Kantonale Geldspielverordnung verabschiedet

  11.12.2020 Saanenland

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die kantonale Geldspielverordnung verabschiedet. Darin geregelt sind die Ausführungsbestimmungen zum neuen kantonalen Geldspielgesetz.

Die Bestimmungen betreffen insbesondere den Bereich der Kleinspiele (Kleinlotterien, darunter Lottos und Tombolas, lokale Sportwetten und kleine Pokerturniere), die Abgabe auf Geschicklichkeitsspielautomaten sowie die Verwaltung und Verwendung der Mittel aus dem Lotterie- und Sportfonds. Heute stehen dem Kanton Bern gut 50 Millionen Franken jährlich zur Verfügung, um gemeinnützige Vorhaben in Bereichen wie Kultur und Sport zu unterstützen. Davon profitieren jedes Jahr Hunderte von Vereinen und Institutionen für ihre gemeinnützigen Vorhaben. Mit der neuen kantonalen Geldspielverordnung ermöglicht der Regierungsrat künftig eine noch umfassendere Unterstützung des Breitenund Leistungssports durch den Sportfonds, namentlich bei der Nachwuchsförderung. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel werden deutlich erhöht. Die Verordnung tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.

PD


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