Die Restaurantterrassen bleiben vorderhand geschlossen

  26.02.2021 Coronavirus

Der Bundesrat bleibt dabei: Die Restaurantterrassen bleiben weiterhin geschlossen. Den Jugendlichen kommt die Landesregierung entgegen und hebt die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur auf 20 Jahre. Die Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken können ab 1. März wieder öffnen. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, sofern es die epidemiologische Lage erlaubt.

Der erste Öffnungsschritt ab dem 1. März beinhaltet im Wesentlichen Aktivitäten, bei welchen Maske und Abstand gewährleistet werden können, nur wenig Personen zusammenkommen und die Kontakte im Freien erfolgen.

Öffnungen: Läden, Museen, Zoos, Sportanlagen, maximal 15 Personen draussen
Alle Läden können wieder öffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt. Auch Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken können wieder öffnen. Die Aussenbereiche von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich – mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität.

Ebenfalls wieder zugänglich sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien – mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten.

Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt, im Innenbereich bleibt es bei maximal fünf Personen.

Bis 20 Jahre: uneingeschränkt Sport und Kultur ohne Publikum
Der Bundesrat erweitert die möglichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er hebt zum einen die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) an. Zum anderen sind neu auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum wieder erlaubt. Kinderund Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Ausserdem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zugänglich.

Restaurantterrassen dürfen nicht vor dem 22. März öffnen
Der Bundesrat verzichtet «angesichts der fragilen epidemiologischen Lage auf eine Öffnung der Restaurantterrassen bereits ab dem 1. März», wie es eine knappe Mehrheit der Kantone gefordert hatte. Die Entscheide des Bundesrates seien bindend und alle Terrassen müssten jetzt geschlossen sein, antwortete der Gesundheitsminister Alain Berset auf eine entsprechende Frage von Journalisten. Es sei dem Bundesrat wichtig, gerade in diesem Bereich Lockerungen vornehmen zu können. «Aber die Situation bleibt instabil», so Berset. Man müsse noch etwas warten. Das sei hart, aber dafür würden Hilfsmassnahmen ausgearbeitet. «Die ersten Tranchen stehen zur Verfügung. Jetzt muss das Geld möglichst rasch zu den Empfängern kommen. Daran arbeiten die Kantone», ergänzte Bundespräsident Guy Parmelin.

Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, mit der Konsultation der Kantone ab dem 12. März und dem Entscheid des Bundesrats am 19. März. Dabei gehe es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen.

Richtwerte für den nächsten Öffnungsschritt
Für die Beurteilung des nächsten Öffnungsschrittes hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt: «Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid- 19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.»

Der Bundesrat werde bei seinem Entscheid eine Gesamtbeurteilung dieser Richtwerte vornehmen. Sollte sich die epidemische Situation in den nächsten Wochen positiv entwickeln, werde er für den 22. März auch die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants und anderen Tätigkeiten in Innenräumen sowie den Präsenzunterricht an Hochschulen ins Auge fassen.

PD/ANITA MOSER


PASST DIE VERORDNUNG AN

Der Regierungsrat nimmt die vom Bundesrat beschlossene schrittweise Lockerung der Corona-Massnahmen zur Kenntnis. Die Regierung begrüsst die Öffnung der Läden und Museen sowie die Erleichterungen im Sportbereich. Gleichzeitig ist die Regierung der Auffassung, dass die sinkenden Fallzahlen bei strengen Schutzmassnahmen auch eine vorsichtige Öffnung in der Gastronomie und eine Erhöhung der Obergrenze für private Veranstaltungen ermöglicht hätten.

Wegen des vom Bundesrat beschlossenen höheren Schwellenwerts für Ansammlungen wird der Regierungsrat in der kantonalen Covid-Verordnung die maximale Zahl der Teilnehmenden an Kundgebungen auch auf 15 Personen erhöhen. Zudem hat der Regierungsrat die Anpassungen bei der Härtefallverordnung beschlossen. Weiter beabsichtigt die Regierung bei jenen Unternehmen, die aufgrund der behördlichen Entscheide über den 28. Februar hinaus geschlossen bleiben, die zusätzlichen Tage in die finanzielle Kompensation einzuberechnen.

PD

 


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