Erleichtert das angepasste Härtefallprogramm tatsächlich?

  15.01.2021 Coronavirus

Im Schatten des erneuten Shutdowns verkündete der Bundesrat am Mittwoch die Erleichterungen in der Härtefallregelung. Die Stossrichtung ist positiv, aber der Weg zu greifbarer Unterstützung ist nicht in jedem Fall einfacher.

JENNY STERCHI
Die Lage, in der sich die Gastronomieund Hotelbetriebe derzeit befinden, ist trotz erleichterter Härtefallregelung ernst. Die vom Bundesrat beschlossenen Vereinfachungen greifen bei einem Grossteil der Restaurantbetriebe im Saanenland nicht unmittelbar.

Fristverkürzung fällt weg
Die offenkundige Vereinfachung des Härtefallprogramms liegt darin, dass jedes Unternehmen, das seit letztem November für mindestens 40 Kalendertage behördlich geschlossen bleiben musste, Entschädigungen erhalten, ohne einen Umsatzrückgang nachweisen zu müssen.

Für viele Gastronomiebetriebe im Saanenland kommt diese Erleichterung jedoch nicht zum Tragen, weil den Restaurants häufig Hotelbetriebe angeschlossen sind. Da Hotels offen bleiben durften, galten diese Betriebe nicht als behördlich geschlossen, auch wenn die Restaurants nicht im normalen Umfang betrieben werden durften. Diese Betriebe müssen nach wie vor Umsatzeinbussen von mindestens 40 Prozent nachweisen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Die Zeit drängt
Dieser Nachweis und das dazu gehörende Bearbeitungsprozedere nehme kostbare Zeit in Anspruch, die dem einen oder anderen Betrieb womöglich nicht bleibe, sind sich Gastronomen der Region einig.

Hinzu kommt eine überaus unklare Informationslage. «Es liegt keine genaue Auskunft über den Bemessungszeitraum der Umsatzeinbusse vor», bestätigt Christof Huber, Präsident des Hoteliervereins Gstaad Saanenland und selber Gastgeber im Hotel Gstaaderhof. Der Zeitraum, in dem die 40 Prozent Umsatzrückgang nachgewiesen werden müssen, sei nirgends definiert. Würde es auf das ganze Geschäftsjahr bezogen, das in den Gastronomiebetrieben häufig im November endet, hätte das fatale Auswirkungen. «Könnten die Restaurantbetreiber erst zum Ende des Geschäftsjahres ihre Umsatzeinbussen geltend machen, könnten eine Reihe von Betrieben wohl den Konkurs bis dahin nicht abwenden», erklärt Huber besorgt. «Diese Betriebe fehlten dann in Zukunft im Tourismussektor», schreibt die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete in einer Medienmitteilung und zeichnet damit einen düsteren Ausblick. Allerdings dürfen neu auch Umsatzrückgänge aus dem gerade erst begonnenen Jahr geltend gemacht werden. Dies dürfte vor allem für die Bergrestaurants relevant werden, die ganz sicher bis Ende Februar nicht öffnen dürfen. Allein mit Take-away-Angeboten können Umsatzeinbussen unmöglich wettgemacht werden. Sie seien lediglich als Visitenkarte des jeweiligen Restaurants zu verstehen, um bei den Kunden nicht in Vergessenheit zu geraten.

Beträge erhöht
Die Obergrenze für A-fonds-perdu-Beiträge werden von 10 auf 20 Prozent des Umsatzes des jeweiligen Unternehmens respektive von 500’000 auf 750’000 Franken erhöht. Den Kantonen wurde sogar die Möglichkeit übertragen, die absolute Obergrenze unter besonderen Bedingungen sogar auf 1,5 Millionen Franken zu erhöhen. Dies solle laut Bundesrat Unternehmen mit nachweislich hohen Fixkosten zur Verfügung stehen.

Berner Tempo
«Mehr als die Hälfte der Kantone zahlt bereits im Januar Härtefallhilfen aus, im Februar dürften fast alle Kantone bereit sein», liess der Bundesrat am Mittwoch verlauten und unterstreicht damit die Notwendigkeit, dass betroffene Unternehmen nun auch wirklich bald zu Geld kämen.

Entgegen dieser kommunizierten Dringlichkeit hat die Wirtschaftsdirektion den aktuellen Vollzug des seit 4. Januar laufenden Härtefallprogramms laut Medienmitteilung sistiert. Dies aufgrund der geänderten Ausgangslage nach dem Bundesratsentscheid vom letzten Mittwoch. Die kantonale Verordnung müsse nach den jüngst beschlossenen Erleichterungen in der Härtefallregelung angepasst werden. Diese Anpassungen sollten bis heute vorgenommen sein. Nun müsse jedoch das Vollzugssystem noch umgestellt werden.

«Jene Betriebe, die bereits ein Gesuch gestellt haben, werden ein neues einreichen müssen. Dieses wird dann zeitnah unter den neuen Voraussetzungen geprüft», heisst es in der Pressemeldung. Die Geduld der Berner Gastronomen wird demnach weiter auf eine harte Probe gestellt.

Die Vergessenen
Kaum Beachtung schenken die neuen Verordnungen den Zulieferbetrieben in der Gastrobranche. In der Folge minimierter Restaurantbetriebe schrumpfen auch bei ihnen die Liefermengen und Umsatzeinbussen stellen sich ein. «Und auch bei denen halte ich die 40 Prozent als Schwellenwert wie auch bei uns Gastronomen für viel zu hoch», fasst Huber zusammen und ist sich mit dieser Meinung mit den Restaurantbetreibern im Saanenland einig.


ERWEITERUNG DES HÄRTEFALLPROGRAMMS

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten. Unter anderem gelten Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen werden, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Zudem können neu auch 2021 erfolgte Umsatzrückgänge geltend gemacht werden. Die Obergrenzen für Afonds-perdu-Beiträge werden auf 20 Prozent des Umsatzes bzw. 750’000 Franken je Unternehmen erhöht. Mehr als die Hälfte der Kantone zahlt bereits im Januar Härtefallhilfen aus, im Februar dürften fast alle Kantone bereit sein.

PD


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