Private Treffen in Innenräumen: 10 statt 5 Personen

  23.03.2021 Coronavirus

Die Einschränkung für Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen wird von fünf auf maximal zehn Personen gelockert. Für weitere Öffnungen sei das Risiko eines unkontrollierten Anstiegs der Fallzahlen derzeit zu gross, erklärte der Bundesrat am Freitag vor den Medien.

Im Hinblick auf Ostern sind Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen mit maximal zehn anstatt wie bisher fünf Personen erlaubt. Kinder werden mitgezählt. Es sei jedoch weiterhin grosse Vorsicht geboten und es werde empfohlen, die Treffen auf wenige Haushalte zu beschränken. «Zudem soll die Möglichkeit genutzt werden, sich vor privaten Treffen gratis testen zu lassen», so Bundesrat Alain Berset. Der Gesundheitsminister mahnte mehrmals zu Geduld. Über das weitere Vorgehen will der Bundesrat am 14. April entscheiden.

Verzicht auf weitere Öffnungsschritte
Auf die von vielen erhofften und geforderten weiteren Öffnungsschritte verzichtet der Bundesrat hingegen. Die epidemiologische Lage verschlechtere sich seit Ende Februar zusehends, begründete er seinen Entscheid. Derzeit sei mit einer Verdoppelung der Ansteckungen alle drei bis vier Wochen zu rechnen. Auch in sämtlichen Nachbarländern würden die Zahlen steigen, obwohl dort die Massnahmen zum Teil deutlich strenger seien als in der Schweiz.

«Auch Corona-Müdigkeit hat einen Einfluss»
Einerseits verschlechtere sich die epidemiologische Lage immer mehr, andererseits ist die Impfung der gefährdeten Personen noch nicht genug weit vorangeschritten.» Es gebe drei Hauptpunkte für die Verschlechterung der Lage, erklärte Patrick Mathys, Stellvertretender Leiter Abteilung Übertragbare Krankheiten beim Bundesamt für Gesundheit BAG. Einerseits die Dominanz der neuen Varianten mit ihrer besseren Übertragbarkeit. «Dann führen auch kleine Öffnungsschritte zu vermehrten Kontakten. Wo mehr Kontakte stattfinden, finden auch mehr Übertragungen statt.» Und es sei eine gewisse Corona-Müdigkeit der Bevölkerung und ein Nachlassen bei der Einhaltung von Regeln spürbar. «Gleichzeitig haben wir mit der Impfung und der Teststrategie zwei Elemente, mit denen wir versuchen, Gegensteuer zu geben.»

Richtwerte für erneute Verschärfungen
Der Bundesrat stellte ein Drei-Phasen-Modell vor, ab wann wieder eine Verschärfung der Massnahmen ins Auge gefasst werden muss, sollte sich die Lage drastisch verschlechtern. Dabei soll berücksichtigt werden, wie viele Menschen bereits geimpft sind. Erste Phase: Solange noch nicht alle Personen aus Risikogruppen geimpft sind, seien strengere Richtwerte nötig. Im Zentrum steht eine 14-Tage-Inzidenz von 350. Weitere Richtwerte betreffen die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten, die Hospitalisationen und die Reproduktionszahl. Diese Richtwerte stellten keinen Automatismus dar, sondern dienten als Grundlage für einen allfälligen Entscheid des Bundesrats. Phase 2: Wenn alle Personen aus Risikogruppen geimpft sind, könnten weniger strenge Richtwerte akzeptiert werden. Die Entwicklung der Epidemie müsse aber unter Kontrolle sein. Phase 3: Wenn alle impfwilligen Personen geimpft seien, dürften gemäss heutiger Einschätzung keine Schliessungsmassnahmen und auch keine Richtwerte mehr nötig sein. Vorbehalten bleibe die Reaktion auf allfällige neue Virusvarianten.

«Wichtiger Schritt für die Familien»
Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst den Entscheid des Bundesrats, die maximale Zahl für Treffen in Innenräumen mit Familien und Freunden von fünf auf zehn Personen zu erhöhen. «Mit Blick auf die Ostertage und angesichts der noch kühlen Witterung ist das ein wichtiges Zeichen für die Schweizer Bevölkerung», schreibt er in einer Medienmitteilung. Für das Zuwarten von Öffnungsschritten in anderen Bereichen zeigt der Regierungsrat angesichts der unsicheren epidemiologischen Entwicklung Verständnis – auch wenn er sich weitergehende Schritte gewünscht hätte. Der Regierungsrat sei sich bewusst, dass sich die direkt von den Corona-Einschränkungen betroffenen Branchen sehnlichst eine baldige Öffnung gewünscht hätten. Die Gesuche jener Betriebe, die Anspruch auf Härtefallunterstützung haben, werde der Kanton weiterhin zeitnah bearbeiten.

Verlängerung von Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit
Der Bundesrat hat am 19. März 2021 das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sowie die Aufhebung der Karenzzeit bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die dreimonatigen Verlängerungen der beiden Massnahmen treten am 1. April 2021 in Kraft.

PD/ANITA MOSER


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