Maskenpflicht neu ab der 5. Klasse

  05.02.2021 Coronavirus

Ab dem 10. Februar gilt im Kanton Bern eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse. Damit sollen Schulschliessungen möglichst verhindert werden. Zudem hat der Regierungsrat zusätzliche Mittel für den Kulturbereich bewilligt.

Seit einigen Wochen treten auch im Kanton Bern die ansteckenderen Coronavirus-Varianten auf. Um in dieser Situation das Ansteckungsrisiko an den Schulen weiter zu verringern, hat der Regierungsrat die Maskentragpflicht auf die Schülerinnen und Schüler im fünften und sechsten Schuljahr der Primarstufe erweitert. Ziel sei, die temporären Schliessungen von Klassen und ganzen Schulen möglichst zu verhindern und den Präsenzunterricht möglichst aufrechtzuerhalten. Die kantonalen Massnahmen im Sportunterricht sowie im Unterricht des Bereichs Künste beziehungsweise Kultur gelten neu ebenfalls ab dem fünften Schuljahr.

Impfen in der Apotheke
Mit einer Anpassung der Covid-19-Verordnung ermächtigt und beauftragt der Regierungsrat die Apothekerinnen und Apotheker, die bereits über eine Bewilligung zur Durchführung von gewissen Impfungen verfügen, Covid-19-Impfungen in ihrer Apotheke durchzuführen. Aufgrund der stockenden Impfstofflieferungen werde es allerdings noch Wochen bis einige Monate dauern, bevor die Impfungen in den Apotheken starten können, schreibt der Regierungsrat.

Zusätzliche Mittel im Kulturbereich
Nachdem sich die existenzielle Not vieler selbständiger Kulturschaffender nach der erneuten Verschärfung der Massnahmen in den letzten Monaten des Jahres 2020 zugespitzt hatte, erweiterte die Bundesversammlung mit Beschluss vom 18. Dezember 2020 den Geltungsbereich der Ausfallentschädigungen auf Kulturschaffende. Diese Erweiterung wurde nun auch in der kantonalen Einführungsverordnung zur eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich nachvollzogen. Aufgrund der eidgenössischen Covid- 19-Gesetzgebung können die Kulturschaffenden dennoch Schäden, die seit dem 1. November 2020 entstanden sind, für die Ausfallentschädigungen geltend machen. Zusätzlich hat der Regierungsrat eine zweckgebundene Speisung des Kulturförderungsfonds in der Höhe von 4,5 Millionen Franken beschlossen.

Tiefere Schwelle für Härtefallhilfe an Betriebe mit Spartenrechnung
Der Regierungsrat erleichtert den Zugang zur Härtefallhilfe für Unternehmen mit Spartenrechnung: Er senkt den notwendigen Prozentsatz des Umsatzes, den die von der Pandemie betroffenen Sparten innerhalb eines Unternehmens am Gesamtumsatz erwirtschaften, von 50 auf 25 Prozent.

PD/ANITA MOSER

 


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