Grossrat Hans Schär fordert die korrekte Umsetzung

  20.10.2020 Saanenland

Mit einer dringlichen Motion verlangt FDP-Grossrat Hans Schär die korrekte und massvolle Umsetzung des Dekrets über die Allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke.

ANITA MOSER
Die Allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften (AN20) sorgt im Saanenland für grossen Unmut. Über Nacht werden viele betroffene Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer zu Millionären – zumindest auf dem Papier. Man könne die Berechnungskriterien nicht über sämtliche Gemeinden im Kanton Bern anwenden. Insbesondere die drei Gemeinden im Saanenland würden stark benachteiligt. Die betroffene Bevölkerung erwartet, dass die Politik sich für sie einsetzt.

Dringliche Motion von Hans Schär
Er habe verschiedene Möglichkeiten geprüft, um Einfluss zu nehmen, sagt der Schönrieder FDP-Grossrat Hans Schär. Er verlangt mit einer dringlichen Motion vom Regierungsrat, dass dieser erstens das Dekret über die Allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke gemäss Auftrag vom Grossen Rat «korrekt und massvoll» umsetzt.

Falls der Auftrag des Grossen Rats mit einer allgemeinen Berechnungsformel für die Gemeinden Gsteig, Lauenen und Saanen nicht zielführend erledigt werden könne, «muss zweitens eine Spezialformel erarbeitet werden oder ist eine individuelle Schätzung vor Ort vorzunehmen», schreibt der Motionär.

Vergleichbar und transparent
In einem dritten Punkt bezieht sich Hans Schär auf den Gesetzesartikel 56 des bernischen Steuergesetzes und verlangt, Mietwertkategorien und Landrichtwerte sollten pro Objekt auch gemeindeübergreifend vergleichbar und transparent sein.

Korrekt und massvoll
Im Dekret werde die «korrekte und massvolle Bewertung der neuen amtlichen Werte per 2020 (70 Prozent der Verkaufspreise) gefordert. Von massvoll könne zum Teil keine Rede sein, moniert Hans Schär und untermauert seine Forderung mit Fallbeispielen. Es komme zu Erhöhungen mit Faktor 2,5 bis 3, die Quadratmeterpreise für einfachen Wohnraum stiegen von 9000 auf 17’000 Franken und die Landpreise zum Teil um das Fünffache. «Ein 60-jähriges Zweifamilienhaus mit 784 Quadratmetern Land steigt von 773’000 Franken auf 2,032 Millionen Franken. Eine alte Liegenschaft im Abländschen von 186’000 auf 487’000 Franken.»

Keine Einzelfälle
Solche Beispiele seien leider keine Einzelfälle. «Sie zeigen offensichtlich auf, dass der Grundsatz, die beweglichen und unbeweglichen Vermögen einander anzugleichen, nicht erreicht wurde.»

Er sei sich bewusst, so Schär, «dass es für die Spezialschätzungskommission sehr schwierig war, eine Berechnungsformel auszuarbeiten, welche für alle Gemeinden im ganzen Kanton anwendbar ist.» Gemäss den Eröffnungen der neuen Amtlichen Werte in der Gemeinde Saanen von Mitte September, Gsteig und Lauenen im Juni/Juli 2020, habe sich gezeigt, «dass diese Formel im Saanenland nicht anwendbar ist», so Schär. «Die 26 gehandelten Objekte – im Premiumsegment – in der Gemeinde Lauenen in den Berechnungsjahren 2013 bis 2016 können doch nicht die Grundlage sein für die restlichen 700 Liegenschaften!» Und weiter heisst es in der Begründung: «Neubewertete Wohnungen können nicht zum eingeschätzten Wert verkauft werden. Wurde der Anteil der sehr teuren Chalets und Luxusobjekte gegenüber demjenigen der ‹normalen› Eigenheime in der Formel beachtet? Der Faktor Erst- oder Zweitwohnung müsste berücksichtigt werden. Auch im Saanenland haben wir sehr exklusive, aber auch andere Wohnlagen. Abländschen ist im Winter nur über den Jaunpass via Zweisimmen und Boltigen erreichbar. Die Gemeinden Gsteig, Lauenen und Saanen haben so viele spezielle Situationen, welche nicht mit anderen Gemeinden vergleichbar sind. Es wäre für die Steuerverwaltung einfacher, anstelle der vielen Einsprachen die Formel für die drei Gemeinden zu überarbeiten, um Gerichtsaufwendungen einzusparen.»

Die Folge: Zwangsverkäufe und Ausverkauf der Heimat
Laut Artikel 56 des bernischen Steuergesetzes sollte die Förderung des Wohneigentums und der Altersvorsorge berücksichtigt werden. «Einheimische Familien, die sich nach langen Sparanstrengungen den Wunsch nach einem Eigenheim erfüllen konnten, dürfen nicht durch eine massive Mehrbelastung in finanzielle und soziale Probleme getrieben werden», schreibt Hans Schär in seiner Begründung zu Punkt 3. «Pensionierte Wohnungsbesitzer mit nur noch geringem Einkommen, können überrissene Mehrkosten ohne jeglichen Mehrwert nicht mehr stemmen. Zwangsverkäufe, Ausverkauf der Heimat, Zunahme der Sozialleistungsbezüger, wären die Folgen.» Bei einer Erbteilung seien weitere Probleme bereits vorprogrammiert.

Es sei nicht nachvollziehbar, warum die durchschnittliche Mietwertkategorie in Saanen höher sein sollte als in der Berner Altstadt. Der Landrichtwert für die Gemeinde Gsteig sei höher als der Wert in Spiez. «Viele Berechnungsfaktoren sind nicht nachvollziehbar und mit anderen Gemeinden nicht vergleichbar», so Schär.

Einsprachefrist bis Donnerstag
Auch wenn er in Bern versucht, politischen Druck zu machen für neue Berechnungsformeln für die drei Gemeinden Saanen, Gsteig und Lauenen, rät Hans Schär den Eigentümern, gegen überrissene Erhöhungen Einsprache zu erheben. Die Einsprachefrist dauert allerdings nur noch wenige Tage – bis Donnerstag, 22. Oktober.


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