Läden sollen am 1. März wieder öffnen dürfen

  19.02.2021 Coronavirus

Der Bundesrat plant einen ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März. Restaurationsbetriebe müssen sich weiter gedulden.

Die Zahl der Neuansteckungen ist in den letzten Wochen weiter gesunken. Die epidemiologische Lage bleibt aber wegen den neuen, ansteckenderen Virusvarianten fragil, betonte der Bundesrat am Mittwoch an der Medienkonferenz. Er schlägt deshalb eine vorsichtige, schrittweise Öffnung vor, «um dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum zu geben». Gleichzeitig soll eine dritte Erkrankungswelle möglichst verhindert werden.

Erster Öffnungsschritt: Läden, Museen, Zoos
In einem ersten Öffnungsschritt sollen ab 1. März alle Läden wieder öffnen können. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden müsse beschränkt werden.

Ebenfalls sollen Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken wieder öffnen können. Zudem sollen Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich sein, namentlich Zoos, Botanische Gärten und Erlebnisparks. «An all diesen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazitätsbegrenzungen.»

Ebenso können Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien wieder öffnen. «Hier gelten neben Kapazitätsbeschränkungen Maskentragpflicht oder Abstandhalten, erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen; Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt.»

Im Freien sollen private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich sein.

Mehr Möglichkeiten für Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche seien die coronabedingten Einschränkungen besonders einschneidend, hält der Bundesrat fest. Die psychische Belastung habe in dieser Alterskategorie stark zugenommen. Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gelten bereits heute im Sport- und Kulturbereich gewisse Erleichterungen. Der Bundesrat wolle die Altersgrenze nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausweiten. Zudem sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich sein.

Zweiter Öffnungsschritt vor Ostern
Am 1. April soll ein zweiter Öffnungsschritt erfolgen. Vorgesehen wäre zum Beispiel, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen – vorausgesetzt, die epidemiologische Lage lasse dies zu.

Bei seinem Öffnungsentscheid orientiert sich der Bundesrat an Richtwerten: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen und die 14-Tages-Inzidenz am 24. März soll nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März. Diese Richtwerte sind kein Automatismus. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid die Kombination dieser Richtwerte beurteilen.

Entschieden wird am 24. Februar
Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 24. Februar über den ersten Öffnungsschritt und das weitere Vorgehen entscheiden. Alle übrigen Massnahmen, die der Bundesrat am 18. Dezember 2020 und 13. Januar 2021 beschlossen hat, sollen um einen Monat bis Ende März verlängert werden.

Einreiseregeln für Kinder präzisiert
Der Bundesrat hat im Weiteren die seit dem 8. Februar 2021 geltenden Einreisebestimmungen präzisiert und die Verordnung angepasst. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Zudem müssen Personen, die sich aus geschäftlichen Gründen nur kurz in der Schweiz aufhalten, wie zum Beispiel Lastwagenfahrende, kein Einreiseformular ausfüllen. Neben PCR-Tests sind neu auch Antigenschnelltests als Testnachweis für die Einreise zugelassen.

Gastgewerbe ist unzufrieden
Restaurants sollen sich bis mindestens 1. April gedulden, wobei man dann vorerst nur im Aussenbereich Gäste bewirten darf. GastroSuisse zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht. Es gebe keinen Grund, weshalb Restaurants zu bleiben müssten. «Dass es im Gastgewerbe Anfang März keine Lockerungen geben soll, ist fatal», schreibt Gastro-Suisse in einer Medienmitteilung. Der Verband fordert angesichts der epidemiologischen Entwicklung einen möglichst raschen Ausstieg aus dem Lockdown. «Spätestens am 1. März soll ein erster Öffnungsschritt vorgenommen werden, welcher der Restauration ein wirtschaftliches Arbeiten wieder ermöglicht.» Die Kantone hätten es in der Hand, die vom Bundesrat vorgeschlagene Ungleichbehandlung zu korrigieren.

PD/ANITA MOSER

Mehr Informationen zu den bundesrätlichen Vorschlägen: https://tinyurl.com/1guyjsht https://tinyurl.com/1ph53qrl


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