Gsteig senkt die Steuern

  01.12.2020 Saanenland

Die Gsteiger Stimmbevölkerung hat sämtlichen Traktanden deutlich zugestimmt. Darunter dem Budget 2021, das mit einem Aufwandüberschuss von rund 186000 Franken rechnet. Die Liegenschaftssteuer werden von 1,5 auf 0,8 Promille gesenkt und die ordentlichen Steuern von 1,6 auf 1,55 Einheiten.

Aufgrund der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus wurde an Stelle der für den 11. Dezember 2020 vorgesehenen Gemeindeversammlung am 29. November 2020 parallel zu den eidgenössischen Vorlagen eine Urnenabstimmung angeordnet. An der kommunalen Urnenabstimmung haben 263 Stimmberechtigte (40,33 Prozent) teilgenommen.

Steuerfuss und Liegenschaftssteuer werden gesenkt
Wie die Gemeinde schreibt, gestalteten sich die Berechnungen der Steuererträge in Anbetracht der unsicheren Auswirkungen von Covid-19 und der Auswirkungen der Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften (AN20) auf die Steuerpflichtigen äusserst schwierig. «Im Grundsatz sollte die Steueranlage ein flexibles Instrument sein, um die Steuereinnahmen dynamisch zu gestalten», heisst es in der Medienmitteilung. Benötige die Gemeinde für die Erfüllung ihrer Aufgaben mehr Mittel, werde sie dem Souverän eine massvolle Steuererhöhung beantragen, liessen die Umstände eine Steuersenkung zu, sollten die Gemeinden nicht zögern, diese umzusetzen. Getreu dieser Maxime haben die Behörden für 2021 eine Senkung der Liegenschaftssteuer von 1,5 auf neu 0,8 Promille und der ordentlichen Steuern von 1,6 auf neu 1,55 Einheiten vorgeschlagen. «Mit diesen Reduktionen soll der Mehrbelastung durch die AN20 grosszügig Rechnung getragen werden», heisst es weiter. Aufgrund der Steuersenkungen rechnet das Budget 2021 der Erfolgsrechnung des Gesamthaushaltes der Gemeinde bei einem Aufwand von 5’547’342.35 Franken und einem Ertrag von Fr. 5’361’010.– mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 186‘332.35.

Die Erfolgsrechnung des allgemeinen Haushaltes sieht einen Aufwandüberschuss von Fr. 146‘244.75 vor. Gegenüber dem letztjährigen Finanzplan bedeutet dies eine Schlechterstellung von rund Fr. 360’000.–. «Die Mehreinnahmen durch die AN20 wurden mit der Senkung des Liegenschaftssteuersatzes auf 0,8 Promille und der Senkung der ordentlichen Steueranlage auf 1,55 Einheiten praktisch neutralisiert.» Die finanziellen Belastungen durch die Überführung des gemeindeeigenen Hotel-Restaurants Bären ins Verwaltungsvermögen könnten mit der längeren Auflösungsdauer der Neubewertungsreserven ausgeglichen werden. Die längere Auflösungsdauer beeinflusse das Resultat der Erfolgsrechnung in den nächsten 25 Jahren positiv. «Obwohl das Resultat der Erfolgsrechnung negativ ist, dürfen wir nach wie vor festhalten, dass es unserer Gemeinde gut geht und sie gesund ist», betont Finanzverwalter Karl Graa. Das Budget wurde mit 235 Ja- zu 5 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen genehmigt.

Unerwartete Nein-Stimmen und Enthaltungen
Die Stimmberechtigten hatten zu neun Abrechnungen von Verpflichtungskrediten abzustimmen – alle wurden zwar angenommen, aber das Ergebnis zu den «Abrechnungen von früher an Gemeindeversammlungen beschlossenen Verpflichtungskrediten ist teilweise überraschend ausgefallen», halten die Behörden fest. Eine unerwartete Anzahl Nein-Stimmen und Enthaltungen lasse die Frage nach den Gründen unbeantwortet. «War die Botschaft unklar verfasst und einige Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gingen von einem neuen Kreditbegehren aus, oder muss man auf eine grundsätzliche Ablehnung gegenüber den jeweils ausgeführten Vorhaben schliessen?», fragt man sich in Gsteig. «Damit wird der Nachteil einer Urnenabstimmung, wo die Meinungen der Stimmberechtigten leider nicht gehört werden können, deutlich.»
(Resultate Seite 8)

Ja zum Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve
Weil der Kanton bei den bilanzierten Finanzanlagen und Sachanlagen im Finanzvermögen jährliche Einlagen von 10 bzw. 5 Prozent verlangt, empfahl der Gemeinderat den Erlass eines Reglementes mit einer linearen Auflösung der Neubewertungsreserve während 25 Jahren. «Die Schwankungsreserve wird für die den Vermögensanlagen zugrunde liegenden marktspezifischen Risiken gebildet. Sie bezweckt, Wertverminderungen aus der periodischen Neubewertung von Finanzvermögen oder dauerhaft eingetretene Wertverminderungen und Verluste des Finanzvermögens aufzufangen, damit diese nicht zu übermässigen Schwankungen in der Erfolgsrechnung führen», schreiben die Behörden.

192 Stimmberechtigte haben das neue Reglement angenommen. 20 haben ein Nein in die Urne gelegt, 48 enthielten sich der Stimme.

Unbestritten: Ersatz Trinkwasserleitung Pfrüendli-Hanseli
Aufgrund des schlechten Zustandes der Trinkwasserversorgungsleitung Pfrüendli-Hanseli muss diese ersetzt werden. Die sehr lehmige, schwarze Bodenbeschaffenheit in diesem Gebiet berge bei Kunststoffrohren die Gefahr einer Permeation (geschmackliche Kontamination). Deshalb müssten Kunststoffrohre mit Permeationsbarriere verwendet werden, erklärt der Gemeinderat. Gestützt auf eingeholte Offerten seien für diese ca. 415m lange Trinkwasserleitung mit Kosten von rund 90’000 Franken zu rechnen. Wegen der erwähnten, nicht unproblematischen Bodenbeschaffenheit sowie für Anpassungsarbeiten wird noch eine Reserve eingeplant.

Den dafür beantragten Verpflichtungskredit von 100‘000 Franken haben 250 Stimmberechtigte bei 8 Enthaltungen und 5 Gegenstimmen bewilligt.

PD/ANITA MOSER


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