Das vorzeitige Verlassen der Alpen aufgrund von Wolfsrissen verhindern

  17.09.2021 Saanenland

Grossrat Thomas Knutti hat gemeinsam mit vier anderen Grossräten – unter ihnen der Schönrieder FDP-Grossrat Hans Schär – eine Motion beim Regierungsrat des Kantons Bern eingereicht. Der Vorstoss der fünf Politiker will auf die Gefahr der Grossraubtiere auf den Alpen aufmerksam machen und fordert eine Entschädigung für Nutztierhalter. Zudem soll der Luchsbestand reguliert werden.

Antrag
Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:
1. Nutztierhalter, welche aufgrund der Wolfspräsenz eine Alp vorzeitig verlassen müssen, für ihren Mehraufwand abzugelten.
2. Sich aktiv einzusetzen, dass der Luchsbestand durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) reguliert wird.

Begründung
Normalerweise verbringen die Schafe die Sömmerung bis ca. Ende September auf den Alpen. Leider hat es 2021 während der Sömmerungszeit überdurchschnittlich viele Wolfsrisse gegeben. Von den Älplerinnen und Älplern konnte dies nicht mehr hingenommen werden, einige haben mit ihren Nutztieren die Alpen noch am selben Tag verlassen. Die frühzeitigen Alpabtriebe der Schafe sind insofern problematisch, weil im Tal die Futterreserven für den Winter schon verfrüht gebraucht werden müssen.

Die momentane Situation mit der Gefahr der Grossraubtiere auf den Alpen ist nicht mehr tragbar. Wenn der Bundesrat nicht umgehend Massnahmen beschliesst und die Regulierungen des Wolfsbestandes vorantreibt, werden die Alpen in Zukunft nicht mehr bestossen. Die Haltung von Nutztieren in den Schweizer Alpen ist unter diesen Umständen nicht möglich. Mit der Überpräsenz des Wolfes werden unsere Landschaften in wenigen Jahren nicht mehr gepflegt sein und viele Wanderwege verwildern. Dies bedeutet auch für unsere Tourismusregion massive Schäden und finanzielle Einbussen.

Durch vorzeitiges Abalpen von Schafund Ziegenherden können vielerorts die Sömmerungsvorschriften nicht eingehalten werden. Die vorgegebenen Stösse werden durch den vorzeitigen Abtrieb von Schaf- und Ziegenherden nicht mehr erreicht. Unbeweidete Flächen verunkrauten in kürzester Zeit, Murgänge und Verbuschung sind die Folge. Woraus sich unverschuldete Kürzungen der Sömmerungsbeiträge ergeben.

Aufgrund der schwierigen Situation und weil die Alpen vorzeitig verlassen werden müssen, ist es dringend notwendig, die Nutztierhalter zum Beispiel mit zusätzlichem Futter abzugelten oder finanziell zu unterstützen.

Zudem meldet die Vereinigung zum Schutz von Wild- und Nutztieren vor Grossraubtieren im Kanton Bern ausserordentlich viele Luchsrisse. Der Luchsbestand muss ebenfalls dringend reguliert werden. Mit der im Juni 2018 als Postulat überwiesenen Motion 170- 2017, Berger Christoph, Luchsbestand im Kanton Bern regulieren, ist der Regierungsrat des Kantons Bern beauftragt, diese Regulierung anzugehen und zu prüfen.

PD/ANJA MOOSMANN


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