Importkontingent Butter wird um 1800 Tonnen erhöht

  14.08.2020 Schweiz

Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW wird zum zweiten Mal im laufenden Jahr das Butterimportkontingent erhöhen. Die Branchenorganisation Milch unterstützt einen Importantrag im Umfang von 1800 Tonnen. Für 2020 besteht erstmals seit Jahren eine ungenügende Versorgung des Marktes mit Schweizer Butter.

Bereits auf den 1. Juni 2020 hat das BLW auf Antrag der BO Milch das Teilzollkontingent Butter um 1000t für das laufende Jahr aufgestockt. Nach umfangreichen Bedarfsabklärungen und Diskussionen unterstützt die BO Milch einen Antrag zur weiteren Erhöhung des Teilzollkontingentes Butter per 1. September 2020 um 1800t. Das entspricht rund 4% der pro Jahr in der Schweiz verkauften Buttermenge. Diese zweite Erhöhung wurde aufgrund der tiefen Lager und unterdurchschnittlichen Produktion unvermeidbar.

Versorgung bis Ende Jahr sichern
Die BO Milch hat sich im Rahmen einer paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Milchproduzenten mit der Frage der Butterversorgung auseinandergesetzt. Die Unterstützung der neuerlichen Importfreigabe wird damit begründet, dass im Vergleich zum Vorjahr weniger Butter produziert wird und gleichzeitig der Verbrauch gestiegen ist. Gemäss Erfahrungswerten der Branche sollten Mitte Jahr rund 4000 bis 5000t Butter in den Tiefkühllagern liegen. Die Butterlager befinden sich aktuell auf einem sehr tiefen Stand von rund 400t. Die erste Kontingentserhöhung von 1000t sowie die 900t Importrechte der Branche reichen deshalb nicht aus, um die Versorgung über das ganze Jahr zu sichern.

Die sichere Versorgung des Marktes mit Butter ist wichtig. Dazu braucht es eine verlässliche Planung. Für die Zukunft wird von der Milchbranche erwartet, dass sie die Transparenz im Buttermarkt verbessert.

Kompetenz beim BLW
Eine mangelnde Versorgung mit Butter zeichnet sich bereits länger ab. Am 1. April 2020 hat der Bundesrat deshalb mit der Änderung der Agrareinfuhrverordnung (AEV; SR 916.01), die Kompetenz zur Erhöhung des Teilzollkontingents Butter bis Ende September 2020 ans Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) delegiert. Diese Kompetenzverschiebung ermöglicht ein rascheres Handeln im Hinblick auf eine angemessene Versorgung des Schweizer Buttermarkts. Innerhalb des Teilzollkontingents kann Butter zum tieferen Kontingentszollansatz von 20 Rappen pro Kilogramm importiert werden. Nach Artikel 35 AEV werden die Kontingentsanteile versteigert. Die Versteigerung ist auf der Internetseite des BLW ausgeschrieben und dauert bis am 18. August 2020.

PD

 


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