Niemand will Verantwortung übernehmen

  23.10.2020 Leserbriefe

Nun ist auch die Einsprachefrist der Saaner gegen die neuen amtlichen Werte abgelaufen. Wie befürchtet, erreichte die Angelegenheit mit den Eröffnungen in der Gemeinde Saanen ihren Höhepunkt. Einige gehörte Fallbeispiele sind völlig absurd und sind uns nahegegangen. Einige Liegenschaftsbesitzer (vor allem Erbengemeinschaften) sind in ihrer Existenz bedroht und früher oder später wohl zum Verkauf gezwungen. Leider bewahrheiten sich die Argumente in unserer Petition schon jetzt!

Davon keineswegs beeindrucken liess sich Tobias Röthlin, Leiter der Abteilung Amtliche Bewertung. Er konterte mehrmals: „Begreift jetzt endlich, dass ihr hinter St. Moritz den zweitteuersten Immobilienmarkt der Schweiz habt!“ Den Widerstand gegen diese Neubewertung aus dem Saanenland bezeichnete er als «ein Theater».

Der Steuerverwalter von St. Moritz zeigte sich in einem Telefongespräch überrascht über die Auswirkungen in unserer Region und teilte unsere Auffassung der Unrechtmässigkeit. Er erklärte, dass der Versuch der Bündner Steuerverwaltung, auch gleich die älteren Gebäude im Ortskern analog den Luxusvillen zu bewerten, auf Intervention der Gemeinde hin fallen gelassen worden sei. Ein Vergleich ist schwierig, da St. Moritz städtisch geprägt ist und im Gegensatz zu Gstaad in der näheren Umgebung keinen so grossen ländlichen Raum aufweist. Dennoch scheint uns ihre Steuerbewertung gerechter, da der effektive Ertragswert höher gewichtet wird als im Kanton Bern.

Wir beanstanden die allgemeine Neubewertung auch in rechtlicher Hinsicht: Gleich mehrere Artikel des bernischen Steuergesetzes werden verletzt, die gewünschten Erhöhungen über willkürlich festgesetzte Mietwertkategorien und Höchstlandrichtwerte herbeizuführen ist mehr als fragwürdig, geschweige denn, Grundlagendaten zu vernichten bevor die amtlichen Werte überhaupt rechtskräftig sind, sofern dies tatsächlich stimmt.

In Bern wird nun der Schwarze Peter hin- und hergeschoben und niemand will Verantwortung übernehmen. Dies zeigte sich auch in unbefriedigenden, nicht kompetenten oder sogar widersprüchlichen Auskünften.

Gemäss Auskunft eines Juristen ist eine allgemeine Beschwerde gegen die fehlerhaften Bewertungsnormen leider nicht mehr möglich. Er sieht den Spielraum der rechtlichen Schritte nur in den Einsprachen und einem allfälligen Weiterziehen der einzelnen Liegenschaftsbesitzer. Hoffnung besteht auch noch aufgrund der eingereichten politischen Vorstösse. Den Grossräten Hans Schär, Thomas Knutti, Jakob Schwarz und Matthias Matti herzlichen Dank dafür!

Somit bleibt uns nichts anderes übrig, als die Einsprache- und Grossratsentscheide sowie die Antwort auf unsere Petition abzuwarten. Bleiben wir trotz allem zuversichtlich und vor allem gesund!

Damit wir unsere Petition abschliessen können, bitten wir alle, uns ihre Unterschriften in den nächsten Tagen noch zukommen zu lassen. Herzlichen Dank für die grossartige Unterstützung!
HANSUELI UND MARTINA REICHENBACH, LAUENEN


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