.– im Jahr für die Jahre 2021–2024

Im Jahr 2016 erfolgte die letztmalige Anpassung des Globalkredits «Grossanlässe» für die Jahre 2017–2020. Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 23. September 2011 wurde den Stimmberechtigten für die Ausrichtung der Beiträge ab dem Jahr 2017 eine neue Wertschöpfungsstudie in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat hat im Herbst 2015 im Hinblick auf die Neuordnung dieses Globalbudgets für die Jahre 2017–2020 der Forschungsstelle Tourismus der Universität Bern diese Studie in Auftrag gegeben und gleichzeitig den Auftrag zur Erarbeitung eines Tools für die Bewertung der verschiedenen Anlässe erteilt. Diese Studie sowie das Bewertungstool wurden dem Gemeinderat im September 2016 vorgestellt und bildeten damals wie nun auch in diesem Jahr die Basis für die Berechnung der Beiträge.

Das übergeordnete Ziel des Bewertungstools ist die Systematisierung und Differenzierung der Bewertungsgrundlage für öffentliche Unterstützungsbeiträge von Anlässen und insbesondere von Grossanlässen. Die Kriterien des Bewertungstools basieren auf den Erkenntnissen der Forschungsstelle Tourismus der Universität Bern. Insgesamt fliessen die folgenden sieben Schlüsselkriterien in die Bewertung ein:
– Grösse des Anlasses (G), gemessen in Tagesfrequenzen
– Wirtschaftliche Bedeutung (W), gemessen an den Ausgaben pro Teilnehmer aller Gruppen.

– touristische Bedeutung und Image (T)
– Innovationskraft (I)
– Bedeutung der Netzwerkeffekte (N)
– Partizipation und sozialer Austausch

(P)
– relative ökologische Belastungen (Ö) Die Erfüllung der Kriterien durch die Anlässe wird mithilfe von Punktwerten auf den entsprechenden Skalen bewertet und führt gesamthaft zu einem Event Performance Index (EPI), welcher wie folgt berechnet wird:
EPI = (G * W) + (G1/2 * T) + 2 * I + N + P – (G1/4 * Ö)

Die Destination Gstaad-Saanenland beheimatet derzeit sechs Grossanlässe, die sich je zur Hälfte in sportliche und kulturelle Anlässe einteilen lassen. Es sind dies die folgenden:
– Swiss Open Gstaad
– Hublot Polo Gold Cup Gstaad
– Gstaad Menuhin Festival
– Swatch Beach Major Gstaad
– Sommets Musicaux de Gstaad
– Country Night Gstaad
Die Angaben zur Bewertung der Anlässe wurden primär mithilfe des 2016 neu erstellten Gesuchformulars um finanzielle Unterstützung der Einwohnergemeinde direkt bei den Veranstaltern erhoben. Eine direkte Übertragung der Angaben in das Bewertungstool ist für einige Kriterien möglich, wobei andere Kriterien eine Einschätzung der bewertenden Personen auf der Grundlage der Informationen aus dem Formular und zusätzlichen eingereichten Unterlagen (wie z.B. einer kurzen Dokumentation zum Anlass oder einem Veranstaltungsbudget) benötigen. Für diese einschätzungsbedürftigen Kriterien stützte sich der Gemeinderat im Wesentlichen auf die Wertschöpfungsstudie der Universität Bern.

Der Prozess zur Gewährung öffentlicher Unterstützungsbeiträge für Anlässe der Gemeinde Saanen ist mehrstufig. Für Grossanlässe wird anhand der Erkenntnisse aus dem Bewertungstool eine vierjährige Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Das Reporting nach der Durchführung von Grossanlässen und mittleren Anlässen bildet den letzten Schritt dieses Prozesses ab. Diese Kategorien von Anlässen reichen im Nachgang der Durchführung einen kurzen Schlussbericht ein, der eine Schlussabrechnung, einen kurzen Durchführungsbericht und den Medienspiegel umfasst. Das Bewertungstool erlaubt es der Einwohnergemeinde Saanen nun, die verschiedenartigen Anlässe einheitlich zu bewerten und die zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend gleichberechtigt verteilen zu können.

Der Gemeinderat schlägt vor, das Globalbudget von CHF 1400000.– um CHF 100’000.– auf neu total CHF 1’500’000.– zu erhöhen. Damit soll der immer schwieriger werdenden Sponsorensuche sowie den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie entgegengewirkt werden. Die in diesem Globalbudget enthaltenen Beiträge gelten als Betriebsbeiträge und sind somit in jedem Jahr direkt der Erfolgsrechnung zu belasten. Der zusätzliche Betrag von CHF 100’000.– soll der reglementarisch vorgesehenen Spezialfinanzierung «Sonderbeiträge Grossanlässe» gutgeschrieben werden. Die Einlage in die Spezialfinanzierung für Sonderbeiträge erfolgt bis zu einem Saldo von maximal CHF 1’000’000.–. Diese Spezialfinanzierung erlaubt es dem Gemeinderat, rasch und unkompliziert Sonderbeiträge zu Gunsten dieser Grossanlässe bewilligen zu können. Das im Frühling 2020 genehmigte Reglement für die Spezialfinanzierung Sonderbeiträge sieht in Art. 2, Abs. 2, vor, dass pro Jahr maximal CHF 100’000.– eingelegt werden dürfen. Neu sollen jährlich CHF 199’000.– eingelegt werden, sodass der Maximalbestand der Spezialfinanzierung von CHF 1’000’000.– schneller erreicht wird. Die vorliegende Variante kann daher nicht ohne die Änderung des Reglements realisiert werden.

Die Neubewertung der sechs Grossanlässe hat in Anwendung des Bewertungstools folgende Punktzahlen und Gemeindebeiträge ergeben: siehe Tabelle 6.

Der Gemeindebeitrag an das Gstaad Menuhin Festival umfasst auch den Beitrag an die Academies. Darüber hinaus erhalten sowohl das Gstaad Menuhin Festival sowie die Sommets Musicaux de Gstaad Beiträge aus der kantonalen Kulturförderung. Die Beiträge, die von der Gemeinde Saanen an die beiden Institutionen im Rahmen der kantonalen Kulturförderung geleistet werden müssen, sind in den ausgewiesenen neuen Gemeindebeiträgen bereits enthalten.

Analog den letzten Jahren sollen die Gemeindebeiträge nur ausgerichtet werden, wenn der jeweilige Anlass auch tatsächlich durchgeführt wird. Die Finanzkommission hat dieses Geschäft vorberaten und festgehalten, dass die finanziellen Auswirkungen mit jährlichen Kosten zulasten der Einwohnergemeinde Saanen von CHF 1’500’000.– tragbar sind.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung wie folgt: Bewilligung Globalbudget «Grossanlässe» von jährlich CHF 1’500’000.– für die Jahre 2021–2024 und Änderung von Artikel 2, Abs. 2, des neuen Reglements für die Spezialfinanzierung Sonderbeiträge an Grossanlässe und damit verbunden die Erhöhung der jährlichen Maximaleinlage auf CHF 200’000.–. Die Gemeindebeiträge dürfen nur ausgerichtet werden, wenn der Anlass auch tatsächlich stattfindet.

5. Öffentlicher Verkehr inklusive im
Winter
Gemeindebeiträge für die Anerkennung von Saison-Abonnementen und Mehrtageskarten: Verpflichtungskredit zulasten der Erfolgsrechnung

Für die Anerkennung der Skipässe als Fahrausweis im ÖV (ohne Berufs- und Schulfahrten) hat ursprünglich der Verein Gstaad Mountain Rides der MOB und PostAuto jeweils entsprechende Entschädigungen ausgerichtet. Diese Entschädigungen fielen infolge Auflösung des Vereins und Kündigung der damit verbundenen Vereinbarungen durch die BDG AG weg. Die BDG AG stellte daraufhin im Jahr 2017 das Gesuch an die Einwohnergemeinde Saanen, die ÖV-Kosten für die Inhaber/innen von Skipässen zu übernehmen. Beide Verkehrsbetriebe (MOB und PostAuto) haben in den Wintersaisons 2017/18, 2018/19 und 2019/20 jeweils Hand zu einer guten Lösung geboten. Einziges Erfordernis, um kostenlos den ÖV benützen zu können, unabhängig davon, ob zum Skifahren, zum Spazieren, zur Arbeit oder in die Schule zu gehen, war das Vorweisenkönnen eines Skipasses (Saisonkarte/ Tageskarte etc.). Die Gemeinden (Saanenland, Obersimmental und Pays-d’Enhaut), die Tourismusorganisationen und der Tarifverbund (Bergbahnen) haben in der Vergangenheit die Finanzierung jeweils übernommen.

Damit rechtzeitig verbindliche Aussagen zu «ÖV-inklusive» auch für kommenden Winter gemacht werden können, wurden im vergangenen Jahr mit den Anspruchsgruppen und den Partnern (Gemeinden Obersimmental und Saanenland sowie Pays-d’Enhaut, BDG AG, GST, MOB, PostAuto usw.) intensive Gespräche um Perimeter,Ausweissysteme und Mitfinanzierungen geführt. Das Ziel bestand darin, «ÖV-inklusive» nicht wieder an den Besitz von Skipässen koppeln zu müssen, sondern für jede Person anbieten zu können. Verschiedene Tagungen und Gespräche zum Thema haben unterschiedliche Vorstellungen zu Perimeter, Ausweissystemen und Kostenverteiler zutage gefördert. Die Entkoppelung von «ÖV-inklusive» von den Skipässen scheitert derzeit insbesondere an den hohen Kosten und mangels Vorliegen eines geeigneten Ausweissystems, das den Verkehrsbetrieben eine zielführende Kontrolle ermöglicht.

Da auf die Wintersaison 2020/21 «ÖV-inklusive» für Einheimische und Gäste nicht umgesetzt werden kann, entkoppelte die Gemeinde das Projekt. Die Ausarbeitung des touristischen Leistungsangebots im Bereich des ÖV soll künftig Gstaad Saanenland Tourismus obliegen. Schliesslich handelt es sich in der vorliegenden Form um ein primär touristisch motiviertes Angebot. Gstaad Saanenland Tourismus soll daher auch die Definition des Produkts übernehmen. Die Tourismusorganisation hat mit den Verkehrsbetrieben und den umliegenden Gemeinden daher auch das vorliegende Angebot verhandelt. Dieses umfasst wie bisher die MOB-Strecke Matten–Rossinière sowie die Postautolinien Saanenmöser–Schönried–Gstaad– Gsteig–Col-du-Pillon (ohne Diablerets) sowie Gstaad–Lauenen und Gstaad– Turbach.

Der Gemeinderat ist bestrebt, das gleichbleibende Angebot weiterhin in ähnlichem Umfang wie bis anhin zu unterstützen. Die Anerkennung von Saisonabonnementen und Mehrtageskarten während der Wintermonate soll auf den beschriebenen Strecken mit einem jährlichen Beitrag von CHF 250’000.– bis und mit der Wintersaison 2022/23 unterstützt werden. Die Gesamtkosten für Gstaad Saanenland Tourismus belaufen sich auf jährlich CHF 810’000.– exkl. MWSt. Der Restbetrag sollen Gstaad Saanenland Tourismus, die BDG AG und die weiteren Gemeinden des Perimeters aufbringen. Der jährliche Beitrag der Einwohnergemeinde Saanen wird von der Bedingung abhängig gemacht, dass das Angebot auch tatsächlich im beschriebenen Umfang bereitgestellt wird. Darüber hinaus werden Frequenzerhebungen verlangt, die eine Optimierung des Angebots für die Zukunft ermöglichen. Eine weitere Bedingung der Gemeinde besteht darin, dass auch Tageskarten in das Angebot inkludiert werden. Jedoch leistet die Gemeinde daran keinen ausdrücklichen Beitrag.

Die Finanzkommission hat dieses Geschäft vorberaten und festgehalten, dass die finanziellen Auswirkungen mit jährlichen Kosten zulasten der Einwohnergemeinde Saanen von CHF 250’000.– tragbar sind.

Gstaad Saanenland Tourismus und der Gemeinderat hätten der Bevölkerung gerne Weiterentwicklungen des bisherigen Konzepts vorgeschlagen. Die geforderten Frequenzerhebungen, eine digitale Gästekarte sowie erneute Verhandlungen mit den Verkehrsbetrieben sollen dies künftig ermöglichen.

Das fakultative Referendum für die Finanzierung des Skibusses wurde am Dienstag, 28. Juli 2020 im «Amtlichen Anzeiger Saanen» ordentlich publiziert.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung wie folgt: Genehmigung des Verpflichtungskredits ÖV im Winter für die Anerkennung von Saison-Abonnementen und Mehrtageskarten über jährlich CHF 250’000.– bis und mit Wintersaison 2022/23 zulasten der Erfolgsrechnung.
Saanen, 25. August 2020


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