Der Bundesrat will die Massnahmen bis Ende Februar verlängern

  08.01.2021 Coronavirus, Kultur, Politik, Volkswirtschaft, Sport, Saanenland, Schweiz, Gesundheitswesen

Geht es nach dem Bundesrat, sollen Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bis Ende Februar geschlossen bleiben. Der definitive Entscheid fällt am 13. Januar.

Zwar sind die Fallzahlen in den letzten Tagen etwas gesunken, es sind aber auch deutlich weniger Tests durchgeführt worden. Ein erneuter Anstieg der Fallzahlen nach den Feiertagen sei nicht ausgeschlossen, schreibt der Bundesrat. Ausserdem erhöhe auch das Auftreten der neuen, leichter übertragbaren Virusvarianten die Wahrscheinlichkeit eines Wiederanstiegs. «Die epidemiologische Lage bleibt angespannt: Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals ist nach wie vor sehr hoch.»

Verlängerung um fünf Wochen vorgeschlagen
Bereits jetzt sei absehbar, dass die Fallzahlen in den nächsten Wochen nicht deutlich und nachhaltig sinken würden. «Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass die am 18. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen über den 22. Januar 2021 hinaus aufrechterhalten bleiben müssen.» Er schlägt vor, die Schliessung der Restaurants sowie der Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern. Damit soll für die betroffenen Betriebe und Mitarbeitenden Planungssicherheit geschaffen werden.

Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 13. Januar definitiv über die Verlängerung und deren Dauer entscheiden. Ebenfalls am 13. Januar wird der Bundesrat über weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen entscheiden.

Verschärfung der Massnahmen in Konsultation bei den Kantonen
Der Bundesrat werde zugleich auch mögliche Massnahmenverschärfungen bei den Kantonen in Konsultation geben, «damit er, wenn nötig, rasch reagieren kann». Die Verschärfungen betreffen die Verpflichtung zu Homeoffice, die Schliessung von Läden, die weitere Einschränkung von Menschenansammlungen und privaten Veranstaltungen, den erhöhten Schutz besonders gefährdeter Personen sowie weitergehende Massnahmen am Arbeitsplatz. «Gleichzeitig sollen die Kantone sich überlegen, welche Massnahmen in den obligatorischen Schulen getroffen werden könnten, falls zusätzliche Massnahmen unumgänglich werden sollten», schreibt der Bundesrat.

Im Kanton Bern starten Volksschulen, Berufsfach- und Mittelschulen am 11. Januar grundsätzlich im Präsenzunterricht (siehe Seite 4).

Die gleichen Regeln in der ganzen Schweiz – ab morgen Samstag
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass in der ganzen Schweiz dieselben Basisregeln gelten sollen. Den Kantonen soll es nicht mehr möglich sein, bei günstiger epidemiologischer Lage die Schliessungen zu lockern. Damit will der Bundesrat den Einkaufs- und Gastrotourismus zwischen den Kantonen verhindern und die Akzeptanz der Massnahmen stärken. Die entsprechende Verordnung tritt morgen Samstag, 9. Januar in Kraft.

GastroSuisse: «Schlimmer Entscheid»
GastroSuisse hat umgehend auf die News aus dem Bundeshaus reagiert. Für das Gastgewerbe sei die Verlängerung des Lockdowns eine Katastrophe und ohne sofortige finanzielle Entschädigungen gehe die Branche zugrunde. Tausende Betriebe stünden vor dem Aus und Zehntausende von Stellen im Gastgewerbe seien akut gefährdet. «Dass der Bundesrat bei seinem heutigen Entscheid noch keine konkreten Ausfallentschädigungen für die geschlossenen Betriebe angekündigt hat, ist schlimm und hart», wird Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse, zitiert. Im März habe der Bundesrat innerhalb von wenigen Tagen sichergestellt, dass die geschlossenen Betriebe mit genügend Liquidität versorgt worden seien. «Jetzt, wo viele Betriebe bereits halb ausgeblutet sind, kommt nichts», kritisiert Platzer. Der verlängerte Lockdown bedeute einen weiteren Monat Berufsverbot für das Gastgewerbe. Und dies in einer Zeit, die für viele Betriebe Hochsaison bedeute.

Zumindest habe der Bundesrat angedeutet, dass er am nächsten Mittwoch über weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen entscheiden werde. GastroSuisse fordert, dass der Bundesrat das Gastgewerbe sofort und unkompliziert finanziell entschädigt. «Nur so können die weiterlaufenden Fixkosten gedeckt werden», sagt Platzer. Der Bundesrat dürfe sich nicht hinter dem Föderalismus oder der besonderen Lage verstecken, sondern müsse für den Schaden aufkommen. «Alles andere ist inakzeptabel», so Platzer.

PD/ANITA MOSER

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