Die Schulen bleiben offen

  08.01.2021 Coronavirus, Schule

Die Volksschulen, Berufsfach- und Mittelschulen starten am 11. Januar grundsätzlich im Präsenzunterricht. «Sie sind aber vorbereitet, falls es Verschärfungen auf nationaler Ebene geben sollte», schreibt der Kanton. Einzig die Berufslernenden in den Gesundheits- und Sozialberufen im deutschsprachigen Kantonsteil werden bis Ende Januar auf Distanz unterrichtet. Die Hochschulen bleiben im Fernunterricht.

Der Bundesrat habe am Mittwoch keinen Beschluss für die Volksschulen und die Schulen der Sekundarstufe II gefällt, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. «Demnach werden am 11. Januar 2021 die Volksschulen wie geplant den Präsenzunterricht wiederaufnehmen.» Die Schutzkonzepte der Volksschulen hätten sich bewährt. «Es ist wichtig, dass alle Beteiligten weiterhin Sorge tragen und die Schutzmassnahmen konsequent einhalten.»

Leicht verschärfte Schutzkonzepte
Am kommenden Montag werden ebenfalls die Berufsfach- und Mittelschulen im Präsenzunterricht starten. Die Rahmenbedingungen für die Schutzkonzepte wurden leicht verschärft. «Nebst der bereits geltenden konsequenten Maskenpflicht, gelten in den Mensen die strengen Massnahmen für Betriebskantinen, im Musikunterricht wird auf Singen auch mit grossem Abstand verzichtet, im Sport wird auch im Freien Abstand gehalten und nicht Schulangehörigen ist der Zutritt zum Schulhaus mit Ausnahme von Einzelgesprächen verboten.» Diese Vorgaben seien mit den Sozialpartnern konsolidiert worden.

Die Hochschulen und die Institutionen der höheren Berufsbildung haben ihren Betrieb seit Anfang November auf Fernunterricht umgestellt. Wie es in der Mitteilung heisst, werden sie ihre Unterrichtsaktivitäten bis auf Weiteres entsprechend der Bundesverordnung in dieser Form fortführen.

Fernunterricht nur in den Gesundheitsund Sozialberufen
Im deutschsprachigen Kantonsteil werden einzig die Lernenden der Berufslehren Fachfrau/mann Gesundheit (FAGE), Fachfrau/mann Betreuung (FABE) und Assistent/in Gesundheit und Soziales (AGS) vorerst im Distanzunterricht ausgebildet. Diese Massnahme erfolge in Absprache mit den zuständigen Organisationen der Arbeitswelt und dem Sonderstab der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI). Sie ist vorerst befristet bis 31. Januar. «Ziel ist, der aktuell schwierigen Situation in den Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen verstärkt Rechnung zu tragen und die Bewohnerinnen und Bewohner der Senioren- und Behinderteninstitutionen zu schützen.» Die Berufslernenden könnten aber für einzelne Ausbildungssequenzen oder im Rahmen der Abschlussprüfungen an die Schule geholt werden. Auch sollen Lernende mit besonderen Schwierigkeiten gezielt unterstützt werden können.

PD/ANITA MOSER

 


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