Kantonsbeiträge 2021–2024 an Schülertransportkosten

  03.09.2021 Saanenland

Für die Entschädigung von Schülertransporten hat der Regierungsrat des Kantons Bern für das Schuljahr 2020/21 und die kommenden drei Schuljahre einen Kredit von 17,4 Millionen Franken bewilligt. Das Volksschulgesetz sieht Kantonsbeiträge an Gemeinden vor, die wegen ihrer topografischen Voraussetzungen, der Siedlungsstruktur und ihres hohen Anteils von Schülerinnen und Schülern mit unzumutbaren Schulwegen erheblich durch Schülertransporte belastet sind.

Weitere Mittel für die Umsetzung der Impfstrategie im Jahr 2021
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen Zusatzkredit von rund 40 Millionen Franken für die Umsetzung der Covid-19-Impfkampagne im Jahr 2021 bewilligt. Am 9. Dezember 2020 hatte der Regierungsrat bereits einen ersten Kredit im Umfang von 25 Millionen Franken bewilligt.

Die kantonale Impfkampagne läuft seit dem 1. Januar 2021. Inzwischen sind mehr als eine Million Impfdosen verabreicht worden und die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung ist vollständig geimpft. An Spitzentagen wurden in den zehn Impfzentren, Hunderten Arztpraxen und Dutzenden Apotheken über 15’000 Impfungen verabreicht.

Die im Dezember 2020 vorgenommene Planung und Kostenschätzung konnte aber nicht alle Entwicklungen berücksichtigen. Die finanzielle Planung basierte auf der Annahme, dass die Impfkampagne innerhalb weniger Monate umgesetzt wäre und die Impfkapazitäten jederzeit gut ausgelastet werden könnten. Die anfangs sehr knappen Impfstoffmengen und das anschliessende rasche Steigern der Impfkapazitäten führte zu höheren Kosten von rund 28,4 Millionen Franken. Weitere Mittel werden für den Bereich IT benötigt. Zur Sicherung einer hohen Anwenderfreundlichkeit des Impftools «Vacme» waren mehr Weiterentwicklungsarbeiten notwendig als ursprünglich geplant. Ebenfalls stärker nachgefragt als angenommen wurde die Impfhotline. Diese ist für Personen gedacht, welche sich nicht selber online registrieren können.

Neu werden auch Mittel für eine allfällige Booster-Impfung eingeplant. Derzeit ist noch nicht bekannt, ab wann der Bund Boosterimpfungen zulassen wird. Der Kanton Bern wird jedenfalls rechtzeitig für diesen nächsten Schritt bereit sein.

Vernehmlassung des Bundes zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise
Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst die Vorlage des Bundesrates, welche die Massnahmen zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs aufgrund der Covid-19-Krise enthält. Die im vergangenen Jahr beschlossenen dringlichen Massnahmen sollen verlängert werden. Der öffentliche Verkehr ist für das gute gesellschaftliche Funktionieren und die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz unerlässlich. Die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs ist zwingend, da die Covid-19-Pandemie sowie das Aussprechen einer Homeoffice-Pflicht resp. nun einer Homeoffice-Empfehlung weiterhin zu erheblichen Einnahmeverlusten führen. Aus Sicht der Regierung müssten die Unterstützungsmassnahmen im Jahr 2021 auch für den Ortsverkehr und für den touristischen Verkehr fortgeführt werden.

Kantonsbeiträge 2021 an die öffentlichen regionalen Energieberatungsstellen
Der Kanton Bern unterstützt die sieben öffentlichen regionalen Energieberatungsstellen im laufenden Jahr mit insgesamt rund 822’000 Franken. Die Energieberatungen richten sich an Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Mieterinnen, Mieter, Kaufinteressierte, Gemeinden und an alle, die sich beim Thema Energie Unterstützung holen möchten. Sie erhalten eine produktneutrale, unabhängige Beratung.

Herrenloses Land: Eröffnung der Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
Der Kanton hat von Bundesrechts wegen die Hoheit über das sogenannte herrenlose Land (z. B. Felsen und Schutthalden, Firne und Gletscher). Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone zu einer flächendeckenden amtlichen Vermessung. Damit der Kanton Bern dieser Pflicht nachkommen kann, muss eine gesetzliche Grundlage für die Aufnahme des herrenlosen Landes in das Grundbuch geschaffen werden. Dafür will der Regierungsrat das kantonale Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) anpassen. Dabei wird ausdrücklich festgelegt, dass herrenloses Land im Eigentum des Kantons steht, soweit daran kein Privateigentum nachgewiesen ist. Auch nach dem Eintrag ins Grundbuch steht herrenloses Land der Allgemeinheit zum Gebrauch offen und die Rechte und Pflichten des Kantons ändern sich nicht. Die Änderung des EG ZGB enthält weitere kleinere Anpassungen. Die Vernehmlassung dauert bis 2. Dezember 2021.

PD


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