Ampelsteuerung für die Skigebiete?

  05.12.2020 Coronavirus, Politik, Kanton, Volkswirtschaft, Tourismus


Wie der Bundesrat verfolge auch der Regierungsrat des Kantons Bern das Ziel, die Fallzahlen der am Coronavirus Erkrankten weiter zu senken, insbesondere noch vor den Feiertagen. Der Bundesrat habe deshalb neue Regeln für die Läden und Begrenzungen für die geschlossenen Bahnen in den Skigebieten beschlossen. Ab dem 22. Dezember benötigen die Skigebiete für ihren Betrieb die Erlaubnis der Kantone. Voraussetzung ist, dass die epidemiologische Lage dies erlaubt und ausreichend Kapazitäten in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen sichergestellt sind. Die Betreiber von Skigebieten müssen zudem strenge Schutzkonzepte vorlegen
Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsse die vom Bundesrat beschlossenen Verschärfungen und werde das Nötige unternehmen, um diese Vorgaben streng umzusetzen und so mit Blick auf Corona einen sicheren Skibetrieb auf den Berner Wintersportanlagen zu ermöglichen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Der Sonderstab Corona des Kantons Bern werde jetzt die neue Regelung im Detail analysieren und die entsprechenden Umsetzungsvorgaben (z.B. Bewilligungsverfahren, Ampelsteuerung) definieren.
Der Regierungsrat begrüsse zudem die Verschärfung bei Geschäften. «Er erachtet es als eine wichtige Massnahme, um die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen.»


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