AVAG verschiebt Preiserhöhung um ein halbes Jahr

  05.01.2021 Region

Um den Gemeinden mehr Zeit zu verschaffen, werden die Mindestpreise auf den 1. Juli angehoben und nicht bereits auf Neujahr.

Die AG für Abfallverwertung AVAG hatte im Dezember ihre Kundinnen und Kunden auf eine Anpassung des Mindestpreises per 1. Januar 2021 aufmerksam gemacht. Neu soll der Mindestpreis von sieben Franken pro Anlieferung, unabhängig des entsorgten Materials und nicht mehr wie heute je kostenpflichtige Fraktion, verrechnet werden. Die AVAG verschiebt diese Anpassung um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2021. Damit soll den Gemeinden mehr Zeit verschafft werden, um auf die Anpassung zu reagieren, schreibt die AVAG und hält fest, die Anpassung selbst werde nicht in Frage gestellt, sondern stosse bei den Gemeinden und Kunden grösstenteils auf Verständnis.

PD/ANITA MOSER


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