Achtung Biker!

  18.09.2020 Leserbriefe

Beim neuen Jagdgesetz steht nicht nur der Wolf im Fokus. Für die Biker droht ein Singletrail-Verbot! Das Bundesamt für Umwelt sieht bei einer Änderung der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vor, dass es mit Fahrzeugen jeglicher Art verboten ist (in Wildschutzgebieten) Fusswege der Klasse 6 (= Singletrails) zu befahren. Zudem ist es auch verboten, abseits von Strassen sowie auf Wald- und Feldwegen zu fahren. Mit dem neunen Jagdgesetz würde dieses explizite Verbot neu und mit den nötigen Gesetzesparagrafen untermauert. Am 27. September ist die Schweizer Bevölkerung dazu aufgerufen, über das neue Jagdgesetz abzustimmen. Mountainbiker sollten diese heimliche Einführung des Verbots in ihr Urteil zum neuen Jagdgesetz einfliessen lassen.

KURT EITZINGER, AADORF


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