Volksschule: Maskenpflicht für sieben Tage ab einem Fall

  23.11.2021 Saanenland

Die Corona-Massnahmen an den Volksschulen im Kanton Bern werden aufgrund der steigenden Fallzahlen angepasst.

Seit Mitte Oktober gilt ab einem positiven Fall in einer Volksschulklasse eine Maskenpflicht. Diese wird neu durch die Schulleitung für alle Lehrpersonen ab Kindergarten und Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für sieben Tage angeordnet. Die sieben Tage (fünf Schultage) berechnet sich ab dem letzten Schultag einer positiv getesteten Person in der Schule, wie die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern schreibt. Bei jedem weiteren Fall verlängert sich die Tragepflicht um weitere sieben Tage seit dem Letztkontakt.

Vermehrt Fernunterricht
Sei mindestens ein Viertel der Schülerinnen und Schüler einer Klasse positiv getestet, ordne die Schulleitung Fernunterricht an. Da es aufgrund des allgemeinen Anstiegs der Fallzahlen auch zu einer merklichen Zunahme an Covid-Ausbrüchen an Schulen komme, dauere es in einigen Fällen länger, bis das Ausbruchstesten stattfinden könne. «Daher sollen die Schulleitungen – nach Rücksprache mit dem Schulinspektorat – den Fernunterricht bereits von sich aus anordnen.» Werden bei der ersten Ausbruchstestung weitere Schülerinnen oder Schüler positiv getestet, werde der Fernunterricht bis zur zweiten Testung fortgesetzt und je nach Resultat würden vom Contact-Tracing weitere Massnahmen angeordnet. Eine Klassenquarantäne werde im Einzelfall geprüft und könne angeordnet werden, wenn die Hälfte oder mehr der Schülerinnen und Schüler positiv getestet sind.

Zwischenbilanz Ausbruchstesten
Nach anderthalb Monaten mit Ausbruchstestungen an Schulen hätten sich im Kanton Bern im schweizweiten Vergleich keine Unterschiede in der epidemiologischen Entwicklung bei den 10bis 19-Jährigen gezeigt. Dieser Vergleich belege, dass der Wechsel vom Massentesten zum Ausbruchstesten gerechtfertigt gewesen sei, weil die Ressourcen so gezielter eingesetzt werden könnten.

Kränkelnde Kinder nicht in die Schule schicken und testen lassen
Eltern sollten Kinder mit Krankheitsoder Erkältungssymptomen nicht in die Schule schicken und erst nach bestätigtem negativem Corona-Test wieder Kontakte zu anderen Kindern oder Erwachsenen zulassen, schreibt die GSI. Auch Eltern und Geschwister sollten sich schon beim Auftreten von geringen Symptomen testen lassen. Diese Tests, für die kein Zertifikat ausgestellt wird, sind weiterhin gratis.

Distanz- und Hygienemassnahmen
Die GSI bittet die gesamte Bevölkerung, sich weiterhin strikte an die Distanzund Hygienemassnahmen zu halten und häufiges Stosslüften in Innenräumen nicht zu unterlassen. «Eine strikte Handhygiene und das Tragen von Masken dort, wo es nötig ist, helfen sehr, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.»

Damit die steigenden Fallzahlen nicht direkt auf die Anzahl Spitaleinweisungen durchschlagen, empfiehlt die GSI, sich gegen schwere Krankheitsverläufe impfen zu lassen. Eine Impfung sei der beste Weg, schwere Krankheitsverläufe möglichst zu verhindern. Alle zurzeit (Stand Freitag) beatmeten Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen seien nicht geimpft.

PD/ANITA MOSER
Impforte unter www.be.ch/wo-impfen-bern

 


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote