Pistenentschädigung von vier auf drei Prozent gesenkt

  25.06.2021 Interview

«Mein Ziel ist noch nicht erreicht», sagt Heinz Brand, Verwaltungsratspräsident der Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG). Er möchte 90 Prozent aller Landeigentümer für die Harmonisierung gewinnen.

BLANCA BURRI

Wie fühlen Sie sich?
Heinz Brand (HB):
Zufrieden und stolz. Es ist der letzte grosse Schritt der Sanierung von 2016. Er hat fast zwei Jahre länger gedauert als geplant. Es war keine einfache Aufgabe, es mussten viele Komponenten berücksichtigt werden, damit die Harmonisierung zustande kam. Wir sind sehr froh, dass dieser komplizierte Teil nun unter Dach und Fach ist.

Hatten Sie Zweifel?
HB:
Ja. Und ich möchte auch ganz klar sagen, dass wir manchmal fast verzweifelt sind. Dann hatten wir das Gefühl, nicht vorwärtszukommen. Aber wir haben uns einen Ruck gegeben und weitergemacht. Jetzt haben wir Freude am Resultat.
Sandro Karlen (SK): Das ist der Verdienst von Heinz Brand und Adrian Di Camillo, meinem Vorgänger. Ich bin seit einem halben Jahr bei dem Projekt dabei und habe festgestellt, wie emotional die Verhandlungen werden können, wenn es um Entschädigungen und Skitickets geht. Umso grössere Freude habe ich, dass das Reglement umgesetzt wird, das bringt unser Unternehmen weiter.

60 Prozent der Landeigentümer haben sich für die Harmonisierung entschieden. Sind Sie mit dem Resultat zufrieden?
HB:
Mein Ziel ist noch nicht erreicht. Wir möchten 90 Prozent oder mehr erreichen. Dann können sich alle Landeigentümer der Destination in die Augen schauen und über das Thema sprechen. Das Bewusstsein wäre dann vorhanden, dass sie alle gleich behandelt werden. Das schafft Vertrauen unter den Landeigentümern, aber auch zwischen den Landeigentümern und der BDG. Der ausbezahlte Betrag orientiert sich am Umsatz der BDG, fällt aber nie unter 450’000 Franken, auch das schafft aus unserer Sicht eine stabile Basis.

Wurden in diesen Verträgen auch Rechte angetastet, die im Grundbuch festgehalten sind?
SK:
Das ursprüngliche Ziel, neben den Pistenentschädigungen auch die Baurechte einheitlich zu regeln, war ein Ding der Unmöglichkeit. Die Bergbahnen erwirtschaften den Umsatz auf fremdem Grund und Boden. Es ist wichtig, die Besitzer für diverse Nutzungsrechte zu entschädigen, denn es ist ihr Land. Die Bergbahnen sind darauf geduldet.
HB: Bei den Bau- und Nutzungsrechten profitieren beide, der Landeigentümer durch die ausbezahlten Beträge und die BDG davon, dass sie das Grundstück nutzen kann. Dabei handelt es sich um Wegrechte, Parkplätze oder Baurechte für Bahnstationen und Beschneiung. Natürlich kostet es viel, aber wir konnten den gesamten Betrag der Landeigentümerentschädigungen von sechs auf drei Prozent des Umsatzes senken. Jetzt ist er ähnlich hoch wie in vergleichbaren Destinationen.

Was geschieht mit den 38 Prozent der Landeigentümer, die noch nicht reagiert haben?
HB:
Wir haben sie noch einmal angeschrieben, über den Stand der Dinge informiert und sie gebeten, sich zu melden, sollte es ein Problem geben. Seither meldeten sich einige und wir können weitere Verträge bereinigen. Nur wenige lehnen die Harmonisierung ab. Wer sich bis zum 5. Juli nicht meldet, wird automatisch nach dem neuen System vergütet.

Was ist mit jenen, die abgelehnt haben?
HB:
Sie werden wie bisher vergütet.

Welche Auswirkungen hat die Harmonisierung auf die BDG explizit?
HB:
Wir konnten einen grossen Schritt machen, indem mündliche Vereinbarungen und Verträge aus den vergangenen Jahrzehnten zentral digitalisiert wurden. Jetzt können wir auf Augenhöhe mit den Landeigentümern diskutieren.

Und administrativ?
SK:
Der administrative Aufwand nimmt um ein Vielfaches ab. Das ist eine grosse Erleichterung. Ich gehe davon aus, dass noch immer nicht alle Verträge auf dem Tisch liegen und das eine oder andere zum Beispiel bei Generationenwechseln eines Betriebes noch auftauchen wird. Auf jeden Fall wird die Zusammenarbeit mit den Landeigentümern nun viel einfacher.

Und auf die Zusammenarbeit mit den Landeigentümern?
HB:
Wir werden sicher ernster genommen als vorher. Uns war es wichtig, dass wir jeden Berg und jede Bahn gleich behandeln. Egal, wie viele Wintersportler ihn nutzen, jede Bahn, Piste und so weiter ist ein wichtiges Puzzleteil. Stimmt das Gesamtangebot, sind die Gäste zufrieden. Vorher war jeder Berg ein kleines Königreich. Das hat sich verändert. Man spürt, dass wir nun zu einem Unternehmen mit einer Führung und motivierten Mitarbeitenden zusammengewachsen sind. Und Ähnliches möchten wir bei den Landeigentümern erreichen, dass sie alle dieselben Voraussetzungen haben. Fair, gerecht und transparent.


WIE ENTSTAND DAS REGLEMENT?

Ziel der Harmonisierung war, die Landeigentümerentschädigung von sechs Prozent auf drei Prozent des Verkehrsumsatzes der BDG zu senken sowie alle Landeigentümer zwischen St. Stephan und Rougemont angemessen und gleichberechtigt zu entschädigen. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Emanuel Raaflaub arbeitete ab 2016 während zwei Jahren ein komplexes Reglement für die Pistenentschädigung aus. Danach folgten drei Jahre Verhandlungen mit den Landeigentümern. Damit das Reglement in Kraft tritt, mussten 60 bis 70 Prozent der Landeigentümer zustimmen. Diese Vorgabe wurde diesen Frühling erfüllt.


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