Wohin kommt die Post-Zustellstelle?

  30.07.2021 Saanen

Seit zehn Jahren sucht die Post eine neue, zentrale Zustellstelle für das Saanenland. Ein Standort in Saanen wurde nun genehmigt.

BLANCA BURRI
Bisher war die Suche der Post nach einer neuen Zustelle im Saanenland erschwert. Baugesuche an verschiedenen Standorten wurden aufgrund von Einsprachen blockiert. Vor Kurzem wurde der Standort an der Dorfrüttistrasse Saanen bewilligt. Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids liegt nun eine zweite Bewilligung in der ehemaligen Schreinerei Mösching auf der Farb in Saanen vor. Welchen der beiden Standorte die Post wählt, ist noch zu definieren. «Aktuell läuft der Entscheidungsfindungs- und Informationsprozess für den künftigen Standort der Zustellstelle noch», sagt Antoinette Feh, Leiterin Politik und Kommunikation Deutschschweiz, auf Anfrage. Wann die Post diesen kommunizieren wird, ist noch offen, sie verspricht, rechtzeitig darüber zu informieren.

Bisher drei Zustellstellen
Im Moment wird die Zustellung der Post in Gstaad, Saanen und Schönried abgewickelt. Die Post bezweckt mit der neuen Zustellstelle eine Zentralisierung. «Wann die neue Zustellstelle eröffnet wird, kann erst nach dem Standortentscheid definiert werden», beantwortet Antoinette Feh eine entsprechende Frage. Die Post sei jedoch zuversichtlich, nach langen Abklärungen und diversen geprüften Projekten eine sehr gute Lösung für die Postzustellung im Saanenland realisieren zu können.

Verfahrenskrimi
Die Abklärungen dauerten im Fall der Farbstrasse fünf Jahre. Das Baugesuch wurde im März 2016 von Bauherr Andreas Mösching eingereicht. Die ehemalige Schreinerei liegt in der Wohnund Gewerbezone WG3 und ist der Lärmempfindlichkeitsstufe III zugeordnet. Die Einwohnergemeinde Saanen wies die gegen das Projekt eingereichten Einsprachen im Herbst 2016 ab und erteilte die Baubewilligung.

Daraufhin schalteten die vier Einsprecher die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (heute Bau- und Verkehrsdirektion) ein. Sie äusserten Befürchtungen im Bereich Lärmemissionen. Die Direktion hiess die Beschwerde gut und wies die Sache zur genaueren Abklärungen an die Gemeinde zurück. Diese bewilligte das Vorhaben nach Einholung eines Betriebskonzepts und einer Lärmprognose im März 2018 erneut.

Den Entscheid der Gemeinde fochten die Beschwerdeführer wiederum an, woraufhin eine Projektänderung und ein angepasstes Betriebskonzept sowie eine neue Lärmprognose, die auf dem neuen Betriebskonzept basierte, eingereicht wurden. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern bewilligte die Projektänderung und ergänzte den kommunalen Entscheid mit einer zusätzlichen Auflage zum Lärmschutz. Sie wies die Beschwerde ab, soweit sie darauf eingetreten war.

Vor Bundesgericht abgeblitzt
Daraufhin zogen die Beschwerdeführer die Einsprachen ans Verwaltungsgericht weiter, welches die Beschwerde im März 2020 abwies. Schliesslich gelangten die Beschwerdeführer ans Bundesgericht. Die vier Einsprecher, vertreten durch zwei Anwälte, beantragten die Aufhebung des angefochtenen Urteils und die Verweigerung der Baubewilligung. Der Bauherr, die Bau- und Verkehrsdirektion wie auch das Verwaltungsgericht setzten sich für die Abweisung der Beschwerde ein. Das Bundesamt für Umwelt erachtete in der Vernehmlassung das Urteil des Verwaltungsgerichts als konform mit dem Bundesumweltrecht.

So kam es, dass das Bundesgericht am 17. Juni 2021 entschied, die Beschwerde abzuweisen. Es begründet den Entscheid damit, dass der Grenzwert der Lärmbelastung unterschritten werde. Auch die Einwände in Bezug auf die verkehrsmässige Erschliessung werde abgewiesen.


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