Das revidierte Jagdgesetz ist kein Abschussgesetz

  11.09.2020 Leserbriefe

Die Gegner des Jagdgesetzes versuchen momentan mit willkürlichen Mitteln, das revidierte Jagdgesetz zu bekämpfen. Von einem Abschussgesetz ist nicht die Rede!

Die Regulierung der sogenannten Grossraubtiere wird als erster Schritt an die Kantone überwiesen, was völlig korrekt ist, da der Kanton Bern nicht die gleichen Probleme mit den Wölfen hat wie zum Beispiel der Kanton Zürich. Somit besteht für den Kanton Bern bei der Annahme des Gesetzes die Möglichkeit, Regulierungen vorzunehmen, wenn ein Wolf aktiv wird und Schafherden gefährdet. Es ist dringend nötig, dass wir unsere Nutztiere schützen können.

Übrigens verursachen die Grossraubtiere den Steuerzahlern jährliche Kosten von 20 Millionen Franken. Dies ist aus meiner Sicht nicht tolerierbar. In den letzten Jahren wurden jährlich 300 bis 500 Risse von Schafen und Ziegen verzeichnet. Genau die Halter dieser Schafe und Ziegen haben es mehr als verdient, dass wir das Gesetz annehmen. Wir müssen die wertvolle Arbeit der Nutztierhalter unterstützen, sonst besteht die Gefahr, dass unsere wunderschönen Alpen schon bald nicht mehr weiterbewirtschaftet werden.

Es ist daher dringend nötig, am 27. September an die Urne zu gehen und das Jagdgesetz anzunehmen.

THOMAS KNUTTI, GROSSRAT, WEISSENBURG


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