Restaurants müssen um 21 Uhr schliessen

  01.12.2020 Coronavirus

Wegen der Stagnation der Fallzahlen und der nach wie vor hohen Positivitätsrate verlängert der Regierungsrat des Kantons Bern die Corona-Massnahmen bis zum 14. Dezember. Zudem müssen die Restaurants seit gestern Montag bereits um 21 Uhr schliessen. Und es dürfen pro Restaurant nur gleichzeitig noch maximal 50 Gäste statt bisher 100 bewirtet werden.

Es sei leider keine Entspannung der epidemiologischen Lage feststellbar, betonte der Regierungsrat. Deshalb müssen die Restaurationsbetriebe seit gestern Montag, 30. November bereits um 21 Uhr statt wie bisher um 23 Uhr schliessen. Parallel dazu wurde die maximale Zahl der Gäste, die sich zur gleichen Zeit in einem Restaurant aufhalten dürfen, auf 50 Personen beschränkt. Denn selbst bei guter Umsetzung sei eine Einhaltung der Minimalvorgaben – Mindestabstand und/oder Schutzmassnahmen – zumindest innerhalb der gleichen Gästegruppe nicht möglich. Durch die Reduktion der gleichzeitig anwesenden Gäste sei mit einer spürbaren epidemiologischen Wirkung zu rechnen, begründen die Behörden.

Die neue Regelung für die Gastronomie gilt bis zum 14. Dezember. Auf diesen Zeitpunkt wird ein Wechsel auf die Bundeslösung angestrebt. Bei den Take-away-Betrieben gilt weiterhin die Regelung des Bundes, es sollte jedoch nicht zu Menschenansammlungen vor dem Betrieb kommen. Ebenfalls nicht betroffen sind Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Restaurationsbetriebe für Hotelgäste. Beschlossen wurden diese Massnahmen in Zusammenarbeit mit dem Branchenverband GastroBern, wie der Regierungsrat schreibt.

Moderate Lockerung ab 14. Dezember vorgesehen
Die Regierung sei sich bewusst, dass sich die Bevölkerung sowie die besonders betroffenen Wirtschaftsbranchen und der Kultursektor möglichst bald eine gewisse Normalisierung des Alltags wünschen. Aus diesen Gründen habe er die «feste Absicht, die von ihm am 23. Oktober angeordneten Massnahmen, welche über die geltenden Bundesregeln zur Eindämmung von Covid-19 hinausgehen, per 14. Dezember 2020 ganz oder teilweise aufzuheben». Damit wolle die Regierung der Bevölkerung Perspektiven geben und ihr etwas mehr Bewegungsfreiheit verschaffen – gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Festtage.

Konsequentes Einhalten der Verhaltensmassnahmen
Mit der auf den 14. Dezember geplanten Lockerung der Corona-Regeln wären im Kanton Bern verschiedene Aktivitäten wieder möglich, beispielsweise kulturelle Veranstaltungen in kleinerem Rahmen oder Besuche von Gottesdiensten, Museen und Fitnesszentren. «Dabei müssen die entsprechenden Schutzkonzepte jedoch streng eingehalten werden.» Der Regierungsrat ruft die Bevölkerung dazu auf, nicht nachzulassen und die allgemeinen Regeln weiterhin konsequent zu befolgen: Abstand halten, nicht zwingend nötige Kontakte vermeiden, Handhygiene, Maskentragen, Testen beim Auftreten von Symptomen. «Nur so lässt sich vermeiden, dass die Fallzahlen nicht wieder steigen.» Zudem ruft der Regierungsrat die Bevölkerung auf, während den Festtagen besonders vorsichtig zu sein. PD/ANITA MOSER


CORONA-HOTLINE DES KANTONS BERN: NEUE TELEFONNUMMER

Die Corona-Hotline des Kantons Bern ist neu unter 031 636 87 87 erreichbar und zwar von Montag bis Freitag von 10.00 bis 16.30 Uhr.


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