Keine Altjahrsversammlung im Dezember

  28.08.2020 Saanen

Die Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2020 kann infolge der Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus nicht durchgeführt werden. An ihrer Stelle beschloss der Gemeinderat die Durchführung einer Urnenabstimmung am eidgenössischen Abstimmungswochenende des 29. Novembers 2020.

Die Durchführung der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2020 kann wegen der nicht abschätzbaren Einschränkungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus nicht garantiert werden. Verschiedene Geschäfte, insbesondere das Budget 2021 bedürfen aber in jedem Fall einer Beschlussfassung durch die Stimmbevölkerung. Darum stellte der Gemeinderat beim Regierungsstatthalter ein Gesuch um Durchführung einer schriftlichen Gemeinde-Urnenabstimmung (analog derjenigen vom kommenden 27. September).

Austausch im demokratischen Prozess
Trotz dieser Umstände will der Gemeinderat am Austausch mit der Stimmbevölkerung festhalten und diesen in neuer Form vollziehen. So ist vorgesehen, dass die politischen Parteien die Möglichkeit erhalten, gemeinsam mit dem Gemeinderat über die anstehenden Geschäfte zu beraten. Im Weiteren soll die Information im «Anzeiger von Saanen» möglichst umfassend erfolgen. Alle Stimmberechtigten erhalten, wie für die Abstimmung Ende September, ein Abstimmungsbüchlein mit den Erläuterungen zu Geschäften. Darin sollen auch die politischen Parteien die Möglichkeit erhalten, sich zu den Vorlagen zu äussern. Damit soll die Stimmbevölkerung möglichst transparent und umfassend informiert werden.

Früherer Zeitpunkt
Für fünf Vorlagen ist derzeit eine Beschlussfassung durch die Stimmbevölkerung vorgesehen. Von zentraler Bedeutung ist die Abstimmung über das Budget 2021 und die Steueranlagen. Könnte Ende des Jahres das Budget 2021 nicht verabschiedet werden, müsste die Einwohnergemeinde Saanen ihre Ausgaben auf gebundene Ausgaben, also die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben, beschränken. Dies wäre in der Gemeinde Saanen mit massiven Einschränkungen verbunden. Aus organisatorischen Gründen findet der Urnengang eine Woche vor der ursprünglich geplanten Gemeindeversammlung statt. Die kommunalen Geschäfte kommen am 29. November 2020 gemeinsam mit den eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Kenntnisnahme des weiteren Vorgehens sowie für das Verständnis.

ROLF MARTI


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