Wirtschaftsdirektion startet Härtefallhilfe für Unternehmen

  05.01.2021 Gemeinde

Berner Unternehmen, die stark unter den Folgen der Covid-19-Pandemie leiden, können ab heute finanzielle Unterstützung beantragen. Grundvoraussetzung ist, dass sie 2020 einen Umsatzrückgang von mehr als 40 Prozent verzeichnen mussten. Die Härtefallhilfe startet mit dem ersten Programm «Sofortunterstützung»: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 100̓000 Franken können rasche Unterstützung in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen (d.h. nicht rückzahlbaren) beantragen. Diese ist auf maximal 200̓000 Franken pro Unternehmen und maximal zehn Prozent des Umsatzes beschränkt. Der tatsächliche Unterstützungsbeitrag wird aufgrund der im Gesuch des Unternehmens nachgewiesenen Fixkosten berechnet. Anspruchsberechtige Betriebe reichen ihre vollständigen Gesuche bis spätestens 31. März 2021 ein. Gesuche können ausschliesslich auf dem vorgesehenen elektronischen Weg eingereicht werden, ein Entscheid erfolgt voraussichtlich innerhalb von zehn Arbeitstagen.

Das zweite Programm «Bürgschaften» startet spätestens am 1. März 2021 und wird für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 2 Mio. Franken zugänglich sein. Unternehmen können nicht an beiden Programmen teilnehmen, sondern müssen sich für eines der beiden entscheiden.

Sämtliche Informationen zum Verfahren, zu den Bedingungen, das Gesuchsformular und die Selbstdeklaration finden Sie unter www.be.ch/ covid-support. Eine Hotline steht den Unternehmen für Fragen zur Verfügung.

Kostenlose berufliche Standortbestimmung und Beratung für über 40-Jährige
Der Erhalt und die Verbesserung der Chancen älterer Erwerbstätiger auf dem Arbeitsmarkt sind in jüngerer Zeit vermehrt ins Bewusstsein von Politik und Medien gelangt. Ab sofort profitieren über 40-Jährige von «viamia», einer kostenlosen Standortbestimmung mit anschliessender Berufs- und Laufbahnberatung bei den kantonalen BIZ Berufsberatungs- und Informationszentren. «viamia» ist eine Initiative des Bundes in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Ziel ist, die Position älterer Erwerbstätiger im Arbeitsmarkt zu stärken, damit sie mit der Dynamik der raschen Entwicklung Schritt halten können. Als einer von elf Pilotkantonen kann der Kanton Bern seinen Einwohnern/innen die Leistung bereits ab 2021 zur Verfügung stellen. Ab 2022 sind alle Kantone eingeladen, «viamia» anzubieten.

Anspruch auf das Angebot «viamia» haben im Kanton Bern wohnhafte Personen über 40 Jahre, sofern sie keine vergleichbare Dienstleistung im Auftrag einer anderen öffentlichen Institution, zum Beispiel den RAV, nutzen. Interessierte Personen melden sich bei den BIZ Kanton Bern an. Gemeinsam mit einer Beratungsperson analysieren sie ihre berufliche Situation, die Erfordernisse des Arbeitsmarkts und ihre persönlichen Ressourcen in einem genau definierten Prozess. An dessen Ende wird ein Handlungsplan erarbeitet, wie sich die Arbeitsmarktchancen erhalten bzw. verbessern lassen.

PD

Unter www.be.ch/biz-viamia sind die Anmeldung und die einzelnen Schritte der Beratung genau beschrieben.


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