Teil-Lockdown im Kanton Bern

  27.10.2020 Coronavirus

Um die Übertragung der Corona-Infektionen zu minimieren, hat der Regierungsrat des Kantons Bern umfassende Massnahmen beschlossen. Unter anderem sind Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen sowie Verkaufsmessen und Gewerbeausstellungen untersagt. Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzlokale sowie öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Museen, Kinos, Sport- und Fitnesscenter wurden geschlossen.

Die Zahl der positiv getesteten Bernerinnen und Berner steigt weiter an. Waren Mitte September pro Tag im Durchschnitt rund 40 bis 50 Fälle zu verzeichnen, sind diese Werte inzwischen auf mehrere Hundert pro Tag gestiegen. Am Freitag vermeldete der Kanton 802 positiv Getestete. Es gelte, diese Welle möglichst rasch zu brechen, betonte der Regierungsrat und er will deshalb Kontakte in der Bevölkerung gezielt reduzieren, um sie bestmöglich zu schützen und die Zahl der Ansteckungen einzudämmen. Er hat eine Reihe weiterer Massnahmen beschlossen und die Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie erlassen. Die Verordnung gilt bis 23. November.

Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen
Veranstaltungen mit über 15 Personen sind verboten. Dies gilt auch für Anlässe im Familien- und Freundeskreis sowie für betriebliche Veranstaltungen gesellschaftlicher Natur wie Weihnachtsessen oder Apéros. Lediglich Trauerfeiern dürfen auch weiterhin mit mehr als 15 Personen stattfinden, jedoch mit Maskentragpflicht und Kontaktlisten.

Ausgenommen von der Beschränkung auf 15 Personen sind Gemeindeversammlungen und Sitzungen von Parlamenten, inklusive Kommissionssitzungen, sofern diese über ein Schutzkonzept verfügen. Verboten ist die Durchführung von Messen und Gewerbeausstellungen. Und an Märkten dürfen keine Produkte zur direkten Konsumation angeboten werden.

Schliessung von öffentlichen Einrichtungen
Folgende öffentliche Einrichtungen sind für das Publikum geschlossen: Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzlokale, Museen, Lesesäle von Bibliotheken und Archiven, Kinos, Konzerthäuser, Theater, Casinos und Spielhallen, Erotikbetriebe, Sport- und Fitnesscenter, Schwimmbäder sowie Wellnesscenter – sofern sie nicht zu einem Hotel gehören und ausschliesslich den Hotelgästen zur Verfügung stehen.

Maskentragen auch am Arbeitsplatz empfohlen
Der Regierungsrat empfiehlt der Bevölkerung, auch bei der Arbeit in Innenräumen möglichst Masken zu tragen, um sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen. Die Masken in Büros sollten höchstens dann abgelegt werden, wenn sich eine Person alleine im Raum befindet. Die Maskentragpflicht gilt neu nicht mehr nur in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Auch in Laubengängen und überdachten Bereichen vor öffentlich zugänglichen Gebäuden muss zwingend eine Gesichtsmaske getragen werden.

Mannschafts- und Kontaktsport: Keine Trainings und Wettkämpfe im Amateurbereich
Wettkämpfe sowie Trainings von Mannschaftssportarten dürfen nicht mehr stattfinden. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Mannschaften der beiden obersten Ligen in den Sportarten Fussball, Eishockey, Handball, Volleyball und Unihockey. Allerdings sind keine Zuschauerinnen und Zuschauer mehr zugelassen. Nicht mehr ausgeübt werden dürfen auch Sportarten, die einen dauernden engen Körperkontakt bedingen. Davon ausgenommen sind Personen, die eine solche Sportart professionell betreiben.

Beschränkung der Gästezahl in Restaurants und Sperrstunde ab 23 Uhr
Neu gilt eine Beschränkung der Anzahl gleichzeitig anwesender Gäste von 100 Personen für sämtliche Restaurationsbetriebe. In Lokalen dürfen nur noch Gästegruppen von höchstens vier Personen zusammen an einem Tisch sitzen. Grössere Gruppen sind erlaubt, wenn die Gruppe ausschliesslich aus Personen besteht, die im gleichen Haushalt leben. Restaurationsbetriebe müssen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geschlossen bleiben. Vorhandene Überzeitbewilligungen sind ungültig.

Harte Massnahmen statt Lockdown
Eine Delegation des Regierungsrats mit Regierungspräsident Pierre Alain Schnegg, Wirtschaftsdirektor Christoph Ammann und Sicherheitsdirektor Philippe Müller hat den dringenden Appell an die Bevölkerung gerichtet, die neuen Massnahmen mitzutragen. Die rekordhohen Zahlen mit Ansteckungen würden drastische Schritte erfordern. Jetzt harte Massnahmen zu treffen sei die bessere Option als ein zweiter, für die Wirtschaft sehr schädlicher Lockdown. Der Regierungsrat hofft, mit der vorläufigen Befristung der Massnahmen auf vier Wochen die Ansteckungszahlen in dieser Zeit deutlich vermindern zu können. Priorität habe jetzt der Schutz der Bevölkerung, heisst es abschliessend in der Medienmitteilung.

Zusätzliche Massnahmen an den Schulen ab heute Dienstag
Aufgrund der exponentiellen Zunahme der Covid-19-Infektionen im Kanton Bern hat das Kantonsarztamt in Absprache mit der Bildungs- und Kulturdirektion zusätzliche Massnahmen zum Schutz der Schüler/innen sowie der Lehrkräfte der Volksschule beschlossen. Diese gelten bis auf Weiteres ab heute Dienstag, 27. Oktober. In Schulen, Tagesschulen und Musikschulen gilt auf dem gesamten Gelände und im Schulhaus für alle Erwachsenen auf allen Stufen Maskenpflicht auch während des Unterrichts.

Maskenpflicht auch für Schüler/innen
Auf der Sekundarstufe I gilt die Maskenpflicht auch für Schülerinnen und Schüler, ebenfalls auf dem gesamten Gelände und im Schulhaus und während des Unterrichts. Zusätzlich wird den Schulen empfohlen, im Sportunterricht auf Kontakt- und Ballsportarten zu verzichten. Erweitert werden die Schutzmassnahmen auch an den Berufsfach- und Mittelschulen: Es gilt überall Maskentragpflicht, sowohl im Unterricht – auch wenn der Abstand eingehalten werden kann – wie auch auf dem ganzen Schulhausareal. Auch im Sport soll die Maske getragen werden, ausser im Freien, wenn der Abstand eingehalten wird.

PD/ANITA MOSER
https://tinyurl.com/yykoywrv


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote