Das Covid-Gesetz beendet die freie Schweiz

  04.06.2021 Leserbriefe

Menschen und Firmen geraten wegen der aktuellen Lage in grosse Not. Es ist für niemanden einfach. Statt für den verursachten Schaden aufzukommen, unterbreitet man uns das Covid-Gesetz, mit dem sie Entschädigungen an Massnahmen binden.

Finanzhilfen gibt es auch ohne das Covid-Gesetz! Rechte verlieren für wacklige Entschädigungen? Das Covid-Gesetz verknüpft die nötigen Finanzhilfen mit Grundrechtseinschränkungen. Es gibt bessere Alternativen! Eine entsprechende Motion ist bereits eingereicht und wird von über 20 Parlamentariern unterstützt. Wird diese Lösung in der Sommersession nach der Abstimmung erarbeitet, so kann das Gesetz auch unter Einhaltung der Referendumsfrist rechtzeitig Ende September in Kraft treten. Sollten Parlament und Regierung dies versäumen, können die Entschädigungen direkt gestützt auf die Bundesverfassung Art. 185 Absatz 3 ausbezahlt werden. Dies hat die Geschäftsprüfungskommission der eidgenössischen Räte in ihrem Bericht vom 26. Januar 2021 festgehalten. Massenüberwachung mit umfassendem Contact Tracing: Digitales Contact Tracing sollte einst freiwillig sein. Doch mit dem Covid-Gesetz schafft die «Politik» jetzt die Grundlage für umfassendes digitales Tracing, die Basis für eine permanente Massenüberwachung.

Keine gekaufte Berichterstattung: Die Mediensubventionen erhöhen sich mit dem Covid-Gesetz auf neu 480 Mio. Franken jährlich! Obwohl die Medienkonzerne Gewinne schreiben, möchte die Regierung unbedingt auch noch Geld an die Presse zahlen. Unterbindet der Bundesrat damit nicht die Pressefreiheit?

Einzelne Artikel des Gesetzes sind gültig bis Ende 2031! Wenn wir das Covid-Gesetz am 13. Juni nicht ablehnen, bleibt es noch zehn Jahre in Kraft! Das Parlament und der Bundesrat können deshalb das Gesetz weiter verschärfen, so wie es in den letzten Sessionen schon geschah. Somit ist im Abstimmungsbüchlein die formaljuristische Version des Covid-Gesetzes vom 25. September 2020 zu lesen und nicht die aktuelle verschärftere Version. Dies ist eine Irreführende Information der Behörden.

Kein Grund zur Panik! Wie jede respiratorische Erkrankung kann auch Covid-19 lebensbedrohlich sein oder tödlich verlaufen. Auslöser der Erkrankung ist das Coronavirus Sars-CoV-2. Allerdings besteht, anders als von Politik und Medien vielfach dargestellt, wenig Grund zur Panik. Denn nach mittlerweile eineinhalb Jahren Erfahrungen im Zeitraum November 2019 bis April 2021 steht fest: Lediglich 0,15 Prozent der Infizierten versterben an den Folgen des Virenbefalls. Zu diesem Ergebnis gelangt eine weltweit anerkannte Studie, sogar von der WHO, des Stanford-Professors John P.A. Ioannidis, der die Daten von 1,5 Milliarden Infizierten auswertete.

Die Freiheit und die Demokratie sind in Gefahr. Aus diesen und vielen anderen Gründen empfiehlt das Referendumskomitee ein Nein zum Covid-Gesetz. (Siehe Inserat)

SIMON RAUBER, JAUN

Link zur aktuelle Version: https://fedlex.data. admin.ch/eli/cc/2020/711


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