Restaurants sind ab heute geschlossen

  22.12.2020 Coronavirus

Ab heute Dienstag sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen – auch über die Feiertage. Die Massnahmen sind bis 22. Januar befristet.

ANITA MOSER
Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat die Corona-Massnahmen auf nationaler Ebene weiter verschärft. «Die epidemiologische Lage ist besorgniserregend. Die Zahl der Ansteckungen ist sehr hoch und steigt wieder an. Die Spitäler und das Gesundheitspersonal sind seit Wochen sehr stark belastet und die Festtage erhöhen das Risiko eines beschleunigten Anstiegs», begründete der Bundesrat die Massnahmen. Ziel sei es, die Zahl der Kontakte stark zu reduzieren und damit die Fallzahlen deutlich und rasch zu senken, um die Menschen vor dem Virus zu schützen, die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und das Gesundheitspersonal zu entlasten. Den Kantonen müsse es wieder möglich sein, das Testen, die Nachverfolgung der Kontakte, die Isolation und die Quarantäne lückenlos zu gewährleisten.

Restauration für Hotelgäste, Takeaway-Angebote und Lieferdienste sind erlaubt
Die Gastronomiebetriebe sind ab heute Dienstag geschlossen, für die Festtage gibt es keine Ausnahmen. Offen bleiben dürfen nur Betriebskantinen, Schulkantinen in obligatorischen Schulen sowie die Restauration für Hotelgäste. Auch Take-away-Angebote und Lieferdienste bleiben erlaubt.

Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen schliessen
Sportbetriebe sind ebenfalls von den Massnahmen betroffen. Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal fünf Personen weiterhin betrieben werden. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen weiterhin erlaubt.

Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen schliessen. Möglich sind kulturelle Aktivitäten in Kleingruppen. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten, alternative Veranstaltungsformen, zum Beispiel online übertragene Veranstaltungen, sind weiterhin gestattet.

Läden sind ab 19 Uhr sowie an Sonnund Feiertagen geschlossen
Die Anzahl Personen, die sich gleichzeitig in Einkaufsläden aufhalten dürfen, wird weiter eingeschränkt. Die maximale Personenzahl ist dabei abhängig von der frei zugänglichen Ladenfläche und es gelten weiterhin strenge Schutzkonzepte. Die Läden müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Bäckereien dürfen sonntags offen haben.

Erleichterungen in einzelnen Kantonen möglich
Kantone mit günstiger epidemiologischen Entwicklung können Erleichterungen beschliessen, etwa das Öffnen von Restaurants und Sporteinrichtungen. Massgebend sind insbesondere eine Reproduktionszahl, die unter 1 sowie eine 7-Tage-Inzidenz, die unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen muss.

Empfehlung: Bleiben Sie zu Hause
Der Bundesrat ruft die Bevölkerung auf, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken sowie auf nichtnotwendige Reisen und Ausflüge verzichten.

Schnelltests auch ohne Symptome
Damit sich die Bevölkerung noch einfacher testen lassen kann, erweitert der Bundesrat den Einsatz von Schnelltests (siehe Seite 3: Drive-in-Corona-Testzentrum Schönried). Schnelltests können zudem neu auch bei Personen ohne erkennbare Symptome und ausserhalb der geltenden Testkriterien des BAG durchgeführt werden. «Sie können zum Beispiel als zusätzlicher Schutz in Schutzkonzepten von Altersheimen, Hotels oder am Arbeitsplatz integriert werden.» Ein negatives Resultat eines Schnelltests ist nur am Testtag gültig. Personen oder Institutionen, die einen Schnelltest ausserhalb der Testkriterien durchführen, müssen ihn selbst bezahlen. Wer positiv getestet wird, sollte als Bestätigung unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen. Grund dafür sei die höhere Wahrscheinlichkeit falsch positiver Resultate solcher Schnelltests. Die Kosten für den PCR-Bestätigungstest werden vom Bund übernommen.

Schnelltests seien aber kein Ersatz für die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG): «Handhygiene, Abstand halten, Maske tragen und Kontakte reduzieren bleiben zentrale Massnahmen zum Schutz vor einer Infektion und zur Bekämpfung der Epidemie.»

Kantone bleiben für Skigebiete zuständig
Für die Skigebiete bleiben weiterhin die Kantone zuständig. Für den Betrieb gelten aber strenge Voraussetzungen: «Die epidemiologische Lage muss den Betrieb erlauben und in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen müssen ausreichende Kapazitäten sichergestellt sein. Auch müssen strenge Schutzkonzepte vorliegen und deren Umsetzung sichergestellt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf ein Kanton keine Bewilligung erteilen.»

Zwischenbeurteilung am 30. Dezember
Soll sich die Lage weiter verschlechtern, will der Bundesrat in den nächsten Wochen rasch weitere Massnahmen ergreifen können. Am 30. Dezember 2020 wird er eine Zwischenbeurteilung vornehmen und Anfang Januar Bilanz ziehen.

Skigebiete im Kanton Bern: Ampel steht auf Orange
Mehrere Kantone haben ihre Skigebiete geschlossen, auch die Spitäler von Interlaken, Frutigen und Meiringen hatten gebeten, die Skigebiete im Kanton präventiv zu schliessen, sie befürchten eine Überlastung. Doch vorläufig verzichtet der Kanton Bern auf eine Schliessung. Aktuell steht die Ampel auf Orange, das heisst, der Kanton kann zusätzliche Auflagen machen. Die Situation könne aber jederzeit kippen, erklärte Regierungsrat Pierre Alain Schnegg an einer Medienkonferenz. Er appellierte an die Wintersportler, vorsichtig zu fahren und einen Helm zu tragen.

Destination Gstaad und Glacier 3000: Bewilligung erteilt
Seit heute Dienstag brauchen die Skigebiete die Bewilligung des Kantons. Für diese sind die jeweiligen Statthalter zuständig. Die Bergbahnen Destination Gstaad hat die Bewilligung – für ihre Betriebe auf Berner Boden – erhalten. Auch der Kanton Waadt hat die Bewilligung für die Videmanette erteilt. Der Glacier 3000 ist schon einige Wochen geöffnet, heute Dienstag wird eine Kontrolle durchgeführt, wie Bernhard Tschannen, CEO von Glacier 3000, auf Anfrage informiert. Im Waadtland dürfen auch die Restaurants offen bleiben – vorläufig bis Weihnachten. Gestern Montag (nach Redaktionsschluss) hat der Kanton Waadt entschieden, wie es nach Weihnachten weitergeht.

ANITA MOSER/PD
https://www.besondere-lage.sites.be.ch/

 

 


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote