Die Schutzmassnahmen bleiben vorerst

  13.08.2021 Saanenland, Volkswirtschaft, Tourismus, Coronavirus

An seiner Sitzung vom 11. August 2021 hat der Bundesrat beschlossen, die geltenden Massnahmen aufrechtzuerhalten. Die Rückkehr zur Normalität sei abhängig von einer massiven Erhöhung der Anzahl Personen, die sich impfen lassen. Ab 1. Oktober 2021 wird das Testen von Personen ohne Symptome nicht mehr kostenlos sein. Definitiv entscheidet der Bundesrat am 25. August über die Anpassungen.

Aktuell ist fast die Hälfte der Schweizer Bevölkerung vollständig geimpft. Seit dem 11. Juli 2021 steigt die Kurve der Erstimpfungen allerdings kaum noch, während die Kantone über genügend Impfkapazitäten verfügen. Der Bundesrat geht davon aus, dass alle impfwilligen Personen geimpft sind. Gemäss seinem Drei-Phasen-Modell (Schutz, Stabilisierung, Normalisierung) hat er beschlossen, die Normalisierungsphase einzuleiten.

Neubeurteilung der Massnahmen am 1. September
Aufgrund der unsicheren epidemiologischen Lage (negative Dynamik, Ferienrückkehrer, Deltavariante) und weil eine Überbelastung der Spitalstrukturen nicht ausgeschlossen werden könne, bleibt das – wie der Bundesrat schreibt – «begrenzte und gut akzeptierte Massnahmendispositiv» aufrechterhalten (beispielsweise Masken in Innenräumen und im öffentlichen Verkehr, Zertifikate für Grossanlässe und Clubs). Er werde die Lage an seiner Sitzung vom 1. September 2021 neu beurteilen und allenfalls die Massnahmen anpassen, wenn die Auswirkungen der Ferienrückkehr besser erkennbar seien.

Schutz der Spitalstrukturen
Für den Bundesrat hat neu der Schutz der Spitalstrukturen und nicht mehr der Schutz der nicht geimpften Bevölkerung Vorrang. «Er wird nur bei einer drohenden Überbelastung der Spitäler neue Massnahmen ergreifen», heisst es weiter. In dieser Phase der Pandemiebekämpfung sei im Gegensatz zu den zwei vorausgegangenen Phasen ein strenges Massnahmendispositiv nicht mehr verhältnismässig, da dies die geimpften und genesenen Personen in ihren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten zu stark einschränken würde.

Appell an die Eigenverantwortung
Der Bundesrat setzt stärker auf Eigenverantwortung. «Da alle Menschen in der Schweiz über kurz oder lang mit Covid-19 konfrontiert werden, geht der Bundesrat davon aus, dass eine Zunahme der Infektionen, der Hospitalisierungen und der Todesfälle nicht zu vermeiden ist.» Für die Bevölkerung bleibe die Impfung das wirksamste Mittel, um sich gegen eine Covid-19-Infektion und schwere Komplikationen zu schützen. Der Bundesrat ruft deshalb die Personen, die noch nicht geimpft sind, auf, sich möglichst schnell impfen zu lassen.

Anpassung der Teststrategie
Das Testen bleibt gemäss Medienmitteilung weiterhin eine wichtige Massnahme, um die Pandemie zu kontrollieren, Übertragungsketten zu unterbrechen und eine Überbelastung der Spitalstrukturen zu verhindern. Seit dem Frühling 2021 übernimmt der Bund die Kosten aller Tests. Die repetitiven Tests in den Schulen, Betrieben und Einrichtungen des Gesundheitswesens werden weiterhin vom Bund finanziert. «Der Bundesrat ruft die Kantone dazu auf, in den Schulen repetitive Tests durchzuführen und so zum Schutz der Kinder beizutragen. Er fordert sie zudem auf, das nicht geimpfte Personal der Alters- und Pflegeeinrichtungen zu repetitiven Tests zu verpflichten, um die besonders gefährdeten Personen zu schützen.»

Der Bundesrat schlägt aber vor, ab 1. Oktober 2021 weder Tests für Personen ohne Symptome (Test aus persönlichen Gründen) noch die fünf Selbsttests pro Monat für nicht geimpfte und genesene Personen zu finanzieren, mit Ausnahme der Tests für Kinder bis 12 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können. Das heisst, nicht geimpfte und nicht genesene Personen, die an einem zertifikatspflichtigen Anlass teilnehmen wollen, müssen ab 1. Oktober 2021 den Test selber bezahlen oder sich inzwischen impfen lassen. Der Bundesrat schickt die Anpassungen zur Vernehmlassung in die Kantone und in die parlamentarischen Kommissionen und trifft seinen Entscheid am 25. August.

Erhöhte Impfpauschale für Arztpraxen wird verlängert
Die bis Ende Juni befristete Erhöhung der Pauschale für Arztpraxen pro Impfung von 24.50 Franken wird bis zum 30. September 2021 verlängert.

PD/ANITA MOSER
https://tinyurl.com/tcuj5tbs


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