Testen, testen, testen

  29.01.2021 Coronavirus

Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Reihe von Beschlüssen zur Eindämmung und Bewältigung der Corona-Epidemie gefasst.

Unter anderem will der Bundesrat die Teststrategie erweitern und passt die Quarantäneregelung an. Zudem stockt er das Härtefallprogramm auf und stärkt die Arbeitslosenversicherung. Im Detail hat der Bundesrat Folgendes beschlossen:
• Der Bund übernimmt neu die Kosten für Tests an Personen ohne Symptome, um besonders gefährdete Menschen besser zu schützen und lokale Infektionsausbrüche frühzeitig zu bekämpfen.
• Der Bund übernimmt auch die Kosten für Impfungen durch Apothekerinnen und Apotheker und zwar zu denselben Bedingungen wie für Impfungen in Impfzentren.
• Die zehntägige Quarantäne kann verkürzt werden, falls sich die betroffene Person nach sieben Tagen testen lässt und das Resultat negativ ist. Die Testkosten müssen selber bezahlt werden.
• Die neue Test- und Freigabestrategie gilt auch für Einreisende aus Staaten oder Gebieten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko. Sie müssen künftig bei ihrer Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Es gilt nach wie vor eine Quarantänezeit von zehn Tagen, diese kann wie oben beschrieben verkürzt werden.
• In Zukunft müssen auch Einreisende aus Staaten oder Gebieten ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko ihre Kontaktdaten angeben, falls sie per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug einreisen. Sämtliche Kontaktdaten werden neu mittels eines elektronischen Einreiseformulars erfasst.
• Wer sich über die Maskenpflicht hinwegsetzt, an einer verbotenen Veranstaltung teilnimmt oder eine solche organisiert – dies gilt auch im privaten Bereich –, muss ab dem 1. Februar mit einer Ordnungsbusse rechnen. Die Busse beträgt je nach Delikt zwischen 50 und 200 Franken.

Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
• Kulturschaffende sollen rückwirkend auf den 1. November 2020 Ausfallentschädigungen erhalten. Dadurch soll eine Unterstützungslücke vermieden werden.
• Die Härtefallhilfe wird um 2,5 Milliarden Franken aufgestockt.
• Die Taggeldbezugsdauer für Arbeitslose wird um drei Monate verlängert.
• Der Bund will die Kosten der Arbeitslosenversicherung für die 2021 ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen.
Der Bundesrat wird die Botschaft für die nötigen Gesetzesänderungen zur Aufstockung der Härtefallprogramme und für die Massnahmen im Bereich der ALV am 3. Februar 2021 verabschieden und dem Parlament zur Beratung in der Frühlingssession unterbreiten.

PD/ANITA MOSER

https://tinyurl.com/yyp5ps5b https://tinyurl.com/yxa72ug3


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