Grossanlässe sind ab Oktober wieder erlaubt

  14.08.2020 Coronavirus, Politik, Kanton, Volkswirtschaft, Schweiz, Soziales

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 entschieden, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 wieder zu erlauben. Es gelten strenge Schutzmassnahmen und die Kantone müssen die Anlässe bewilligen.

Die Kantone müssen ihre epidemiologische Lage und ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass sich die Situation in der Schweiz nicht verschlechtert, wie er in einer Medienmitteilung festhält. Gleichzeitig trage er mit dem vorsichtigen Öffnungsschritt den gesellschaftlichen Bedürfnissen sowie den wirtschaftlichen Interessen der Sportvereine und Kulturveranstaltern Rechnung.

Einheitliche Bewilligungsanforderungen
Wie es in der Mitteilung weiter heisst, wird das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, zusammen mit den zuständigen Departementen und den Kantonen bis am 2. September einheitliche Bewilligungsanforderungen für Grossanlässe auszuarbeiten. Diese sollen für alle Bereiche wie Sport, Kultur oder Religion gelten. Damit sollen zusätzlich zu den Basismassnahmen wie Abstandhalten oder Hygiene Leitplanken aufgestellt werden. Dabei könne auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Science Task Force zurückgegriffen werden. Für die Veranstaltung braucht es eine Bewilligung des zuständigen Kantons. «Die Kantone können die Erteilung der Bewilligung zudem verweigern, wenn ihre epidemiologische Lage und die Kapazitäten für das Contact Tracing die Durchführung nicht erlauben», hält der Bundesrat fest.

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind in der Schweiz seit dem 28. Februar 2020 verboten. Dieses Verbot – eine der zentralen Massnahmen, mit der die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus reduziert werden konnte – gilt bis am 31. August und wird nun um einen Monat bis Ende September verlängert. «Damit erhalten die Kantone Zeit, um das Bewilligungsregime vorzubereiten und wenn nötig die Kapazitäten für das Contact Tracing zu erhöhen», schreibt der Bundesrat.

Mit dem Vorgehen wolle der Bundesrat sicherstellen, dass sich die epidemiologische Lage nicht weiter verschlechtere. «Gleichzeitig trägt er den gesellschaftlichen Bedürfnissen etwa nach einem vielfältigen Kulturleben und Sportangebot sowie den wirtschaftlichen Interessen Rechnung.» Und weiter: «Nicht alle Grossveranstaltungen bergen dieselben Risiken. So gibt es Grossanlässe, bei denen der Mindestabstand weitgehend eingehalten werden kann.»

Maskentragpflicht im Flugzeug
Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass ab dem 15. August auch in Flugzeugen eine Maske getragen werden muss. Die Massnahme betrifft alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen, unabhängig der Fluggesellschaft. Bereits seit dem 6. Juli gilt eine Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr.

PD/ANITA MOSER
https://tinyurl.com/y6gv7r9g


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote