Die Corona-Restriktionen werden ab Montag gelockert

  16.04.2021 Coronavirus

Ab kommendem Montag können Restaurants ihre Terrassen wieder öffnen und Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt.

Während unsere Nachbarländer die Corona-Massnahmen eher verschärfen, werden die Corona-Restriktionen in der Schweiz ab Montag überraschend gelockert. Und dies, obwohl die aktuelle epidemiologische Situation weiterhin fragil ist und sich in den letzten Wochen weiter verschlechtert hat. Vier der fünf Richtwerte für Öffnungsschritte sind derzeit nicht erfüllt.

Der Bundesrat sieht die Voraussetzungen für einen moderaten Öffnungsschritt dennoch gegeben. Der Wiederanstieg der Hospitalisationen erfolge im Vergleich zu den Fallzahlen relativ langsam und die Durchimpfung schreite bei den Risikopersonen gut vor: «Fast 50 Prozent der über 80-Jährigen und rund 30 Prozent der 70- bis 79-Jährigen Personen sind vollständig geimpft. Ausserdem sind die Verhältnisse auf den Intensivstationen relativ stabil», schreibt der Bundesrat.

Öffnungsschritt mit kalkuliertem Risiko
Der Bundesrat sei sich des Risikos des Öffnungsschritts bewusst. «Wenn die Hospitalisierungen zunehmen, betrifft dies immer mehr auch jüngere Personengruppen. So sind heute mehr als die Hälfte der hospitalisierten Personen unter 65 Jahre alt.» Je nach Entwicklung in den Spitälern bestehe die Gefahr, dass die Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden müssen. Der Bundesrat appelliert an die Bevölkerung, sich weiterhin vorsichtig zu verhalten.

Abstandhalten, Maskentragen und Hygiene seien nach wie vor zentral, betonte Bundesrat Alain Berset. Wenn die Öffnungsschritte als Signal verstanden würden, dass man alles ein bisschen lockerer nehmen könne, komme es zur Katastrophe, warnte der Gesundheitsminister und appellierte einmal mehr an die Eigenverantwortung. «Wir sind angewiesen auf die Unterstützung und das Mitmachen der gesamten Bevölkerung», so Berset. «Es ist eine grosse Verantwortung nicht nur für sämtliche Menschen in unserem Land, sondern auch für alle, die Fitnesszentren, Restaurants oder Kultureinrichtungen besitzen oder betreiben. Diese müssen wirklich alles tun, damit die Schutzkonzepte streng umgesetzt werden. Sonst haben wir ein Problem.»

Restaurantterrassen können öffnen
Restaurants und Bars können ab dem 19. April ihre Terrassen wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Personen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen.

Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe
Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe können analog zu Läden und Museen ihre Innenbereiche wieder öffnen. Damit sind auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. «In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden», heisst es in der Mitteilung. Der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleibt hingegen geschlossen.

Veranstaltungen mit Publikum: draussen mit 100, drinnen mit 50 Personen
Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen draussen und auf 50 Personen drinnen – etwa für Kinos, Theater oder Konzerte. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal einen Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. «Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden.» Und die Abstandsregel von 1,5 Metern ist einzuhalten. Konsumation sei verboten und von Pausen abzusehen, so der Bundesrat.

Andere Veranstaltungen: maximal 15 Personen
Mit dem Öffnungsschritt sind neben den bereits zulässigen privaten Veranstaltungen und den sportlichen und kulturellen Aktivitäten auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen erlaubt. Dies betrifft beispielsweise Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich. Auch hier gilt Masken- und Abstandspflicht.

Sport und Kultur: Aktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen
Die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei welchen keine Maske getragen werden kann, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor. In diesen Ausnahmefällen gelten strengere Abstandsvorgaben.

Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird. Es wird weiterhin empfohlen, sportliche und kulturelle Aktivitäten nach draussen zu verlegen und sich vor Veranstaltungen, sportlichen und kulturellen Aktivitäten testen zu lassen.

Präsenzunterricht an Hochschulen und in Weiterbildungen
Präsenzunterricht ist auch ausserhalb der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II eingeschränkt wieder möglich, also insbesondere an Hochschulen und in der Erwachsenenbildung. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf einen Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.

Lockerungen in Altersheimen
Für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen können die Heime die Maskenpflicht aufheben. Dies gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner, die von einer Covid-19-Infektion genesen sind.

PD/ANITA MOSER

Massnahmen ab dem 19. April: https://tinyurl. com/37hhabuj
Covid-Verordnung: https://tinyurl.com/hrzsck8z


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