Eine Armee ohne Kampfjets ist wie ein Haus ohne Dach

  11.09.2020 Interview

Am 27. September entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge. Die Schweizer Luftwaffe verfügt über zwei Typen von Kampfflugzeugen. Die F-5 Tiger sind rund 40-jährig, die F/A-18 wurden in den 1990er-Jahren beschafft. Die neuen Kampfflugzeuge sollen die bestehenden Flotten ab 2030 ersetzen. Wir haben dem gebürtigen Feutersoeyer Jérôme d’Hooghe – er ist Berufsmilitärpilot und Oberst im Generalstab – Fragen gestellt zur Schweizer Luftwaffe und deren Aufgabe.

ANITA MOSER

Jérôme d’Hooghe, wie viele Kampflugzeuge umfasst die heutige Luftwaffe?
Aktuell hat die Schweizer Luftwaffe noch 30 F/A-18. Das sind die einzigen einsatzfähigen Kampfflugzeuge. Die weiteren verbleibenden Jets der Luftwaffe, 26 F-5 Tiger, können nicht mehr als Einsatzflugzeuge verwendet werden. Wir nutzen diese ehemaligen Kampfflugzeuge nur noch als sogenannte Serviceflugzeuge. Sie liefern noch Dienstleistungen, z.B. als sogenannte Sparringpartner/Trainingspartner für Luftkampf- oder Luftpolizeiübungen sowie für die Patrouille Suisse. Als Einsatzflugzeuge bringen sie nicht mehr genügend Leistung. Sie können beispielsweise im Luftpolizeidienst nicht nachts oder bei schlechtem Wetter fliegen. Sie sind auch nicht mehr bewaffnet.

Wie viele Flugzeuge sollte Ihrer Meinung nach die zukünftige schlagkräftige Luftwaffe umfassen?
Diese Frage lässt sich so nicht beantworten. Jedes der vier Kampfflugzeuge, die zur Diskussion stehen, ist fähig und erfüllt das Pflichtenheft, das die Schweiz braucht. Je nach Typ sind sie unterschiedlich teuer. Je mehr ein Flugzeug kann, desto weniger braucht es in der Anzahl. Bei der Evaluation des Flugzeugtyps gibt es verschiedene Kriterien. Die operationellen Fähigkeiten machen 55 Prozent aus. Dann gibt es die Industriebeteiligung, sprich Kompensationsgeschäfte. Ein weiterer Faktor ist die politische Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Land und das vierte Kriterium sind die Logistik und der Support, z.B. wo die Flugzeuge gewartet werden, wie es mit dem Ersatzteilmanagement aussieht usw. Diese vier Kriterien bilden ein Gesamtpaket, aufgrund dessen das Expertenteam den Flugzeugtyp letztlich evaluiert.

Ist es sinnvoll, über die Finanzen abzustimmen, bevor der Entscheid über den Flugzeugtyp getroffen ist?
Absolut. Das Schweizer Stimmvolk entscheidet über den finanziellen Rahmen von maximal sechs Milliarden Franken und damit über die Frage, ob die Schweiz künftig eine Luftverteidigung haben will oder nicht. Über den für diese Aufgabe am besten geeigneten Flugzeugtyp entscheidet der Bundesrat. Dies basierend auf den Resultaten des Evaluationsberichts, der nach der Referendumsabstimmung durch ein breit abgestütztes Expertengremium erstellt wird, und der daraus resultierenden Empfehlung zur Typenwahl.

Welches ist Ihr Lieblingsflugzeug?
Ich habe keine Präferenz, und ich bin auch nicht in der Expertengruppe. Wichtig ist, dass die Luftwaffe mit jedem dieser Flugzeugtypen ihren Auftrag erfüllen kann. Denn ohne neue Kampfflugzeuge können wir diesen längerfristig nicht mehr erfüllen.

Fliegen Sie auch privat?
Ich habe zwar die zivilen Lizenzen, fliege aber in der Freizeit nicht. Mich fasziniert allgemein die moderne Entwicklung in der Fliegerei. Und etwas ganz Schönes ist der Segelflieger.

Was ist die Aufgabe der Schweizer Luftwaffe in Friedenszeiten?
Die Luftwaffe hat verschiedene Aufträge: Schutz des Luftraums, Lufttransport, Aufklärung und Nachrichtenbeschaffung. In Friedenszeiten muss die Luftwaffe die Lufthoheit wahren. Sie führt den Luftpolizeidienst durch und sorgt so für Sicherheit im Luftraum. Sie überprüft beispielsweise, wenn jemand ohne Bewilligung in den Luftraum eindringt, hilft, wenn ein Flugzeug ein technisches Problem hat. Der Luftpolizeidienst ist im Prinzip mit der Streifenpolizei auf der Strasse vergleichbar. Wir haben ständig zwei Flugzeuge in Einsatzbereitschaft.

Rund um die Uhr?
Fast. Wir sind im Moment in der Aufbauphase. Aktuell stehen wir noch von 6 bis 22 Uhr in Bereitschaftsdienst. Ab Ende 2020 wird dieser dann permanent rund um die Uhr gewährleistet sein. Das heisst, es werden im Rahmen des Luftpolizeidienstes durchgehend zwei bewaffnete Flugzeuge in Bereitschaft sein. Auch in Friedenszeiten. Damit stellen wir die Lufthoheit zu jeder Zeit sicher. Während einer Konferenz – zum Beispiel dem World Economic Forum (WEF) – ist die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet, die Sicherheit zu gewährleisten und allenfalls einen eingeschränkten Luftraum auch mit ihren Mitteln durchzusetzen. Die Luftwaffe steht auf Anfrage auch zivilen Behörden subsidiär zur Verfügung. Insbesondere mit Lufttransportmitteln, zum Beispiel bei Naturkatastrophen wie Waldbränden, Überschwemmungen usw. Weiter unterstützen wir im Bereich Luftaufklärung das Grenzwachtkorps bei der Überwachung der grünen Grenzen. Dies immer auf Antrag der entsprechenden Behörden. Regelmässig führen wir in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Rega auch Suchflüge durch, wenn zum Beispiel ein Kleinflug abgestürzt ist oder eine Person vermisst wird.

Was heisst eigentlich Luftraumüberwachung?
Es gibt zwei Arten, die aktive und die passive Luftraumüberwachung. Mit Sensoren wird der Luftraum ständig überwacht, unabhängig von den zivilen Radaren. Diese passive Luftraumüberwachung zeigt an, wenn es beispielsweise zu Verstössen der Lufthoheit oder -verkehrsregeln kommt. Aktiv wird die Luftwaffe, indem sie beispielsweise eine Luftpolizeipatrouille starten lässt, die vor Ort kontrolliert und nötigenfalls interveniert.

Gibt es Fälle, bei denen die Luftwaffe eingesetzt wird?
Recht oft kommt es vor, dass ein Kleinflugzeug in einen verbotenen Luftraum eindringt. Die Luftwaffe fängt es dann mit zwei Kampfflugzeugen ab, identifiziert es und gibt eine Meldung an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ab, welches, wenn nötig, eine Busse ausstellt. Das sind kleinere Verstösse. Es gibt aber auch gravierende Fälle. So zum Beispiel vor ein paar Jahren ein israelisches Flugzeug, das von New York nach Tel Aviv flog. Über Frankreich erhielt die Crew eine Bombendrohung. Die Schweizer Luftwaffe hat mit den umliegenden Ländern eine Zusammenarbeitsvereinbarung im Bereich Luftpolizeidienst. Die französische Luftpolizei hat das Flugzeug abgefangen, wir haben es an der Grenze übernommen und es im Schweizer Luftraum bis an die österreichische Grenze weiterbegleitet. Leistet ein Flugzeug den Aufforderungen zur Kursänderung oder zur Landung nicht Folge, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bei Bedarf müsste es zur Landung gezwungen werden. Wenn unmittelbare Gefahr herrscht, können auch Waffen gegen das fehlbare Flugzeug eingesetzt werden. Dazu gibt es die rechtlichen Grundlagen. Aber so weit ist es zum Glück noch nie gekommen.

Und wann kommen die Kampfjets zum Einsatz?
Die Patrouille ist immer auf Abruf bereit. Im Durchschnitt haben wir pro Jahr um die 250 bis 300 sogenannte Live-Missions. Dabei geht es um die Überwachung von Flugzeugen, welche eine diplomatische Freigabe benötigen, um über die Schweiz zu fliegen. Es kann sich dabei um ein Transportflugzeug einer anderen Armee handeln, das Präsidentenflugzeug eines anderen Landes oder um das Flugzeug eines Ministers. Diese Flugzeuge brauchen eine diplomatische Freigabe, die sie normalerweise auch erhalten. Verboten ist aber, dass bewaffnete Kampfflugzeuge eines anderen Landes die Schweiz überfliegen. Auf dem Radar sieht man nicht zwingend, um was für ein Flugzeug es sich handelt, deshalb wird es überwacht. Solche Kontrollflüge finden im Schnitt einmal pro Tag statt. Es gibt aber auch die ungeplanten Einsätze, zum Beispiel, wenn ein Pilot eine Verletzung der Lufthoheit oder der Verkehrsregeln begeht. Solche kamen in den letzten 20 Jahren durchschnittlich ein- bis zweimal im Monat vor. Wir markieren Präsenz, intervenieren – wenn möglich – mit Funk oder Zeichengebung. Luftraumverletzungen haben entsprechende Konsequenzen für den Piloten.

Braucht die Schweiz auch in Zukunft eine Luftwaffe?
Ja, natürlich. Es geht um die Verteidigungsfähigkeit der Armee. Sie hat den Auftrag, die Schweiz und ihre Bevölkerung zu schützen, dazu gehört auch der Luftraum. Dafür braucht es einerseits Kampfflugzeuge, aber auch eine bodengeschützte Luftverteidigung. Eine Armee ohne Luftwaffe wäre wie ein Haus ohne Dach.

Könnte die Luftwaffe durch Drohnen oder andere moderne Waffen ersetzt werden?
Es gibt momentan keine Alternative zu Kampfflugzeugen. Es gibt zwar sogenannte Kampfdrohnen, aber diese sind noch im Entwicklungsstadium. Sie könnten nur einen Teil der Aufgaben übernehmen. Beispielsweise könnten sie keinen luftpolizeilichen Dienst übernehmen, sondern nur ergänzend wirken. Drohnen sind noch zu wenig erprobt und sie sind auch nicht dafür gedacht, das gesamte Spektrum eines Kampfflugzeuges abzudecken. Auch eine rein bodengestützte Luftabwehr genügt nicht. Deren Systeme können zwar schiessen, aber sie können nicht andere Flugzeuge identifizieren, ihnen helfen oder intervenieren, ohne dass geschossen wird. Sie können entweder schiessen oder nicht schiessen. Deshalb ist die bodengestützte Luftabwehr eine Ergänzung zum Kampfflugzeug, sodass die Luftwaffe irgendwo verdichtet arbeiten kann und mehr Mittel, mehr Waffenpotenzial hat. Es braucht heutzutage bemannte Kampfflugzeuge, das sieht man auch bei anderen Ländern, die ähnliche Aufgaben haben wie die Schweiz.

Würden aber nicht auch leichte Kampfflugzeuge oder Trainingsflugzeuge ausreichen?
Die Schweiz ist in keinem Bündnis, sie muss sich selber verteidigen können. Und dafür reichen leichte Kampfflugzeuge oder Trainingsflugzeuge nicht. Sie steigen zu wenig rasch und nicht genügend hoch, zudem fliegen sie nicht schnell genug. Das wäre, wie wenn man mit einem Pony ein Pferderennen bestreiten würde. Selbst in Friedenszeiten könnte man mit Trainingsflugzeugen nur einen Teil der luftpolizeilichen Aufgaben erfüllen. Man muss sehr schnell reagieren können – wenn nötig mit Überschall – und dazu sind Trainingsflugzeuge nicht geeignet.

Was passiert, wenn die Schweizer Stimmbevölkerung Nein sagt zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge?
Dann hat die Schweiz spätestens ab 2030 keine Luftverteidigungsfähigkeit mehr. Die F/A-18 sind dannzumal 33-jährig. Als der Gripen 2014 nicht beschafft wurde, hat man mit Plan B die Lebensdauer der F/A-18 verlängert – mit relativ viel Geld. Dieser Plan B läuft 2030 aus. Bei einem Nein zur Beschaffung hätte die Schweiz dann keine Kampfflugzeuge mehr und es könnte lange dauern, bis sich das ändert. Der Beschaffungsprozess dauert etwa zehn Jahre. Bei einem Nein käme es zu einer strategischen Lücke, welche die Schweiz verwundbar machen würde.

Welches sind die heutigen Bedrohungen? Welchen Nutzen hat dabei die Luftwaffe?
Pandemien, Naturkatastrophen sind sehr aktuelle Bedrohungen, aber das bedeutet nicht, dass die anderen nicht mehr existieren. Grundsätzlich hat eine Regierung die Verantwortung, das Volk vor allen Bedrohungen zu schützen. Und dafür braucht es – bildlich gesprochen – eine Werkzeugkiste. Die Regierung ist dafür verantwortlich, für jede Krise, die im Übrigen sehr rasch und unvorhergesehen auftreten kann – denken wir nur an Corona oder an die Terrorangriffe von 2001 –, das richtige Werkzeug einzusetzen. Geht es um politische Krisen, sprich Konflikte, ist die Armee das richtige Werkzeug. Bei einer Pandemie ist es ein gutes Gesundheitssystem. Wappnen muss man sich auch gegen Cyberangriffe. Oder kriegerische Konflikte, welche nicht ausgeschlossen sind.

Hand aufs Herz: Wäre die Schweizer Armee – auch mit Kampfflugzeugen – wirklich fähig, sich gegen einen kriegerischen Angriff zu behaupten?
Klar, gegen eine Grossmacht wie die USA würde es schwierig werden, sich zu wehren. Es ist aber auch unwahrscheinlich, dass uns die Amerikaner einfach überrollen. Hätte die Schweiz aber keinen Selbstschutz, wäre sie ein Machtvakuum innerhalb von Europa. Die Schweiz ist wirtschaftsstark und sie könnte sehr schnell von einem anderen Land besetzt und als Pfand missbraucht werden. Haben wir aber selber eine starke und moderne Armee, welche bereit ist, notfalls eingesetzt zu werden, ist die Hürde, die Schweiz zu bedrohen, wesentlich höher, als wenn wir keine Armee hätten.

Welchen Bezug haben Sie noch zum Saanenland?
Einen sehr guten. Wir sind regelmässig an den Wochenenden und in den Ferien im Saanenland und pflegen dort unsere langjährigen Bekanntschaften und Freundschaften.


ZUR PERSON

Oberst im Generalstab Jérôme d’Hooghe, Jg. 1973, ist Chef A3/5 der Luftwaffe. Aufgewachsen ist er in der Feutersoey. Nach einer KV-Ausbildung auf einer Bank hat er die militärische Laufbahn eingeschlagen: Ausbildung zum Berufsmilitärpiloten, Einsatzpilot auf Mirage Aufklärer, ab 2001 bis 2017 F/A-18. Innerhalb der Luftwaffe hatte er verschiedene Führungsfunktionen inne, er war unter anderem Geschwaderkommandant und stellvertretender Flugplatzkommandant in Payerne. Aktuell ist er im Luftwaffenstab verantwortlich für die Operationen und die Planung der Luftwaffe. Im Cockpit ist er noch als Fluglehrer und bei der Pilotenausbildung auf dem PC- 7. Als Pilot fliegt er den PC-9 zur Zieldarstellung für die Fliegerabwehr. Der 47-Jährige ist verheiratet und Vater von zwei Kindern im Jugendalter. Bis 2000 war Jérôme d’Hooghe in Dübendorf stationiert, seit 2001 in Payerne. Er wohnt mit seiner Familie in Courgevaux.


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